12.01.2014 Aufrufe

3 Urheberrecht

3 Urheberrecht

3 Urheberrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

69<br />

Problem: Elektronische Pressespiegel<br />

BGH, Urt. v. 11.07.2002 - I ZR 255/00 (Elektronischer Pressespiegel)<br />

§ 49 Abs. 1 UrhG erfasst sowohl herkömmliche Pressespiegel als<br />

auch elektronische Pressespiegel<br />

Aber: Gleichstellung mit dem herkömmlichen Pressespiegel kommt<br />

nur in Betracht, wenn mit der elektronischen Übermittlung keine zusätzlichen<br />

Nutzungs- oder Missbrauchsmöglichkeiten verbunden sind.<br />

Voraussetzungen:<br />

• Der elektronische Pressespiegel darf nur unternehmens- oder<br />

behördenintern an einen überschaubaren Empfängerkreis verteilt<br />

werden (Inhouse Pressespiegel).<br />

• Lediglich die grafische Übermittlung einer Datei ist zulässig,<br />

kein Versenden von Textdateien<br />

• Die digitalen Daten dürfen weder weiterverarbeitet noch archiviert<br />

werden<br />

Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber<br />

eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, dass es sich<br />

um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer<br />

Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht<br />

handelt.<br />

Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht<br />

werden.<br />

PMG Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG)<br />

• Pflicht zur Quellenangabe (§ 63 Abs. 3 UrhG)<br />

Medienrecht I im SoSe 2013<br />

Dr. Harald Vinke

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!