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Quelltext einen Urheberrechtsnachweis<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re individuelle Merkmale einzubauen.<br />

Mit eigenen I<strong>de</strong>en kombinieren<br />

Per se nicht geschützt ist, dass ein<br />

weiterer Web<strong>de</strong>signer sich von einer<br />

urheberrechtlich geschützten Seite<br />

inspirieren lässt. Damit ist nicht gemeint,<br />

dass man eine Website Eins zu<br />

Eins nachbauen darf. Aber rechtlich ist<br />

es möglich, dass ein Designer die Umsetzung<br />

einer frem<strong>de</strong>n Seite aufnimmt,<br />

mit eigenen I<strong>de</strong>en kombiniert und dann<br />

vollständig durch eigene Leistung zu<br />

einer fertigen Webpage kommt. Denn<br />

eine I<strong>de</strong>e ist durch das Gesetz nicht<br />

geschützt. Das Urheberrecht greift<br />

erst bei <strong>de</strong>r Umsetzung einer I<strong>de</strong>e, also<br />

<strong>de</strong>m Nie<strong>de</strong>r schreiben eines Textes<br />

o<strong>de</strong>r eben <strong>de</strong>r Erstellung von grafischen<br />

Elementen o<strong>de</strong>r einer komplexen<br />

Seitennavigation.<br />

Neben <strong>de</strong>m Urheberrecht kann das Design<br />

einer Website aber auch beim Wettbewerbsrecht<br />

eine Rolle spielen: Übernimmt<br />

ein Mitbewerber beispielsweise<br />

das grafische Erscheinungsbild seines<br />

Konkurrenten für die eigene Seite, kann<br />

im Falle <strong>de</strong>r Herkunfts täuschung o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r Rufausbeutung gegen die an<strong>de</strong>re<br />

Seite vorgegangen wer<strong>de</strong>n. Dies ist <strong>de</strong>r<br />

Fall, wenn <strong>de</strong>r Nachahmer durch <strong>de</strong>n<br />

Nachbau versucht, Kun<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Konkurrenz<br />

wegzulocken. Aber auch im<br />

Wettbewerbsrecht sind die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

sehr hoch, wenn man sich gegen<br />

Nachahmer wehren möchte.<br />

Sollte aber <strong>de</strong>r Fall gegeben sein, dass<br />

einzelne grafische Elemente, Programmierzeilen,<br />

Inhalte o<strong>de</strong>r aufwendige<br />

Gestaltungen von <strong>de</strong>r Konkurrenz<br />

o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren ohne Einwilligung<br />

übernommen wer<strong>de</strong>n, kann man sich<br />

rechtlich in <strong>de</strong>r Weise wehren, dass<br />

die weitere Verwendung <strong>de</strong>r kopierten<br />

Leistung untersagt wer<strong>de</strong>n kann. Einen<br />

Anwaltszwang dafür gibt es nicht, wenn<br />

<strong>de</strong>r Anspruch aber berechtigt ist, dann<br />

muss <strong>de</strong>r Anspruchsgegner die Rechtsanwaltskosten<br />

übernehmen.<br />

Zusammenfassend ist zu sagen, dass<br />

die Schwelle für eine Website zu einem<br />

urheberrechtlichen Schutz sehr hoch<br />

ist. Standardisierte und für Websites<br />

typische Anordnung können <strong>de</strong>mnach<br />

keinen Schutz für sich in Anspruch nehmen.<br />

Plakativ könnte man sagen, dass<br />

das Design einer durchschnittlichen<br />

Website nicht geschützt ist und daher<br />

nachgebaut wer<strong>de</strong>n kann. Vom Copy &<br />

Paste-Prinzip von grafischen Elementen<br />

o<strong>de</strong>r Programmzeilen ist <strong>de</strong>nnoch abzuraten.<br />

Das eigenständige Konstruieren<br />

wird in <strong>de</strong>n allermeisten Fällen nicht zu<br />

einer Urheberrechtsverletzung führen.<br />

Zumal es ja auch noch das Verhältnis<br />

zwischen Web<strong>de</strong>signer und Auftrag geber<br />

gibt: Kommt <strong>de</strong>r Auftraggeber dahinter,<br />

dass die versprochene neu artige und individuelle<br />

Darstellung im Netz eine reine<br />

Nachahmung ist, kann er hierzulan<strong>de</strong><br />

unter Umstän<strong>de</strong>n eine Entschädigung<br />

von seinem Dienstleister einfor<strong>de</strong>rn.<br />

redaktion@acquisa.<strong>de</strong> • ]<br />

Autor<br />

Sebastian Dramburg,<br />

LL.M., ist Rechtsanwalt<br />

und Fachanwalt für IT-<br />

Recht in Berlin. Seine<br />

Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf <strong>de</strong>m<br />

Gebiet <strong>de</strong>s IT- und Onlinerechts, <strong>de</strong>s<br />

Medien- und Urheberrechts sowie im<br />

Bereich <strong>de</strong>s gewerblichen Rechtsschutzes<br />

(Wettbewerbs- und Markenrecht).<br />

p www.medienrechtberlin.<strong>de</strong><br />

DIE ZUKUNFT<br />

WIRD GRÜN.<br />

Seit acht Jahren gehören wir zur schwedischen<br />

Bisno<strong>de</strong> Gruppe, <strong>de</strong>m Marktführer für digitale<br />

Wirtschaftsinformationen in Europa. Um die<br />

Expertise und unser Know-how aus dieser Verbindung<br />

nach außen sichtbar zu machen, än<strong>de</strong>rn<br />

wir unseren Namen in Bisno<strong>de</strong> Deutschland.<br />

Auch zukünftig unterstützen wir unsere Kun<strong>de</strong>n<br />

dabei, intelligente Entscheidungen zu treffen.<br />

www.dnbgermany.<strong>de</strong>

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