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Sozialraumorientiere Schulentwicklungsplanung für ... - Stadt Aachen

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Grundschule. Nach den Regelungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes ist eine Fortführung einer<br />

Schule mit weniger als 92 Schülerinnen und Schülern nicht möglich. Eine Schule, deren<br />

Gesamtschülerzahl zwischen 46 und 92 liegt, kann jedoch als Teilstandort einer anderen Grundschule<br />

fortgeführt werden.<br />

Um weiterhin einen wohnortnahen Schulbesuch ermöglichen zu können, empfiehlt der Schulträger, die<br />

KGS Horbach ab Beginn des Schuljahres 2014/2015 als katholischen Teilstandort der GGS Richterich<br />

fortzuführen.<br />

Entsprechend der Prognose wird die OGS konstant bei 2 Gruppen bleiben, die in den vorhandenen<br />

Räumlichkeiten (OGS-Räume und multifunktionale Nutzung der Klassenräume) betreut werden können.<br />

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