3 Urheberrecht
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b) -Vermerk auf Tonträgern<br />
<strong>Urheberrecht</strong>licher Schutz entsteht in Deutschland unabhängig von der Anbringung<br />
von Vermerken.<br />
Der -Vermerk beruht auf internationalen Abkommen über Leistungsschutzrechte<br />
an Tonträgern<br />
Der -Vermerk begründet noch nicht einmal eine Vermutung, dass der im Vermerk Genannte<br />
Hersteller des Tonträgers im Sinne des § 85 UrhG ist. § 10 UrhG, der die Vermutung<br />
der Urheberschaft regelt, lässt sich auf den Tonträgerhersteller nicht entsprechend<br />
anwenden (BGH, Urt. v. 28.11.2002 - I ZR 168/00)<br />
Rechtslage in USA: Ist ein Tonträger mit einem -Vermerk versehen, kann sich der Angeklagte<br />
in einem Verletzungsprozess nicht darauf berufen, dass ihm der Schutz des Tonträgers<br />
nicht bekannt war.<br />
c) Vertragliche Verpflichtung<br />
Verträge über den Erwerb von Nutzungsrechten können eine Pflicht zur<br />
Nennung des Urhebers („Urhebervermerk“) und zur Anbringung eines Copyright-Vermerks<br />
(„Lizenzvermerk“) enthalten können.<br />
Beispiel: Nr. 8 der Allgemeinen Konditionen der Rechtevergabe der VG Bild-Kunst:<br />
„Der Rechte-Erwerber ist verpflichtet, bei jeder Reproduktion an geeigneter Stelle Urheber<br />
und Werktitel zu nennen und in einem Copyright-Vermerk auf die VG BILD-KUNST sowie<br />
ggf. auf andere, an der Rechtevergabe Beteiligte hinzuweisen. Auch bei Sammelvermerken<br />
muss die Zuordnung unmissverständlich sein. Bei schuldhafter Verletzung der Pflicht<br />
zur Urhebernennung und der Angabe des Copyrightvermerks wird ein Zuschlag von 100<br />
% zur Tarifgebühr fällig.“<br />
d) Kein Vermerk „Alle Rechte vorbehalten“ erforderlich<br />
Zusätze „Alle Rechte vorbehalten“ oder „All Rights Reserved“ sind zur Erlangung<br />
von <strong>Urheberrecht</strong>sschutz nicht erforderlich.<br />
Sonderfall: Rechtevorbehalt bei Zeitungsartikeln und Rundfunkkommentaren<br />
nach § 49 Abs. 1 S. 1 UrhG<br />
Medienrecht I im SoSe 2013<br />
Dr. Harald Vinke