3 Urheberrecht
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III. Rechte und Pflichten<br />
1. Pflichten der Verwertungsgesellschaft<br />
• Wahrnehmungs- und Abschlusszwang<br />
Nach § 6 Abs. 1 UrhWahrnG sind die Gesellschaften verpflichtet, die<br />
Rechte der Berechtigten zu angemessenen Bedingungen wahrzunehmen<br />
und den Interessenten zu angemessenen Bedingungen einzuräumen<br />
(§ 11 Abs. 1 UrhWahrnG).<br />
Die Rechtsprechung erkennt den Verwertungsgesellschaften teilweise eine Vermutung<br />
für die Wahrnehmung von <strong>Urheberrecht</strong>en zu.<br />
• Verpflichtung zu Auskunft und Abrechnung<br />
2. Pflichten des Berechtigten<br />
Der Berechtigte hat die Nutzungsrechte exklusiv an die Verwertungsgesellschaft<br />
zu übertragen.<br />
Medienrecht I im SoSe 2013<br />
Dr. Harald Vinke