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1 Thüringer Landtag 4. Wahlperiode 112. Sitzung Donnerstag, den ...

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bringen, als sie die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ergibt. Wir haben für<br />

uns gesagt - das ist auch ein ganz wichtiger rechtlicher Unterschied -, die Regelüberprüfung<br />

zu Beginn der <strong>Wahlperiode</strong> 2004, von mir aus auch 1999, vor allen Dingen auch in diesem<br />

Jahr 2009 ermöglicht, dass alle neugewählten 88 <strong>Landtag</strong>sabgeordneten vermutlich dann zu<br />

Beginn der <strong>Wahlperiode</strong> überprüft wer<strong>den</strong>. Da liegt genau der Unterschied, weil nach jetziger<br />

Rechtsgrundlage beim Bund die Regelungen 2011 auslaufen, für <strong>den</strong> Fall, dass sie nicht<br />

verlängert wer<strong>den</strong>. Die anlassbezogene Überprüfung würde sich nur auf die<br />

anlassbezogenen Fälle reduzieren. Das hätte zur Folge, dass, wenn es keine Verlängerung<br />

der bundesrechtlichen Regelung gibt nach 2011 und dann Anlässe entstehen, dann eben<br />

keine Überprüfung mehr stattfindet. Wir wollen die Transparenz und die Klarheit für diesen<br />

<strong>Thüringer</strong> <strong>Landtag</strong> zu Beginn der <strong>Wahlperiode</strong> für alle neugewählten Abgeordneten<br />

sicherstellen. Dazu gehört auch, sich zu der Verantwortung aus seinen Tätigkeiten in der<br />

vergangenen Diktatur zu bekennen - deshalb die Verlängerung jetzt.<br />

(Beifall CDU)<br />

Ich will Ihnen auch ganz klar sagen, lieber Abgeordneter Uwe Höhn, Ihren Vorwurf, <strong>den</strong> Sie<br />

hier erneut gegen die CDU gerichtet haben, wir hätten keinen Respekt vor dem <strong>Thüringer</strong><br />

Verfassungsgerichtshof, weise ich noch einmal ausdrücklich, ganz klar für unsere ganze<br />

Arbeit in diesen fünf Jahren hier in diesem Thüringen <strong>Landtag</strong> zurück.<br />

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das habe ich nicht gesagt.)<br />

Es ist absurd und ungeheuerlich, diesen Vorwurf einer demokratisch gewählten, großen<br />

Fraktion hier entgegenzuhalten.<br />

(Beifall CDU)<br />

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie können ja nicht mal richtig zuhören.)<br />

Ich will es Ihnen an einem konkreten Beispiel sagen. Sie haben vorhin hier behauptet, wider<br />

besseres Wissens, der Ministerpräsi<strong>den</strong>t hätte mit seiner Wortmeldung zur Abschaffung der<br />

5-Prozent-Hürde seinen Respekt am Verfassungsgerichtshof in Thüringen nicht deutlich zum<br />

Ausdruck gebracht. Der Ministerpräsi<strong>den</strong>t dieses Freistaats Thüringen hat bei der<br />

Abschaffung der 5-Prozent-Hürde von Anfang an ganz klar gesagt<br />

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Nein, das hat er nicht gesagt.)

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