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1 Thüringer Landtag 4. Wahlperiode 112. Sitzung Donnerstag, den ...

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Der Verwaltungsrat hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 17. September 2004 zwar auf Hinweis<br />

eines vom Freistaat entsandten Verwaltungsratsmitglieds, zugleich zuständiger<br />

Abteilungsleiter im Ministerium, für die besonders aufwendige Vorzugslösung gemäß der<br />

Fichtner-1-Studie ausgesprochen. Diese generelle konzeptionelle Festlegung ist später<br />

durch die Geschäftsführung im Hinblick auf die nicht realisierte Fördererwartung und sodann<br />

die geänderten wasserwirtschaftlichen Absatzzahlen nicht realisiert wor<strong>den</strong>. Der damals<br />

zuständige Staatssekretär im Ministerium hat als Vorsitzender des Verwaltungsrats die<br />

Übernahme der Kosten für die notwendige Sanierung der Talsperre Weida durch das Land<br />

befürwortet, dies aber später als in seiner amtlichen Tätigkeit wohl anders gesehen. In<br />

bei<strong>den</strong> Fällen ist allerdings darauf hinzuweisen, dass gerade im Hinblick auf die von der<br />

Landesregierung in Anspruch genommene Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmandate ein<br />

rechtlich relevanter Vertrauenstatbestand nicht geschaffen wurde und auch nicht gesehen<br />

wor<strong>den</strong> ist. Darüber hinaus ist zwischen einem möglichen Förderinteresse aus fachlicher<br />

Sicht und der jeweiligen Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen auch unter dem<br />

Gesichtspunkt haushalterischer Notwendigkeiten zu unterschei<strong>den</strong>. Schließlich hat der<br />

Untersuchungsausschuss keine Feststellungen dahin gehend getroffen, inwieweit nach der<br />

konkreten Versorgungslage in Ostthüringen bzw. des Sachstands in Weida eine<br />

Verhinderung der Beschlussfassung im Verwaltungsrat entsprechend <strong>den</strong><br />

Beschlussvorschlägen durch <strong>den</strong> Freistaat rechtlich im eigenen Interesse geboten war.<br />

Der oben genannte Beschluss des Verwaltungsrats wurde in der Folge nur unzureichend<br />

umgesetzt. Insbesondere wur<strong>den</strong> die einzelnen Investitionsmaßnahmen in <strong>den</strong><br />

Wirtschaftsplan 2005 und die Mittelfristige Finanzplanung von der Geschäftsführung nicht<br />

übernommen und in dieser Form dem Verwaltungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt.<br />

Die Erarbeitung eines Wirtschaftsplans erfolgte erst ein Jahr später. Weiterhin unterblieben<br />

Investitionsmaßnahmen, soweit sie nicht variantenneutral erfolgen konnten. Die TWA<br />

Zeigerheim wurde begrenzt und variantenneutral ausgebaut. Es erfolgte eine<br />

Trassenvoranfrage beim <strong>Thüringer</strong> Landesverwaltungsamt, ohne kostenintensive<br />

Planungsschritte einzuleiten.<br />

Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat sich intensiv mit der Frage<br />

auseinandergesetzt, inwieweit diese Umsetzung des Verwaltungsratsbeschlusses im<br />

Rahmen der TFW möglich war. Er weist darauf hin, dass der Verwaltungsrat über die von mir<br />

eben beschriebene Umsetzung des Beschlusses informiert und diese hingenommen hat.<br />

Ferner stand der Beschluss des Verwaltungsrats als Endpunkt der Befassung mit einer<br />

Versorgungskonzeption für Ostthüringen und als Richtlinie für die Geschäftstätigkeit der<br />

TFW von vornherein unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. So weit hat der

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