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Sozialraumorientiere Schulentwicklungsplanung für ... - Stadt Aachen

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Daneben muss es weiterhin Ziel sein, eine möglichst wohnortnahe Versorgung im Sinne des<br />

Grundsatzes "Kurze Beine, kurze Wege" zu ermöglichen und der jeweiligen spezifischen Situation im<br />

Sozialraum – ggf auch trotz rückläufiger Schülerzahlen – Rechnung zu tragen.<br />

Gleichwohl ist auch die Haushaltssituation der <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> und die hieraus erwachsende<br />

Notwendigkeit eines möglichst wirtschaftlichen Umgangs mit den städtischen Ressourcen zu<br />

berücksichtigen.<br />

Darüber hinaus sind die pädagogische Leistungsfähigkeit und Effizienz der Grundschulen, deren<br />

weitreichende Bedeutung als Basis des gesamten schulischen Bildungssystems inzwischen durch<br />

weltweite Studien belegt ist, sicher zu stellen.<br />

Dabei sind die gesetzlich vorgegebenen Steuerungsinstrumente, die dem Schulträger zur Verfügung<br />

stehen (Festsetzung der Zügigkeit, Festlegung der Höchstzahl der in die zu bildenden Eingangsklassen<br />

aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler, Bildung von Schulverbünden bzw. Teilstandorten,<br />

Schließung) mit dem gebotenen Weitblick und in sorgfältiger Abwägung der teilweise gegenläufigen<br />

Zielsetzungen anzuwenden.<br />

Unter Beachtung und Abwägung der oben dargestellten Zielsetzungen geht der vorliegende<br />

Schulentwicklungsplan <strong>für</strong> die <strong>Stadt</strong> <strong>Aachen</strong> daher von den folgenden Planungsgrundsätzen aus:<br />

‣ Eine wohnortnahe Versorgung ist sicher zu stellen. Dabei wird eine maximale fußläufige<br />

Entfernung von 2 Kilometern zwischen Wohnung und nächstgelegener Grundschule<br />

angestrebt.<br />

‣ Als Mindestgröße <strong>für</strong> die <strong>Aachen</strong>er Grundschulen ist die Zweizügigkeit (zwei Parallelklassen<br />

pro Jahrgang) anzustreben.<br />

‣ Bei Grundschulen, die diese Mindestgröße nicht erreichen, ist die auslaufende Schließung<br />

unter Abwägung aller übergeordneten Zielsetzungen anzustreben.<br />

‣ Bei einzügigen Grundschulen, deren auslaufende Schließung aus bestimmten Gründen nicht<br />

empfohlen werden kann, ist ein Schulverbund mit einer zweizügigen Grundschule<br />

anzustreben.<br />

‣ Bei verschiedenen Grundschulen, die sich an einem Standort (gemeinsames Gebäude oder<br />

gemeinsames Gelände) befinden, ist die Zusammenlegung anzustreben.<br />

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