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<strong>BOnSAI</strong><br />

Kapitel 2: Benutzbarkeit und Nützlichkeit von Online-Angeboten<br />

gegangen. So wird E-Government im Memorandum der Gesellschaft für Informatik und des VDE<br />

aus dem Jahr 2000 folgendermaßen definiert:<br />

„Unter Electronic Government wird [...] die Durchführung von Prozessen der öffentlichen Willensbildung,<br />

der Entscheidung und der Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung<br />

unter sehr intensiver Nutzung der Informationstechnik [verstanden]. Eingeschlossen sind in<br />

diese Definition selbstverständlich zahlreiche Hilfs- und Managementprozesse, sowie Prozesse<br />

der politischen und finanziellen Rechenschaftslegung“ (GI; VDE 2000: 3)<br />

In der Definition des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule<br />

für Verwaltungswissenschaften in Speyer heißt es:<br />

„Unter Electronic Government verstehen wir die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang<br />

mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken<br />

über elektronische Medien. Auf Grund der technischen Entwicklung<br />

nehmen wir an, dass diese Prozesse künftig sogar vollständig elektronisch durchgeführt werden<br />

können. Diese Definition umfasst sowohl die lokale oder kommunale Ebene, die regionale oder<br />

Landesebene, die nationale oder Bundesebene sowie die supranationale und globale Ebene.<br />

Eingeschlossen ist somit der gesamte öffentliche Sektor, bestehend aus Legislative, Exekutive<br />

und Jurisdiktion sowie öffentlichen Unternehmen“ (Von Lucke, Reinermann 2000: 1).<br />

Die verschiedenen Beziehungen im E-Government lassen sich nach Art ihrer Geschäftsprozesse<br />

einteilen in (vgl. Kubicek, Wind 2003: 13):<br />

Government-to-Citizen (G2C): Dies beinhaltet Informations- Kommunikations- und Transaktionsprozesse<br />

zwischen Bürgern auf der einen und Verwaltung und Politik auf der anderen Seite.<br />

Government-to-Business (G2B): Hierunter fallen die Interaktionsbeziehungen zwischen Unternehmen<br />

und der öffentlichen Verwaltung. Unternehmen stellen bspw. Anträge und melden<br />

Daten, sind Adressaten von Standort- und Ansiedlungsmarketing und fungieren als Auftragnehmer<br />

oder Lieferanten, z.T. auf der Basis öffentlicher Ausschreibungen.<br />

Government to Agents (G2A): Als Agents werden Mittler bezeichnet, die Verwaltungsleistungen<br />

nicht im eigenen Namen, sondern im Auftrag von Bürgern und Unternehmen in Anspruch<br />

nehmen. Beispielsweise sind dies Kfz-Händler, die sich um die Zulassung der Fahrzeuge küm-<br />

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