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Sozialraumorientiere Schulentwicklungsplanung für ... - Stadt Aachen

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I<br />

Vorbemerkungen<br />

Hiermit legt die Planungsabteilung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule den<br />

Schulentwicklungsplan <strong>für</strong> die Primarstufe <strong>für</strong> den Zeitraum 2013 bis 2018 vor.<br />

Dabei handelt es sich um die erste Planung, die nach dem Wegfall der Schulbezirke zum Schuljahr<br />

2008/09 erstellt wurde und folglich nicht mehr darauf aufbauen konnte, dass der weit überwiegende Teil<br />

der schulpflichtig werdenden Kinder aufgrund ihres Wohnortes im Schulbezirk einer bestimmten<br />

Grundschule eben diese Grundschule auch besuchen würde.<br />

Dies stellte <strong>für</strong> die Aufstellung der Planung insgesamt, insbesondere aber <strong>für</strong> die Erstellung von<br />

schulbezogenen Prognosen (wie viele Kinder werden zukünftig die Grundschule X besuchen?) eine<br />

besondere Herausforderung dar, da das seither im Schulgesetz verankerte Wahlrecht zum Besuch<br />

jeder Grundschule im <strong>Stadt</strong>gebiet es erforderlich macht, das Wahlverhalten der Eltern einzuschätzen.<br />

Wie dies methodisch gelöst wurde, ist im Kapitel II.4 ausführlich erläutert.<br />

Darüber hinaus sind seit der Vorlage des Schulentwicklungsplans 2006 – 2012 zahlreiche weitere<br />

Änderungen des Schulgesetzes wirksam geworden, wobei die Regelungen des 8.<br />

Schulrechtsänderungsgesetzes, welches am 22. November 2012 in Kraft getreten ist, <strong>für</strong> den<br />

Primarbereich die <strong>für</strong> die <strong>Schulentwicklungsplanung</strong> wohl bedeutsamsten Neuregelungen enthält.<br />

Neben der Vorgabe, dass der Schulträger nunmehr zu Beginn jeden Jahres die sogenannte<br />

„Klassenrichtzahl“ zu ermitteln hat, wodurch die Zahl der möglichen Eingangsklassen in der Kommune<br />

zum Beginn des folgenden Schuljahr begrenzt wird, eröffnet das Gesetz dem Schulträger auch die<br />

Möglichkeit, nicht mehr nur Zügigkeiten <strong>für</strong> die einzelne Schule festzulegen, sondern darüber hinaus<br />

unter bestimmten Bedingungen auch die Klassenstärke in den Eingangsklassen zu begrenzen.<br />

Daneben waren auch schon jetzt auch die vorgesehenen Regelungen des Entwurfs zum 9.<br />

Schulrechtsänderungsgesetz in den Blick zu nehmen, da hierin die Umsetzung der Inklusion im<br />

Schulwesen des Landes NRW vorgesehen ist. Obwohl dieses Gesetz erst zum Beginn des Schuljahres<br />

2014/2015 wirksam werden soll, wird es Auswirkungen im Primarbereich haben, an die schon jetzt zu<br />

denken war.<br />

Neu ist auch, dass der Schulentwicklungsplan sozialräumlich angelegt ist und damit eine weitaus<br />

differenziertere Betrachtung des <strong>Stadt</strong>gebiets und hier insbesondere des Innenstadtbereichs<br />

(<strong>Stadt</strong>bezirk <strong>Aachen</strong> – Mitte) erfolgt.<br />

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