BOnSAI - ifib
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<strong>BOnSAI</strong><br />
Anhang I: Kriterienkatalog E-Government<br />
6.itk.9.G. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung wird durch die Bereitstellung<br />
im Internet erst ermöglicht<br />
a) Werden die Nutzer durch das Internet-Angebot erst befähigt eine Dienstleistung in<br />
Anspruch zu nehmen?<br />
□ Ja, weil die Dienstleistung nur im Internet vertrieben wird (z.B. Online-<br />
Forum)<br />
□ Ja, weil die Verwaltung eine geringe räumliche Verbreitung genießt.<br />
□ Ja, weil die Öffnungszeiten der Verwaltung eine Nutzung nicht oder kaum<br />
zulassen<br />
□ Ja, weil die Verwaltung an einem insbesondere für Menschen mit Behinderungen<br />
schwer zugänglichen Ort erreichbar ist<br />
□ Ja, weil das Angebot nur digital zur Verfügung steht (Informationen oder<br />
Software zum Herunterladen)<br />
□ Ja, weil __________<br />
b) Baut die Möglichkeit, eine Dienstleistung über Internet in Anspruch zu nehmen,<br />
Hemmnisse ab, diese Dienstleistungsangebote zu nutzen?<br />
□ Ja, weil (evt. anonyme) Mitsprache dadurch leicht realisiert wird<br />
□ Ja, weil gesellschaftlich tabuisierte oder sonstige Dienstleistungen in Anspruch<br />
genommen werden können (z.B. Sozialhilfe)<br />
6.itk.10.G. Kompetenzerwerb zur Nutzung elektronischer Medien ist möglich<br />
a) Erlaubt die Vorgehensweise den Nutzern die Transformation von Bedienungswissen<br />
aus anderen Anwendungsfeldern?<br />
□ Es wird eine standardisierte Ordnerstruktur eingesetzt<br />
□ Es werden Techniken verwendet, die weit verbreitet im Internet eingesetzt<br />
werden zur Bedienung von:<br />
□ Merkliste (Vormerkfunktion)<br />
□ Notizbücher, Kalender<br />
□ Wunschliste<br />
□ Warenkorbfunktion<br />
□ Bezahlfunktion<br />
□ Weitere Funktionen, und zwar: __________<br />
6.itk.11.G. Inanspruchnahme durch Multiplikatoren (z.B. Kanzleien, Kfz-<br />
Händler) ist möglich<br />
a) Ist das Online-Angebot für Multiplikatoren verwendbar, die im Auftrag ihrer Kunden<br />
die Dienstleistung in Anspruch nehmen und somit als Großkunden auftreten?<br />
□ Ja, für wen? __________<br />
XLIV