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Sozialraumorientiere Schulentwicklungsplanung für ... - Stadt Aachen

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§ 5 lautet wörtlich:<br />

(1) Die Schule wirkt mit Personen und Einrichtungen ihres Umfeldes zur Erfüllung des schulischen<br />

Bildungs- und Erziehungsauftrages und bei der Gestaltung des Übergangs von den Tageseinrichtungen<br />

<strong>für</strong> Kinder in die Grundschule zusammen.<br />

(2) Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien<br />

Jugendhilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die<br />

Verantwortung <strong>für</strong> die Belange von Kindern und Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen und Hilfen<br />

zur beruflichen Orientierung geben.<br />

(3) Vereinbarungen nach den Absätzen 1 und 2 bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz.<br />

§ 9 Ganztagsschule, Ergänzende Angebote, Offene Ganztagsschule<br />

Im Bereich der Grundschulen stellt die Offene Ganztagsgrundschule (OGS) nach § 9 Abs. 3 SchulG das<br />

umfassendste Angebot zur Betreuung außerhalb des Unterrichts dar. Die OGS soll die Bildungsqualität<br />

verbessern und mehr individuelle Förderung ermöglichen. Die Ganztagsangebote aus einer Hand unter<br />

dem Dach der Schule ermöglichen ebenfalls eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und<br />

Beruf. Die Gesamtverantwortung obliegt dem Schulträger im Rahmen einer gemeinsamen<br />

Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung.<br />

Ganztagsschulen und Ganztagsangebote bieten mehr als Unterricht. Zu einem guten Ganztag gehören<br />

Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegung, Spiel und Sport sowie kulturelle<br />

Angebote. Die Zusammenarbeit der Schule mit Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern ist eine<br />

zentrale Grundlage. (Bildungsportal.nrw.de)<br />

Über das Angebot der OGS hinaus werden an verschiedenen Schulen auch andere Betreuungen nach<br />

den Programmen „Acht bis Eins“ und „Dreizehn Plus“ angeboten.<br />

§ 11 Grundschule<br />

Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens <strong>für</strong> alle Kinder. Ihre Aufgaben<br />

umfassen die Förderung aller Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der individuellen<br />

Voraussetzungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen sowie in ihren<br />

musischen und praktischen Fähigkeiten. Sie vermittelt grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und<br />

Fertigkeiten und passt sie den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Schülerinnen und<br />

Schüler an. Sie führt zu systematischeren Formen des Lernens hin und schafft damit die Grundlagen <strong>für</strong><br />

die weitere Schullaufbahn. Eine Zusammenarbeit mit Eltern, Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kinder und<br />

weiterführenden Schulen ist hierbei unabdingbar.<br />

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