1 Thüringer Landtag 4. Wahlperiode 112. Sitzung Donnerstag, den ...
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Untersuchungsausschuss auch die Eigenständigkeit der Geschäftsführung in Erledigung der<br />
Aufgaben der TFW berücksichtigt.<br />
Darüber hinaus hatte der Untersuchungsausschuss zu prüfen, in welcher Art und Weise im<br />
Verwaltungsrat und der Anstalts- und Gewährträgerversammlung <strong>den</strong> Organen jeweils<br />
zustehende Kontroll- und Informationsrechte in der Praxis wahrgenommen wur<strong>den</strong> oder in<br />
welcher Weise die Berichterstattung der Geschäftsführung an die anderen Organe in der<br />
Praxis erfolgte. Dabei war insbesondere auch der Beitrag der Praxis des<br />
Informationsaustauschs zur sachgerechten Wahrnehmung der jeweiligen Zuständigkeiten zu<br />
betrachten.<br />
Der Untersuchungsausschuss hat sich neben der Feststellung der rechtlichen Grundlagen<br />
insbesondere exemplarisch dem Informationsaustausch anhand der Feststellung der<br />
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2003 durch die Anstalts- und<br />
Gewährträgerversammlung sowie die Zurverfügungstellung der Gutachten an <strong>den</strong><br />
Verwaltungsrat befasst. Dabei war die Mitwirkung von Verwaltungsrat und Anstalts- und<br />
Gewährträgerversammlung bei der Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2003<br />
nicht zu beanstan<strong>den</strong>.<br />
Hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Gutachten weist der Untersuchungsausschuss<br />
darauf hin, dass die Ergebnisse der Fichtner-Eins-Studie <strong>den</strong> Mitgliedern des<br />
Verwaltungsrats zunächst in einer Powerpoint-Präsentation bekanntgegeben und in der<br />
vollständigen Fassung erst in der nachfolgen<strong>den</strong> <strong>Sitzung</strong> zugeleitet wur<strong>den</strong>.<br />
Eine weitere Studie wurde <strong>den</strong> Mitgliedern des Verwaltungsrats unter Verkürzung der<br />
üblichen 14-Tage-Frist mit besonderen Kopierschutzauflagen übergeben. Die Bedeutung der<br />
Informationspraxis für die Niederlegung der Mandate der kommunalen Vertreter im<br />
Verwaltungsrat hat der Untersuchungsausschuss sorgfältig nachgezeichnet. Dabei hebt der<br />
Untersuchungsausschuss generell die Bedeutung einer sachgerechten Information für das<br />
Zusammenwirken der Organe im Sinne der Aufgaben der TFW hervor. Dabei wur<strong>den</strong> in der<br />
Praxis <strong>den</strong> Gremien die Unterlagen grundsätzlich rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Die<br />
Mitglieder des Verwaltungsrats hatten unter Berücksichtigung der regelmäßigen<br />
Berichterstattung der Geschäftsführung jederzeit die Möglichkeit zu Nachfragen oder<br />
vertieften Diskussion. In Einzelfällen hat der Untersuchungsausschuss gegen eine<br />
Beschränkung von Informationsweitergabe gegenüber Mitgliedern des Verwaltungsrats<br />
Be<strong>den</strong>ken geäußert.<br />
Die strategische Entwicklung der TFW und ihre Konzeption zur Versorgung Ostthüringens<br />
unter Nutzung des Dargebots der neu errichteten Talsperre Leibis/Lichte im Sinne der im