1 Thüringer Landtag 4. Wahlperiode 112. Sitzung Donnerstag, den ...
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auf <strong>den</strong> Tisch zu legen und zu sagen, dass noch einmal Geld in die Hand genommen<br />
wer<strong>den</strong> muss, um die neue Talsperre dann anzuschließen und entsprechend nutzen zu<br />
können. Sie saßen wie das Kaninchen vor der Schlange. Hätte sich der <strong>Landtag</strong> damit<br />
befasst, hätten wir die Probleme sicherlich regeln können, die Finanzierung sichern können,<br />
aber Sie haben <strong>den</strong> Versuch nicht unternommen, Sie haben einfach dagesessen, gewartet,<br />
unfähig zu handeln. Die <strong>Thüringer</strong> Fernwasserversorgung ermittelte inzwischen die wahren<br />
Kosten der Anbindung der Talsperre Leibis an das Ostthüringer Netz und veranlasste einen<br />
Beschluss für eine Versorgungsstrategie. Dieser Beschluss heißt heute „Zielbeschluss“ und<br />
man fühlte sich offensichtlich nicht so richtig daran gebun<strong>den</strong> - darauf ist der Vorsitzende<br />
schon in seiner Rede eingegangen. Die Fernwasserversorgung bat die Landesregierung um<br />
einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, um die Finanzierung des Problems sicherzustellen.<br />
Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag wurde abgelehnt. Was der Geschäftsführung der<br />
Fernwasserversorgung dabei offensichtlich nicht bekannt war, war, dass ein wesentlicher<br />
Grund für die Ablehnung dieses Vertrags darin bestand, dass Brüssel dem Freistaat zu<br />
dieser Zeit gerade sehr deutlich auf die Finger schaute wegen einer Subventionsbeschwerde<br />
des Fernwasserzweckverbands Südthüringen. Geld zur Umsetzung der einzelnen<br />
Maßnahmen, die für das versorgungstechnische Gesamtkonzept erforderlich waren, hätte es<br />
offensichtlich gegeben.<br />
Jetzt kommen wir zu dem Hauptproblem, was der Untersuchungsausschuss dann<br />
festgestellt hat: Die Verwaltungsratsmitglieder, die die Landesregierung in <strong>den</strong><br />
Verwaltungsrat der Fernwasserversorgung entsandte, um dort für die zwei Drittel Anteil an<br />
dieser Anstalt öffentlichen Rechts die Interessen des Landes zu vertreten, wussten, dass<br />
Geld für die Förderung der Umsetzung der Maßnahmen da war, haben es dort aber nicht<br />
gesagt. Die Geschäftsführung ging davon aus, es gibt kein Geld für die Umsetzung dieser<br />
Maßnahmen und hat dementsprechend nicht gehandelt. Da niemand ausreichend<br />
miteinander geredet hat, passierte nichts. Da, sage ich, brauchen wir eine dringende<br />
Regelung, um hier Änderungen herbeizuführen. Es kann doch nicht sein, dass die Leute, die<br />
die Verwendung von Steuermitteln in solchen Anstalten entsprechend überprüfen sollen,<br />
schauen sollen, dass die Interessen unseres Landes wahrgenommen wer<strong>den</strong>, ihren Sitz dort<br />
als ein persönliches und unabhängiges Mandat ohne jegliche Weisung betrachten, und dass<br />
sie meinen, ihr dienstliches Wissen in eine solche Anstalt gar nicht einbringen zu müssen.<br />
Hier brauchen wir dringend eine Änderung. Deshalb ist es gut, dass wir zum Abschluss der<br />
Legislatur diesen Untersuchungsausschuss hier noch beraten.<br />
Aber nun weiter mit der Geschichte der Fernwasserversorgung: Nachdem zwei Jahre<br />
verwartet waren, schaute Brüssel nicht mehr so deutlich nach Thüringen. Die<br />
Subventionsbeschwerde war irgendwo im Sande verlaufen. Die Landesregierung sagte: Gut,<br />
wir müssen ja nun endlich mal handeln, die Talsperre Leibis ist bald fertig, also jetzt gibt es