28.12.2013 Aufrufe

Sozialraumorientiere Schulentwicklungsplanung für ... - Stadt Aachen

Sozialraumorientiere Schulentwicklungsplanung für ... - Stadt Aachen

Sozialraumorientiere Schulentwicklungsplanung für ... - Stadt Aachen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Konzept der Landesregierung enthaltenen weitergehenden Detailregelungen eins zu eins umzusetzen.<br />

Diese Änderungsverordnung soll zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 in Kraft treten.“<br />

Die Änderungsverordnung soll nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 12.04.2013 in Kürze den<br />

Landtagsausschüssen zugeleitet werden.<br />

Der Klassenfrequenzrichtwert wird nach dem Konzept der Landesregierung zur Sicherung des<br />

Grundschulangebotes in NRW schrittweise von 24,0 auf 22,5 abgesenkt. Die Bildung von Klassen<br />

unterliegt zukünftig der Unter- und Obergrenze 15 und 29 Schülerinnen und Schüler. Klassen dürfen<br />

ausschließlich innerhalb dieser Bandbreite bebildet werden. Werden mehrere Parallelklassen gebildet,<br />

sinkt die Klassenfrequenz mit der Anzahl der gebildeten Parallelklassen von 29 auf 25 Schülerinnen und<br />

Schüler.<br />

Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen ist die voraussichtliche Schülerzahl maßgebend. Als<br />

Eingangsklassen gelten alle Klassen, in denen sich Schulneulinge befinden. Hier sind neben den neu<br />

einzuschulenden Schülerinnen und Schülern auch diejenigen zu berücksichtigen, die in die<br />

Eingangsphase aller jahrgangsübergreifenden Klassen aufgenommen werden.<br />

Die Prognoseberechnung der kommunalen Klassenrichtzahl <strong>für</strong> den Prognosezeitraum bis zum<br />

Schuljahr 2018/2019 zeigt, dass sich die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen im Bereich der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Aachen</strong> unterhalb der kommunalen Richtzahl bewegt.<br />

Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule –<br />

AO-GS)<br />

Auch durch die geänderte Ausbildungsordnung <strong>für</strong> die Grundschulen ergeben sich wesentliche<br />

Auswirkungen <strong>für</strong> die <strong>Schulentwicklungsplanung</strong> im Primarbereich. Durch den Wegfall der Schulbezirke<br />

zum 01.08.2008 entfällt ein bisher zentrales Planungsinstrument kommunaler <strong>Schulentwicklungsplanung</strong>.<br />

Während einerseits den Eltern hierdurch die Möglichkeit eröffnet wird, die Grundschule <strong>für</strong> ihr<br />

Kind im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazitäten frei zu wählen, wird andererseits ein<br />

Rechtsanspruch auf den Besuch der nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart<br />

-ebenfalls innerhalb der festgelegten Kapazitäten- eröffnet. Dabei verpflichten die entsprechenden<br />

Verwaltungsvorschriften den Schulträger, die Eltern nicht nur über den Zeitraum der Anmeldung,<br />

sondern auch über die jeweils nächstgelegene Grundschule der verschiedenen Schularten zu<br />

informieren.<br />

Darüber hinaus wird hier festgelegt, dass die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule sich nach<br />

§ 7der Schülerfahrtkostenverordnung (fußläufige Entfernung) richtet. Hieraus ergibt sich die<br />

Notwendigkeit, im Vorfeld des Anmeldetermins zum jeweils neuen Schuljahr <strong>für</strong> jedes schulpflichtig<br />

- 17 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!