3 Urheberrecht
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Vervielfältigung des Computerprogramms auf seinem PC löschen und darf<br />
auch keine anderen Kopien behalten.<br />
Die Erschöpfung betrifft nur den Bereich der Europäischen Union und des<br />
Europäischen Wirtschaftsraums.<br />
Folge: Wer Kopien geschützter Werke in den USA kauft, darf diese nicht<br />
in der EU weiterverkaufen.<br />
cc) Unterfall: Vermietrecht<br />
Ausnahme vom Erschöpfungsgrundsatz mit eigener Regelung:<br />
Keine Erschöpfung tritt ein hinsichtlich des Vermietens.<br />
Vermietung = zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken<br />
dienende Gebrauchsüberlassung (§ 17 Abs. 3 S.<br />
1 UrhG).<br />
Als Vermietung gilt gem. § 17 Abs. 3 S. 2 UrhG nicht die Überlassung<br />
von Originalen oder Vervielfältigungsstücken von<br />
1. Bauwerken und Werken der angewandten Kunst oder<br />
2. im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen<br />
Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem<br />
Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu werden.<br />
(Für Computerprogramme siehe § 69c Nr. 3 UrhG.)<br />
⇒ Vergütungsanspruch nach § 27 Abs. 1 UrhG<br />
Hat der Urheber das Vermietrecht an einem Bild- oder Tonträger dem<br />
Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl<br />
dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Vermietung zu<br />
zahlen.<br />
Geltendmachung durch Verwertungsgesellschaften:<br />
GEMA, VG WORT, VG Bild-Kunst, GÜFA, GWFF, VGF und GVL haben mit der "Zentralstelle<br />
für Videovermietung (ZVV)" mit Sitz in München eine Gesellschaft zur Gel-<br />
Medienrecht I im SoSe 2013<br />
Dr. Harald Vinke