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3 Urheberrecht

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71<br />

fentlichung in einem selbständigen<br />

Sprachwerk angeführt werden,<br />

3. einzelne Stellen eines erschienenen<br />

Werkes der Musik in einem selbständigen<br />

Werk der Musik angeführt werden.<br />

bislang: Beschränkung der Zitierfreiheit auf „Sprachwerke“ (Nr. 2)<br />

Konsequenz: BGH weitet Vorschrift im Wege der Analogie auf Filmzitate<br />

aus (BGHZ 99, 162, 165)<br />

jetzt Neufassung von Satz 1:<br />

Zitierfreiheit wird als Generalklausel formuliert<br />

Voraussetzung: Nutzung muss in ihrem Umfang durch den besonderen<br />

Zweck gerechtfertigt sein<br />

2. Bisherige Unterscheidung nach Zitatarten hat nur noch Beispielcharakter<br />

a. Großzitate (§ 51 Nr. 1 UrhG)<br />

in einem durch den Zweck gebotenen Umfang können einzelne Werke<br />

nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur<br />

Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden<br />

Voraussetzung:<br />

- ganzes Werk<br />

- bereits erschienen (§ 6 Abs. 2 UrhG)<br />

- nicht geändert<br />

- das zitierende Werk muss ein selbständiges wissenschaftliches Werk<br />

sein<br />

- das zitierte Werk darf nur in einem durch den Zweck gebotenen Umfang<br />

genutzt werden = Belegfunktion<br />

Medienrecht I im SoSe 2013<br />

Dr. Harald Vinke

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