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1 Thüringer Landtag 4. Wahlperiode 112. Sitzung Donnerstag, den ...

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Ausgehend von meiner Rede anlässlich der Konstituierung des <strong>4.</strong> <strong>Thüringer</strong> <strong>Landtag</strong>s, in der<br />

ich alle Mitglieder des <strong>Landtag</strong>s ansprach, ich möchte mehrfach zitieren, Frau Präsi<strong>den</strong>tin,<br />

meine Damen und Herren Abgeordneten, die Sie sich als Vertreter Ihrer Parteien erfolgreich<br />

um ein Mandat im Landesparlament beworben haben und durch die Wahl Vertreter aller<br />

Bürger des Landes gewor<strong>den</strong> sind, haben die Geschicke des Landes zu lenken. Diese<br />

Aufgaben erfüllen die Abgeordneten der Mehrheitsfraktion wie die der Oppositionsfraktionen<br />

gleichermaßen; <strong>den</strong>n beide sind grundlegende Bestandteile der parlamentarischen<br />

Demokratie. Vertreter aller Bürger des Landes zu sein, heißt nicht zuletzt für uns alle jedoch,<br />

einen Dienst zu leisten, einen Dienst für das Land und seine Menschen. Was Friedrich der<br />

Große für sich uns seine Zeit gesagt hat, der Fürst ist der erste Diener seines Staates, das<br />

gilt erst recht und viel unmittelbarer für die gewählten Vertreter eines demokratischen<br />

Parlaments. Ich wünschte mir zum Zeitpunkt meiner Rede vor fünf Jahren sehr, dass dieser<br />

Geist unsere Arbeit beseelt. Wir wussten aber auch, dass der <strong>4.</strong> <strong>Thüringer</strong> <strong>Landtag</strong> auf der<br />

Basis einer bestürzend niedrigen Wahlbeteiligung zustande gekommen ist und ich verwies<br />

darauf, dass wir darüber nachzu<strong>den</strong>ken haben, ob und gegebenenfalls was wir durch unsere<br />

Arbeit dazu beitragen können, dass sich das wieder ändert. Ich zitierte erneut: „Dazu können<br />

wir durch eine an der Sache orientierte politische Arbeit beitragen, die jedem im Haus<br />

zubilligt, dass er der Stadt Bestes sucht, wie es beim Propheten Jeremia im Alten Testament<br />

heißt.“ Einen Beitrag gegen <strong>den</strong> Überdruss nicht weniger Bürger an Parteien und<br />

Parlamenten sehe ich aber auch in der Integrität dieses Hohen Hauses. Die Integrität des<br />

Parlaments ergibt sich unmittelbar aus der Integrität von uns Abgeordneten. Sie zeigt sich<br />

unter anderem im kollegialen Umgang miteinander, der bei allem Streit aus dem Wissen lebt,<br />

dass niemand <strong>den</strong> Stein des Weisen besitzt und der andere auch recht haben könnte,<br />

wenigstens ein bisschen. Sie zeigt sich in der Gabe und Bereitschaft, die Sorgen und Nöte<br />

unserer Wählerinnen und Wähler zu teilen, die Bo<strong>den</strong>haftung nicht zu verlieren. Einen<br />

Beitrag zur Integrität des <strong>Thüringer</strong> <strong>Landtag</strong>s leistet aber auch gerade das<br />

Abgeordnetenüberprüfungsgesetz.<br />

Meine Damen und Herren, gemäß diesem Gesetz ist unwürdig dem <strong>Landtag</strong> anzugehören,<br />

wer wissentlich hauptamtlich oder inoffiziell mit dem MfS/AfNS zusammengearbeitet hat. Ich<br />

wiederhole: Danach ist unwürdig dem <strong>Landtag</strong> anzugehören, wer wissentlich hauptamtlich<br />

oder inoffiziell mit dem MfS/AfNS zusammengearbeitet hat. Ich begrüße ausdrücklich, dass<br />

wir es noch einmal verlängern wollen. Die Verlängerung dieses Gesetzes wäre ein<br />

deutliches Signal, dass der <strong>Thüringer</strong> <strong>Landtag</strong> seine Wiederentstehung aus der friedlichen<br />

Revolution als Verpflichtung ernst nimmt und keinen Schlussstrich unter die Aufarbeitung der<br />

SED-Diktatur will.<br />

(Beifall CDU)

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