12.01.2014 Aufrufe

3 Urheberrecht

3 Urheberrecht

3 Urheberrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

92<br />

2. Inhalt der Rechte<br />

nur verwertungsrechtliche Befugnisse:<br />

das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen und zu verbreiten<br />

Erschöpfungsgrundsatz (§ 17 Abs. 2 UrhG), § 27 Abs. 2 u 3 UrhG) und die<br />

urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen in §§ 44 a ff UrhG sind entsprechend<br />

anzuwenden<br />

Anspruch auf Beteiligung gegen den ausübenden Künstler (§ 86 UrhG)<br />

3. Schutzdauer<br />

Das Recht erlischt 50 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der<br />

Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen,<br />

aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt<br />

das Recht 50 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht<br />

erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden,<br />

so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers.<br />

25.04.2013: Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung:<br />

Ebenfalls Verlängerung auf 70 Jahre<br />

V. Schutz der Sendeunternehmen (§ 87 UrhG)<br />

1. Voraussetzungen<br />

Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht, Funksendungen weiterzusenden,<br />

sie aufzunehmen und sie an Stellen, die der Öffentlichkeit nur<br />

gegen Zahlung eines Eintrittsgelds zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar<br />

zu machen<br />

Schutz der organisatorischen-technischen Leistung<br />

Sendeunternehmen: wer die Übertragung kontrolliert und verantwortet<br />

Medienrecht I im SoSe 2013<br />

Dr. Harald Vinke

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!