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<strong>BOnSAI</strong><br />

Kap. 3: Aktuelle Untersuchungen zur Benutzbarkeit und Nützlichkeit von Online-Angeboten<br />

unverschlüsselte Kreditkarte sind 2% der Kunden einverstanden zu bezahlen, wobei hier womöglich<br />

ein statistischer oder ein anderer Fehler bei der Umfrage vorliegt (vgl. Merz 2002: 60).<br />

Nur ein Gütesiegelanbieter überprüft auch nachträglich, ob die Kriterien für die Siegelvergabe<br />

über einen längeren Zeitraum eingehalten werden (Kriterium 15). Diese regelmäßige Überprüfung<br />

nach der Vergabe des Siegels wird von dem Anbieter G7 in den festgesetzten Zeitabständen<br />

durchgeführt. E-Commerce Angebote, wie Internet-Angebote allgemein, können kurzfristig<br />

verändert werden. Einzelne Kriterien, die für die Erlangung des Siegels maßgebend waren,<br />

könnten nun unerfüllt sein, und das E-Commerce-Angebot nicht mehr den Siegelbestimmungen<br />

genügen. Die Kunden würden dadurch getäuscht.<br />

Der Anbieter G4 überprüft mit dem Kriterium 16 auf der Grundlage des Standards DIN ISO/IEC<br />

12119 E-Commerce-Angebote. Anhand dieses Softwarestandards werden Programme und Daten<br />

hinsichtlich Produktbeschreibung und Benutzerdokumentation überprüft. Nur die nach außen<br />

durch den Kunden oder Anwender wahrnehmbaren Qualitätseigenschaften sind deshalb für<br />

diese Prüfung relevant (also z.B. nicht die Dokumentation des Quellcodes).<br />

Die Einhaltung der Qualitätskriterien der Initiative D21 (Als Kriterium 17 gekennzeichnet) verlangt<br />

der Anbieter G9. Diese Qualitätskriterien (vgl. Reiß 2000) beinhalten die meisten in der<br />

Tabelle 3 genannten Kriterien. Somit werden die privaten Anbieter bei der Herausgabe von E-<br />

Commerce Gütesiegeln von der Initiative D21 unterstützt, indem die Kriterien zu Verfügung gestellt<br />

werden. D21 betreibt die Veröffentlichung der Liste der Qualitätssiegelanbieter, die diese<br />

Kriterien anwenden und empfehlen diese Anbieter an ihre Mitgliedsunternehmen weiter.<br />

Eine Besonderheit bietet Anbieter G1 an, indem er eine „Geld-zurück-Garantie“ praktiziert. Es<br />

wird eine Art Versicherung bei „Nichteinhaltung der überprüften Kriterien“ angeboten. Damit<br />

wird dem Nutzer eine gewisse Sicherheit vermittelt, dass, falls das Internet-Angebot nicht den<br />

überprüften Gütesiegelkriterien entspricht und dem Nutzer dadurch ein Nachteil entsteht, der<br />

Gütesiegelanbieter für den entstandenen Schaden aufkommt.<br />

Neben den genannten Gütesiegeln gibt es eine Umfrage von der Unternehmensberatung Accenture,<br />

die weitere Hinweise zur Nützlichkeit von E-Commerce-Angeboten aus Sicht der Kunden<br />

gibt. Im Rahmen einer europäischen Studie zum Thema E-Commerce im B2C Bereich wurden<br />

Kunden befragt, was ihre Motivationsfaktoren für den Kauf über das Internet sind. Als Ergebnis<br />

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