3 Urheberrecht
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Problem: Elektronische Pressespiegel<br />
BGH, Urt. v. 11.07.2002 - I ZR 255/00 (Elektronischer Pressespiegel)<br />
§ 49 Abs. 1 UrhG erfasst sowohl herkömmliche Pressespiegel als<br />
auch elektronische Pressespiegel<br />
Aber: Gleichstellung mit dem herkömmlichen Pressespiegel kommt<br />
nur in Betracht, wenn mit der elektronischen Übermittlung keine zusätzlichen<br />
Nutzungs- oder Missbrauchsmöglichkeiten verbunden sind.<br />
Voraussetzungen:<br />
• Der elektronische Pressespiegel darf nur unternehmens- oder<br />
behördenintern an einen überschaubaren Empfängerkreis verteilt<br />
werden (Inhouse Pressespiegel).<br />
• Lediglich die grafische Übermittlung einer Datei ist zulässig,<br />
kein Versenden von Textdateien<br />
• Die digitalen Daten dürfen weder weiterverarbeitet noch archiviert<br />
werden<br />
Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber<br />
eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, dass es sich<br />
um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer<br />
Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht<br />
handelt.<br />
Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht<br />
werden.<br />
PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG)<br />
• Pflicht zur Quellenangabe (§ 63 Abs. 3 UrhG)<br />
Medienrecht I im SoSe 2013<br />
Dr. Harald Vinke