1 Thüringer Landtag 4. Wahlperiode 112. Sitzung Donnerstag, den ...
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dass er es als unerträglich findet, dass jetzt, aber auch in der Zukunft im <strong>Thüringer</strong> <strong>Landtag</strong><br />
ehemalige Spitzel des Ministeriums für Staatssicherheit diesem <strong>Landtag</strong> angehören sollen.<br />
(Beifall CDU)<br />
Ich bin aber zutiefst und maßlos von dem Vertreter der <strong>Thüringer</strong> SPD enttäuscht, mit<br />
welchem Schlingerkurs er hier trotz dieses klaren Votums, jetzt und in Zukunft mit einer<br />
klaren Ausrichtung hier für Transparenz und auch für demokratische Klarheit im <strong>Landtag</strong> zu<br />
sorgen, versucht, keine gesetzlich klare Regelung zu schaffen. Ich will das deshalb noch<br />
einmal persönlich ansprechen, weil ich <strong>den</strong>ke, dass es in einer großen Traditionslinie dieses<br />
<strong>Thüringer</strong> <strong>Landtag</strong>s steht, jetzt gemeinsam auch für die Verlängerung des Stasi-<br />
Überprüfungsgesetzes einzutreten. Wir haben bewusst, nachdem wir uns im <strong>Landtag</strong> auf<br />
zwei Lesungen zu diesem Gesetz verständigt haben, diesen 13. August gewählt, weil wir<br />
wollten, dass wir an diesem wichtigen historischen Ge<strong>den</strong>ktag, der ja auch dazu beigetragen<br />
hat, dass die deutsche Teilung so lange angedauert hat, und die erst beendet wurde,<br />
nachdem die Bürgerinnen und Bürger in der DDR mit <strong>den</strong> Kerzen in der Hand auf die Straße<br />
gegangen sind und damit auch dazu beigetragen haben, dass die deutsche Teilung<br />
überwun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> konnte, dass wir also genau an diesem besonderen historischen Tag<br />
auch darüber sprechen wollten, warum wir aus dem Erbe der DDR immer noch auch für die<br />
Zukunft Regelungen treffen müssen, damit wir <strong>den</strong> Opfern dieses DDR-Diktatursystems<br />
nach wie vor Respekt und Anerkennung zollen.<br />
(Beifall CDU)<br />
Ich will ganz klar für unsere Fraktion noch einmal sagen: Wir können das Leid, welches <strong>den</strong><br />
Opfern aus der alten DDR-Diktatur zugefügt wurde, nicht gänzlich heilen. Wir haben<br />
versucht, über das SED-Bereinigungsgesetz kleine Ansätze materieller Vergütung und<br />
Entschädigung zu leisten. Wir versuchen es nun mit diesem Gesetz auch zu leisten, indem<br />
wir die Täter dieses Systems nicht freilassen wollen aus ihrer Verantwortung. Wir wollen sie<br />
nicht freilassen aus ihrer Verantwortung und wir haben zu Recht gesagt, solange wie die<br />
Opfer aus dem alten DDR-System lei<strong>den</strong> unter dieser Opferlast, so lange dürfen wir die<br />
Täter nicht ungeschoren davonkommen lassen.<br />
(Beifall CDU)<br />
Weil wir in einem Rechtsstaat leben, verbietet es sich, aus dieser Feststellung der Täterrolle<br />
auch Konsequenzen aus dem freien Mandat zu ziehen. Deshalb hat der <strong>Thüringer</strong><br />
Verfassungsgerichtshof zu Recht festgestellt, dass unser <strong>Thüringer</strong> Gesetz mit unserer<br />
<strong>Thüringer</strong> Landesverfassung vereinbar ist und deshalb auch vereinbar ist mit dem freien