3 Urheberrecht
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fentlichung in einem selbständigen<br />
Sprachwerk angeführt werden,<br />
3. einzelne Stellen eines erschienenen<br />
Werkes der Musik in einem selbständigen<br />
Werk der Musik angeführt werden.<br />
bislang: Beschränkung der Zitierfreiheit auf „Sprachwerke“ (Nr. 2)<br />
Konsequenz: BGH weitet Vorschrift im Wege der Analogie auf Filmzitate<br />
aus (BGHZ 99, 162, 165)<br />
jetzt Neufassung von Satz 1:<br />
Zitierfreiheit wird als Generalklausel formuliert<br />
Voraussetzung: Nutzung muss in ihrem Umfang durch den besonderen<br />
Zweck gerechtfertigt sein<br />
2. Bisherige Unterscheidung nach Zitatarten hat nur noch Beispielcharakter<br />
a. Großzitate (§ 51 Nr. 1 UrhG)<br />
in einem durch den Zweck gebotenen Umfang können einzelne Werke<br />
nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur<br />
Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden<br />
Voraussetzung:<br />
- ganzes Werk<br />
- bereits erschienen (§ 6 Abs. 2 UrhG)<br />
- nicht geändert<br />
- das zitierende Werk muss ein selbständiges wissenschaftliches Werk<br />
sein<br />
- das zitierte Werk darf nur in einem durch den Zweck gebotenen Umfang<br />
genutzt werden = Belegfunktion<br />
Medienrecht I im SoSe 2013<br />
Dr. Harald Vinke