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1 Thüringer Landtag 4. Wahlperiode 112. Sitzung Donnerstag, den ...

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59<br />

Untersuchungsausschuss auch die Eigenständigkeit der Geschäftsführung in Erledigung der<br />

Aufgaben der TFW berücksichtigt.<br />

Darüber hinaus hatte der Untersuchungsausschuss zu prüfen, in welcher Art und Weise im<br />

Verwaltungsrat und der Anstalts- und Gewährträgerversammlung <strong>den</strong> Organen jeweils<br />

zustehende Kontroll- und Informationsrechte in der Praxis wahrgenommen wur<strong>den</strong> oder in<br />

welcher Weise die Berichterstattung der Geschäftsführung an die anderen Organe in der<br />

Praxis erfolgte. Dabei war insbesondere auch der Beitrag der Praxis des<br />

Informationsaustauschs zur sachgerechten Wahrnehmung der jeweiligen Zuständigkeiten zu<br />

betrachten.<br />

Der Untersuchungsausschuss hat sich neben der Feststellung der rechtlichen Grundlagen<br />

insbesondere exemplarisch dem Informationsaustausch anhand der Feststellung der<br />

Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2003 durch die Anstalts- und<br />

Gewährträgerversammlung sowie die Zurverfügungstellung der Gutachten an <strong>den</strong><br />

Verwaltungsrat befasst. Dabei war die Mitwirkung von Verwaltungsrat und Anstalts- und<br />

Gewährträgerversammlung bei der Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2003<br />

nicht zu beanstan<strong>den</strong>.<br />

Hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Gutachten weist der Untersuchungsausschuss<br />

darauf hin, dass die Ergebnisse der Fichtner-Eins-Studie <strong>den</strong> Mitgliedern des<br />

Verwaltungsrats zunächst in einer Powerpoint-Präsentation bekanntgegeben und in der<br />

vollständigen Fassung erst in der nachfolgen<strong>den</strong> <strong>Sitzung</strong> zugeleitet wur<strong>den</strong>.<br />

Eine weitere Studie wurde <strong>den</strong> Mitgliedern des Verwaltungsrats unter Verkürzung der<br />

üblichen 14-Tage-Frist mit besonderen Kopierschutzauflagen übergeben. Die Bedeutung der<br />

Informationspraxis für die Niederlegung der Mandate der kommunalen Vertreter im<br />

Verwaltungsrat hat der Untersuchungsausschuss sorgfältig nachgezeichnet. Dabei hebt der<br />

Untersuchungsausschuss generell die Bedeutung einer sachgerechten Information für das<br />

Zusammenwirken der Organe im Sinne der Aufgaben der TFW hervor. Dabei wur<strong>den</strong> in der<br />

Praxis <strong>den</strong> Gremien die Unterlagen grundsätzlich rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die<br />

Mitglieder des Verwaltungsrats hatten unter Berücksichtigung der regelmäßigen<br />

Berichterstattung der Geschäftsführung jederzeit die Möglichkeit zu Nachfragen oder<br />

vertieften Diskussion. In Einzelfällen hat der Untersuchungsausschuss gegen eine<br />

Beschränkung von Informationsweitergabe gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrats<br />

Be<strong>den</strong>ken geäußert.<br />

Die strategische Entwicklung der TFW und ihre Konzeption zur Versorgung Ostthüringens<br />

unter Nutzung des Dargebots der neu errichteten Talsperre Leibis/Lichte im Sinne der im

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