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3 Urheberrecht

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64<br />

III. Rechte und Pflichten<br />

1. Pflichten der Verwertungsgesellschaft<br />

• Wahrnehmungs- und Abschlusszwang<br />

Nach § 6 Abs. 1 UrhWahrnG sind die Gesellschaften verpflichtet, die<br />

Rechte der Berechtigten zu angemessenen Bedingungen wahrzunehmen<br />

und den Interessenten zu angemessenen Bedingungen einzuräumen<br />

(§ 11 Abs. 1 UrhWahrnG).<br />

Die Rechtsprechung erkennt den Verwertungsgesellschaften teilweise eine Vermutung<br />

für die Wahrnehmung von <strong>Urheberrecht</strong>en zu.<br />

• Verpflichtung zu Auskunft und Abrechnung<br />

2. Pflichten des Berechtigten<br />

Der Berechtigte hat die Nutzungsrechte exklusiv an die Verwertungsgesellschaft<br />

zu übertragen.<br />

Medienrecht I im SoSe 2013<br />

Dr. Harald Vinke

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