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Recht & Marketing _ Urheberrecht<br />
Wenn Websites geschützt sind<br />
Viele Seiten im Internet sehen sich ähnlich, weil sie die gleiche Navigationsstruktur o<strong>de</strong>r eine<br />
ähnliche Farbgebung haben. Meist stört sich niemand daran. Doch bei aufwendigeren Webpages<br />
kommt die Frage auf, ob die Arbeiten an Websites urheberrechtlich geschützt sind.<br />
Text _ Sebastian Dramburg<br />
Zün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> I<strong>de</strong>en können <strong>de</strong>n Unterschied<br />
ausmachen, ob Websites urheberrechtlich<br />
schützenswert sind.<br />
Ob eine Leistung rechtlich geschützt<br />
ist, ergibt sich aus <strong>de</strong>m Urheberrecht<br />
(UrhG). Die erfor<strong>de</strong>rliche Hür<strong>de</strong> für die<br />
Schutzfähigkeit ist hier die sogenannte<br />
Schöpfungshöhe. Dieser etwas nichtssagen<strong>de</strong><br />
Begriff be<strong>de</strong>utet letztendlich,<br />
dass bei <strong>de</strong>r Frage nach Urheberrechtsschutz<br />
immer die individuelle Leistung<br />
im Vor<strong>de</strong>rgrund steht. Ist eben diese individuell-schöpferische<br />
Leistung in ausreichen<strong>de</strong>m<br />
Maße gegeben, dann kann<br />
auch das Design kompletter Websites<br />
urheberrechtlich geschützt sein. Die<br />
Hür<strong>de</strong> dafür ist aber hoch. Dies betrifft<br />
neben <strong>de</strong>m Design auch die Programmierung.<br />
Keine klaren Regeln<br />
Es gibt aber keine festen Regeln, anhand<br />
<strong>de</strong>rer man klar <strong>de</strong>finieren könnte,<br />
welche Voraussetzungen für eine<br />
Schutzfähigkeit gegeben sein müssen.<br />
Auch das Gesetz kann keine konkreten<br />
Vorgaben machen und daher muss<br />
je<strong>de</strong>r Streitfall individuell beleuchtet<br />
wer<strong>de</strong>n. Es kommt immer auf die konkrete<br />
Leistung an, wobei im Urheberrecht<br />
die Bezeichnung Werk verwen<strong>de</strong>t<br />
wird. Damit lautet die Frage: Liegt hier<br />
eine Website als Werk vor, die mehr ist,<br />
als bloßes Handwerk. Sicherlich wer<strong>de</strong>n<br />
viele Web<strong>de</strong>signer <strong>de</strong>r Auffassung sein,<br />
dass die erbrachte Leistung beson<strong>de</strong>rs<br />
kreativ und damit schützenswert ist.<br />
Da die Schwelle für <strong>de</strong>n Urheberrechtsschutz<br />
von Webseiten aber durchaus<br />
hoch ist, kommt es darauf an, dass die<br />
Website in beson<strong>de</strong>rer Weise individuell<br />
ist. Das be<strong>de</strong>utet, sie muss über<br />
die durchschnittliche Gestaltung von<br />
üblichen Websites hinausgehen. Klar ist<br />
damit beispielsweise, dass ein weiterer<br />
von unzähligen Webshops, die nach<br />
<strong>de</strong>m Warenkorb-Prinzip aufgebaut sind,<br />
nicht durch das Urheberrecht geschützt<br />
ist. Daher wird diese vom Urheberrecht<br />
gesetzte Schwelle bei einer Seite, die in<br />
erster Linie auf die Darstellung von Informationen<br />
gerichtet ist und funktionieren<br />
soll, selten erreicht sein.<br />
Eine Erlaubnis zum wil<strong>de</strong>n Kopieren<br />
ist dies aber nicht, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r fehlen<strong>de</strong><br />
Schutz <strong>de</strong>r grafischen Oberfläche be<strong>de</strong>utet<br />
nicht, dass einzelne Elemente<br />
einer Webpage ungeschützt sind – wie<br />
etwa das Logo <strong>de</strong>s Webshops o<strong>de</strong>r einzelne<br />
Grafiken, die Teil <strong>de</strong>r Website sind.<br />
So kann beispielsweise eine individuelle<br />
HTML-Programmierung, die zu<strong>de</strong>m<br />
noch SEO optimierte Meta-Tags enthält,<br />
als sogenanntes Sprachwerk geschützt<br />
sein. Letztendlich ist für einen<br />
ur heberrechtlichen Schutz von Design<br />
o<strong>de</strong>r Programmierung eine beson<strong>de</strong>rs<br />
kreative Leistung erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Losgelöst von <strong>de</strong>r grafischen Darstellung<br />
ist natürlich die Frage, was mit <strong>de</strong>n Inhalten<br />
einer Website ist: Hier sind individuell<br />
erstellte Texte, Fotos und an<strong>de</strong>re<br />
Inhalte urheberrechtlich geschützt und<br />
eine unerlaubte Nutzung durch einen<br />
Dritten ist dann eine Verletzung <strong>de</strong>s<br />
Urheberrechts und kann entsprechend<br />
geahn<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>m Schutz von<br />
Websites muss man also immer trennen<br />
zwischen <strong>de</strong>n Inhalten (Texte, Bil<strong>de</strong>r,<br />
Linksammlungen, etc.), <strong>de</strong>r Programmierung,<br />
Designelementen (Logos, Animationen)<br />
und <strong>de</strong>r Benutzeroberfläche.<br />
Vor allem bei letzterem sind die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
für <strong>de</strong>n Urheberrechtsschutz<br />
beson<strong>de</strong>rs hoch.<br />
Geht man davon aus, dass Design und<br />
Programmierung einer Seite beson<strong>de</strong>rs<br />
individuell-kreativ sind, dann be<strong>de</strong>utet<br />
<strong>de</strong>r urheberrechtliche Schutz aber<br />
nicht, dass man sich immer gegen Nachahmungen<br />
wehren kann. Der im Gesetz<br />
verankerte Schutz macht vor allem die<br />
Übernahme von Leistungen rechtswidrig,<br />
also das Kopieren von Programmzeilen<br />
o<strong>de</strong>r grafischen Elementen. Zum<br />
Schutz vor direkten Kopien <strong>de</strong>r eigenen<br />
Leistungen kann es z.B. sinnvoll sein, im<br />
76 www.acquisa.<strong>de</strong> 06/2013