3 Urheberrecht
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Wird das Original eines Werkes der bildenden Künste weiterveräußert<br />
und ist hieran ein Kunsthändler oder Versteigerer als Erwerber, Veräußerer<br />
oder Vermittler beteiligt, so hat der Veräußerer dem Urheber einen<br />
prozentualen Anteil am Veräußerungserlös zu entrichten<br />
Vergütungsanspruch selbst ist nicht verwertungsgesellschaftspflichtig.<br />
Siehe aber § 26 Abs. 5 UrhG<br />
c) Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG)<br />
spezielle verwertungsrechtliche Ergänzung des Veröffentlichungsrechts gem.<br />
§ 12 UrhG<br />
Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten<br />
Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes<br />
öffentlich zur Schau zu stellen.<br />
Einschränkung des Ausstellungsrechts in § 44 Abs. 2 UrhG.<br />
Medienrecht I im SoSe 2013<br />
Dr. Harald Vinke