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3 Urheberrecht

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Wird das Original eines Werkes der bildenden Künste weiterveräußert<br />

und ist hieran ein Kunsthändler oder Versteigerer als Erwerber, Veräußerer<br />

oder Vermittler beteiligt, so hat der Veräußerer dem Urheber einen<br />

prozentualen Anteil am Veräußerungserlös zu entrichten<br />

Vergütungsanspruch selbst ist nicht verwertungsgesellschaftspflichtig.<br />

Siehe aber § 26 Abs. 5 UrhG<br />

c) Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)<br />

spezielle verwertungsrechtliche Ergänzung des Veröffentlichungsrechts gem.<br />

§ 12 UrhG<br />

Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten<br />

Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes<br />

öffentlich zur Schau zu stellen.<br />

Einschränkung des Ausstellungsrechts in § 44 Abs. 2 UrhG.<br />

Medienrecht I im SoSe 2013<br />

Dr. Harald Vinke

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