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Recht & Marketing _ Urheberrecht<br />

Wenn Websites geschützt sind<br />

Viele Seiten im Internet sehen sich ähnlich, weil sie die gleiche Navigationsstruktur o<strong>de</strong>r eine<br />

ähnliche Farbgebung haben. Meist stört sich niemand daran. Doch bei aufwendigeren Webpages<br />

kommt die Frage auf, ob die Arbeiten an Websites urheberrechtlich geschützt sind.<br />

Text _ Sebastian Dramburg<br />

Zün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> I<strong>de</strong>en können <strong>de</strong>n Unterschied<br />

ausmachen, ob Websites urheberrechtlich<br />

schützenswert sind.<br />

Ob eine Leistung rechtlich geschützt<br />

ist, ergibt sich aus <strong>de</strong>m Urheberrecht<br />

(UrhG). Die erfor<strong>de</strong>rliche Hür<strong>de</strong> für die<br />

Schutzfähigkeit ist hier die sogenannte<br />

Schöpfungshöhe. Dieser etwas nichtssagen<strong>de</strong><br />

Begriff be<strong>de</strong>utet letztendlich,<br />

dass bei <strong>de</strong>r Frage nach Urheberrechtsschutz<br />

immer die individuelle Leistung<br />

im Vor<strong>de</strong>rgrund steht. Ist eben diese individuell-schöpferische<br />

Leistung in ausreichen<strong>de</strong>m<br />

Maße gegeben, dann kann<br />

auch das Design kompletter Websites<br />

urheberrechtlich geschützt sein. Die<br />

Hür<strong>de</strong> dafür ist aber hoch. Dies betrifft<br />

neben <strong>de</strong>m Design auch die Programmierung.<br />

Keine klaren Regeln<br />

Es gibt aber keine festen Regeln, anhand<br />

<strong>de</strong>rer man klar <strong>de</strong>finieren könnte,<br />

welche Voraussetzungen für eine<br />

Schutzfähigkeit gegeben sein müssen.<br />

Auch das Gesetz kann keine konkreten<br />

Vorgaben machen und daher muss<br />

je<strong>de</strong>r Streitfall individuell beleuchtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Es kommt immer auf die konkrete<br />

Leistung an, wobei im Urheberrecht<br />

die Bezeichnung Werk verwen<strong>de</strong>t<br />

wird. Damit lautet die Frage: Liegt hier<br />

eine Website als Werk vor, die mehr ist,<br />

als bloßes Handwerk. Sicherlich wer<strong>de</strong>n<br />

viele Web<strong>de</strong>signer <strong>de</strong>r Auffassung sein,<br />

dass die erbrachte Leistung beson<strong>de</strong>rs<br />

kreativ und damit schützenswert ist.<br />

Da die Schwelle für <strong>de</strong>n Urheberrechtsschutz<br />

von Webseiten aber durchaus<br />

hoch ist, kommt es darauf an, dass die<br />

Website in beson<strong>de</strong>rer Weise individuell<br />

ist. Das be<strong>de</strong>utet, sie muss über<br />

die durchschnittliche Gestaltung von<br />

üblichen Websites hinausgehen. Klar ist<br />

damit beispielsweise, dass ein weiterer<br />

von unzähligen Webshops, die nach<br />

<strong>de</strong>m Warenkorb-Prinzip aufgebaut sind,<br />

nicht durch das Urheberrecht geschützt<br />

ist. Daher wird diese vom Urheberrecht<br />

gesetzte Schwelle bei einer Seite, die in<br />

erster Linie auf die Darstellung von Informationen<br />

gerichtet ist und funktionieren<br />

soll, selten erreicht sein.<br />

Eine Erlaubnis zum wil<strong>de</strong>n Kopieren<br />

ist dies aber nicht, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong><br />

Schutz <strong>de</strong>r grafischen Oberfläche be<strong>de</strong>utet<br />

nicht, dass einzelne Elemente<br />

einer Webpage ungeschützt sind – wie<br />

etwa das Logo <strong>de</strong>s Webshops o<strong>de</strong>r einzelne<br />

Grafiken, die Teil <strong>de</strong>r Website sind.<br />

So kann beispielsweise eine individuelle<br />

HTML-Programmierung, die zu<strong>de</strong>m<br />

noch SEO optimierte Meta-Tags enthält,<br />

als sogenanntes Sprachwerk geschützt<br />

sein. Letztendlich ist für einen<br />

ur heberrechtlichen Schutz von Design<br />

o<strong>de</strong>r Programmierung eine beson<strong>de</strong>rs<br />

kreative Leistung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Losgelöst von <strong>de</strong>r grafischen Darstellung<br />

ist natürlich die Frage, was mit <strong>de</strong>n Inhalten<br />

einer Website ist: Hier sind individuell<br />

erstellte Texte, Fotos und an<strong>de</strong>re<br />

Inhalte urheberrechtlich geschützt und<br />

eine unerlaubte Nutzung durch einen<br />

Dritten ist dann eine Verletzung <strong>de</strong>s<br />

Urheberrechts und kann entsprechend<br />

geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>m Schutz von<br />

Websites muss man also immer trennen<br />

zwischen <strong>de</strong>n Inhalten (Texte, Bil<strong>de</strong>r,<br />

Linksammlungen, etc.), <strong>de</strong>r Programmierung,<br />

Designelementen (Logos, Animationen)<br />

und <strong>de</strong>r Benutzeroberfläche.<br />

Vor allem bei letzterem sind die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

für <strong>de</strong>n Urheberrechtsschutz<br />

beson<strong>de</strong>rs hoch.<br />

Geht man davon aus, dass Design und<br />

Programmierung einer Seite beson<strong>de</strong>rs<br />

individuell-kreativ sind, dann be<strong>de</strong>utet<br />

<strong>de</strong>r urheberrechtliche Schutz aber<br />

nicht, dass man sich immer gegen Nachahmungen<br />

wehren kann. Der im Gesetz<br />

verankerte Schutz macht vor allem die<br />

Übernahme von Leistungen rechtswidrig,<br />

also das Kopieren von Programmzeilen<br />

o<strong>de</strong>r grafischen Elementen. Zum<br />

Schutz vor direkten Kopien <strong>de</strong>r eigenen<br />

Leistungen kann es z.B. sinnvoll sein, im<br />

76 www.acquisa.<strong>de</strong> 06/2013

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