12.01.2014 Aufrufe

3 Urheberrecht

3 Urheberrecht

3 Urheberrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

29<br />

Das Schöpferprinzip ist zwingend!<br />

Eine abweichende vertragliche Regelung ist unwirksam ("Ghostwriter").<br />

Produzenten, Investoren und Drittmittelgeber sind daher nach deutschem<br />

Recht niemals selbst Urheber, allenfalls Inhaber bestimmter verwandter<br />

Schutzrechte.<br />

b) Einräumung von Nutzungsrechten<br />

Auflösung des Interessenkonflikts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

bzw. Auftraggeber und Auftragnehmer durch Einräumung von Nutzungsrechten<br />

aa) Grundsatz:<br />

Das <strong>Urheberrecht</strong> ist unter Lebenden nicht übertragbar (§ 29 Abs. 1UrhG).<br />

Anders beim Geschmacksmusterrecht (§ 29 Abs. 1 GeschmMG))<br />

Aber: § 43 UrhG:<br />

Wer ein Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder<br />

Dienstverhältnis geschaffen hat, ist dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber o-<br />

der Dienstherrn nach den allgemeinen Regeln vertraglich die entsprechenden<br />

Nutzungsrechte einzuräumen (§§ 413, 398 BGB i.V.m. §§ 31 ff.<br />

UrhG).<br />

(gilt auch für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse)<br />

Die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnisse verbleiben beim Urheber.<br />

Die Einräumung der Rechte kann auch stillschweigend erfolgen.<br />

bb) Sonderregelungen:<br />

Für Filmwerke:<br />

§ 89 Abs. 1 S. 1 UrhG<br />

Wer sich zur Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmes verpflichtet, räumt damit für den<br />

Fall, dass er ein <strong>Urheberrecht</strong> am Filmwerk erwirbt, dem Filmhersteller im Zweifel das<br />

ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen<br />

oder Umgestaltungen des Filmwerkes auf alle Nutzungsarten zu nutzen.<br />

Medienrecht I im SoSe 2013<br />

Dr. Harald Vinke

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!