1 Thüringer Landtag 4. Wahlperiode 112. Sitzung Donnerstag, den ...
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bringen, als sie die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ergibt. Wir haben für<br />
uns gesagt - das ist auch ein ganz wichtiger rechtlicher Unterschied -, die Regelüberprüfung<br />
zu Beginn der <strong>Wahlperiode</strong> 2004, von mir aus auch 1999, vor allen Dingen auch in diesem<br />
Jahr 2009 ermöglicht, dass alle neugewählten 88 <strong>Landtag</strong>sabgeordneten vermutlich dann zu<br />
Beginn der <strong>Wahlperiode</strong> überprüft wer<strong>den</strong>. Da liegt genau der Unterschied, weil nach jetziger<br />
Rechtsgrundlage beim Bund die Regelungen 2011 auslaufen, für <strong>den</strong> Fall, dass sie nicht<br />
verlängert wer<strong>den</strong>. Die anlassbezogene Überprüfung würde sich nur auf die<br />
anlassbezogenen Fälle reduzieren. Das hätte zur Folge, dass, wenn es keine Verlängerung<br />
der bundesrechtlichen Regelung gibt nach 2011 und dann Anlässe entstehen, dann eben<br />
keine Überprüfung mehr stattfindet. Wir wollen die Transparenz und die Klarheit für diesen<br />
<strong>Thüringer</strong> <strong>Landtag</strong> zu Beginn der <strong>Wahlperiode</strong> für alle neugewählten Abgeordneten<br />
sicherstellen. Dazu gehört auch, sich zu der Verantwortung aus seinen Tätigkeiten in der<br />
vergangenen Diktatur zu bekennen - deshalb die Verlängerung jetzt.<br />
(Beifall CDU)<br />
Ich will Ihnen auch ganz klar sagen, lieber Abgeordneter Uwe Höhn, Ihren Vorwurf, <strong>den</strong> Sie<br />
hier erneut gegen die CDU gerichtet haben, wir hätten keinen Respekt vor dem <strong>Thüringer</strong><br />
Verfassungsgerichtshof, weise ich noch einmal ausdrücklich, ganz klar für unsere ganze<br />
Arbeit in diesen fünf Jahren hier in diesem Thüringen <strong>Landtag</strong> zurück.<br />
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das habe ich nicht gesagt.)<br />
Es ist absurd und ungeheuerlich, diesen Vorwurf einer demokratisch gewählten, großen<br />
Fraktion hier entgegenzuhalten.<br />
(Beifall CDU)<br />
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie können ja nicht mal richtig zuhören.)<br />
Ich will es Ihnen an einem konkreten Beispiel sagen. Sie haben vorhin hier behauptet, wider<br />
besseres Wissens, der Ministerpräsi<strong>den</strong>t hätte mit seiner Wortmeldung zur Abschaffung der<br />
5-Prozent-Hürde seinen Respekt am Verfassungsgerichtshof in Thüringen nicht deutlich zum<br />
Ausdruck gebracht. Der Ministerpräsi<strong>den</strong>t dieses Freistaats Thüringen hat bei der<br />
Abschaffung der 5-Prozent-Hürde von Anfang an ganz klar gesagt<br />
(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Nein, das hat er nicht gesagt.)