Sozialraumorientiere Schulentwicklungsplanung für ... - Stadt Aachen
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Um das Wahlverhalten der Eltern darstellen zu können, wurden zunächst die Erstklässler der<br />
Schuljahre 2010/2011 bis 2013/2014 ihrem Wohnort entsprechend den städtischen Lebensräumen<br />
zugeordnet. Aus der Gegenüberstellung von Kindern im jeweiligen Lebensraum und Anmeldezahl der<br />
entsprechenden Schule konnten Eingangsquoten <strong>für</strong> die Prognose berechnet werden. Hierbei wurde<br />
das Wahlverhalten der Eltern im oben genannten Zeitraum analysiert und trendgewichtete<br />
Eingangsquoten ermittelt. Trendgewichtet bedeutet, dass jüngere Daten stärker bewertet werden als<br />
ältere Daten. Die Quoten <strong>für</strong> das Schuljahr 2010/2011 flossen hierbei mit Faktor 1, <strong>für</strong> das Schuljahr<br />
2011/2012 mit Faktor 2 und <strong>für</strong> das Schuljahr 2012/2013 mit Faktor 3 in die Berechnung ein.<br />
Die so ermittelte Eingangsquote wurde dann auf die die Zahl der bis zum Schuljahr 2018/2019<br />
schulpflichtig werdenden Kinder angewandt und so die Zahl der zukünftigen Erstklässler der jeweiligen<br />
Schulen ermittelt. Bei der Berechnung wurden Besonderheiten der jeweiligen Schule, wie z. B.<br />
Einpendler aus Holland und Belgien sowie aus Nachbargemeinden entsprechend berücksichtigt.<br />
Eine Besonderheit ergibt sich bei den Schulen, in denen die Schüler jahrgangsübergreifend unterrichtet<br />
werden. Da alle Klassen als Eingangsklassen gelten (siehe 4.2.2), kann keine Aufschlüsselung nach<br />
Jahrgangsstufen erfolgen.<br />
4.2.2 Klassenrichtzahl und Klassenfrequenz / jahrgangsübergreifender Unterricht /<br />
Auswirkungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes<br />
Gemäß den Bestimmungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes (siehe Anlage) wird die kommunale<br />
Klassenrichtzahl jährlich bis zum 15.01. durch den Schulträger errechnet und basiert auf der Anzahl der<br />
Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen einer Kommune. Nicht berücksichtigt werden dürfen<br />
hierbei die Kinder, die eine der privaten Grundschulen im <strong>Stadt</strong>gebiet besuchen (Domsingschule, Freie<br />
Waldorfschule, St. Georges-School) oder die in eine auswärtige Schule wechseln. Hinzugezählt werden<br />
müssen die Schüler, die in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen gemeinsam mit Schulneulingen<br />
unterrichtet werden. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler geteilt durch 23 ergibt die<br />
Klassenrichtzahl. In großen Kommunen, in denen die so ermittelte Zahl über 60 liegt, wird auf die<br />
nächste ganze Zahl abgerundet und das Ergebnis um eins verringert.<br />
Alle Klassen, in denen sich Schulneulinge befinden, gelten als Eingangsklassen und müssen bei der<br />
Berechnung entsprechend berücksichtigt werden. Für die Schulen, die jahrgangsübergreifenden<br />
Unterricht haben, bedeutet dies, dass insgesamt kleinere Klassen gebildet werden und die besonderen<br />
Belange des einzelnen Schülers in den altersgemischten Klassen besser berücksichtigt werden können.<br />
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