Als PDF downloaden - Haufe.de
Als PDF downloaden - Haufe.de
Als PDF downloaden - Haufe.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Quelltext einen Urheberrechtsnachweis<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re individuelle Merkmale einzubauen.<br />
Mit eigenen I<strong>de</strong>en kombinieren<br />
Per se nicht geschützt ist, dass ein<br />
weiterer Web<strong>de</strong>signer sich von einer<br />
urheberrechtlich geschützten Seite<br />
inspirieren lässt. Damit ist nicht gemeint,<br />
dass man eine Website Eins zu<br />
Eins nachbauen darf. Aber rechtlich ist<br />
es möglich, dass ein Designer die Umsetzung<br />
einer frem<strong>de</strong>n Seite aufnimmt,<br />
mit eigenen I<strong>de</strong>en kombiniert und dann<br />
vollständig durch eigene Leistung zu<br />
einer fertigen Webpage kommt. Denn<br />
eine I<strong>de</strong>e ist durch das Gesetz nicht<br />
geschützt. Das Urheberrecht greift<br />
erst bei <strong>de</strong>r Umsetzung einer I<strong>de</strong>e, also<br />
<strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>r schreiben eines Textes<br />
o<strong>de</strong>r eben <strong>de</strong>r Erstellung von grafischen<br />
Elementen o<strong>de</strong>r einer komplexen<br />
Seitennavigation.<br />
Neben <strong>de</strong>m Urheberrecht kann das Design<br />
einer Website aber auch beim Wettbewerbsrecht<br />
eine Rolle spielen: Übernimmt<br />
ein Mitbewerber beispielsweise<br />
das grafische Erscheinungsbild seines<br />
Konkurrenten für die eigene Seite, kann<br />
im Falle <strong>de</strong>r Herkunfts täuschung o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r Rufausbeutung gegen die an<strong>de</strong>re<br />
Seite vorgegangen wer<strong>de</strong>n. Dies ist <strong>de</strong>r<br />
Fall, wenn <strong>de</strong>r Nachahmer durch <strong>de</strong>n<br />
Nachbau versucht, Kun<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Konkurrenz<br />
wegzulocken. Aber auch im<br />
Wettbewerbsrecht sind die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
sehr hoch, wenn man sich gegen<br />
Nachahmer wehren möchte.<br />
Sollte aber <strong>de</strong>r Fall gegeben sein, dass<br />
einzelne grafische Elemente, Programmierzeilen,<br />
Inhalte o<strong>de</strong>r aufwendige<br />
Gestaltungen von <strong>de</strong>r Konkurrenz<br />
o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren ohne Einwilligung<br />
übernommen wer<strong>de</strong>n, kann man sich<br />
rechtlich in <strong>de</strong>r Weise wehren, dass<br />
die weitere Verwendung <strong>de</strong>r kopierten<br />
Leistung untersagt wer<strong>de</strong>n kann. Einen<br />
Anwaltszwang dafür gibt es nicht, wenn<br />
<strong>de</strong>r Anspruch aber berechtigt ist, dann<br />
muss <strong>de</strong>r Anspruchsgegner die Rechtsanwaltskosten<br />
übernehmen.<br />
Zusammenfassend ist zu sagen, dass<br />
die Schwelle für eine Website zu einem<br />
urheberrechtlichen Schutz sehr hoch<br />
ist. Standardisierte und für Websites<br />
typische Anordnung können <strong>de</strong>mnach<br />
keinen Schutz für sich in Anspruch nehmen.<br />
Plakativ könnte man sagen, dass<br />
das Design einer durchschnittlichen<br />
Website nicht geschützt ist und daher<br />
nachgebaut wer<strong>de</strong>n kann. Vom Copy &<br />
Paste-Prinzip von grafischen Elementen<br />
o<strong>de</strong>r Programmzeilen ist <strong>de</strong>nnoch abzuraten.<br />
Das eigenständige Konstruieren<br />
wird in <strong>de</strong>n allermeisten Fällen nicht zu<br />
einer Urheberrechtsverletzung führen.<br />
Zumal es ja auch noch das Verhältnis<br />
zwischen Web<strong>de</strong>signer und Auftrag geber<br />
gibt: Kommt <strong>de</strong>r Auftraggeber dahinter,<br />
dass die versprochene neu artige und individuelle<br />
Darstellung im Netz eine reine<br />
Nachahmung ist, kann er hierzulan<strong>de</strong><br />
unter Umstän<strong>de</strong>n eine Entschädigung<br />
von seinem Dienstleister einfor<strong>de</strong>rn.<br />
redaktion@acquisa.<strong>de</strong> • ]<br />
Autor<br />
Sebastian Dramburg,<br />
LL.M., ist Rechtsanwalt<br />
und Fachanwalt für IT-<br />
Recht in Berlin. Seine<br />
Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf <strong>de</strong>m<br />
Gebiet <strong>de</strong>s IT- und Onlinerechts, <strong>de</strong>s<br />
Medien- und Urheberrechts sowie im<br />
Bereich <strong>de</strong>s gewerblichen Rechtsschutzes<br />
(Wettbewerbs- und Markenrecht).<br />
p www.medienrechtberlin.<strong>de</strong><br />
DIE ZUKUNFT<br />
WIRD GRÜN.<br />
Seit acht Jahren gehören wir zur schwedischen<br />
Bisno<strong>de</strong> Gruppe, <strong>de</strong>m Marktführer für digitale<br />
Wirtschaftsinformationen in Europa. Um die<br />
Expertise und unser Know-how aus dieser Verbindung<br />
nach außen sichtbar zu machen, än<strong>de</strong>rn<br />
wir unseren Namen in Bisno<strong>de</strong> Deutschland.<br />
Auch zukünftig unterstützen wir unsere Kun<strong>de</strong>n<br />
dabei, intelligente Entscheidungen zu treffen.<br />
www.dnbgermany.<strong>de</strong>