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Book of ABSTRACTS - Institut für Journalistik und ...

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immer häufiger aufgegriffen. In den Stellungnahmen der Redaktionen <strong>und</strong> den Begründungen des<br />

Presserates findet sich diese Argumentationslinie allerdings nicht wieder.<br />

[1] Ist eine Person (z.B. ein Leser oder ein Journalist) der Ansicht, ein Artikel verstoße gegen den<br />

Pressekodex, kann sie beim Presserat Beschwerde einreichen. Dieser prüft die Beschwerde <strong>und</strong> bittet<br />

das betr<strong>of</strong>fene Medium bei begründeter Kritik um eine Stellungnahme. Kommt der Presserat nach<br />

Abschluss der Prüfungen zu dem Schluss, dass der Pressekodex von einem Medium in einem<br />

beanstandeten Fall nicht eingehalten wurde, kann er den Verstoß sanktionieren. Dabei hat er vier<br />

mehr oder weniger starke Sanktionsstufen zur Auswahl: die öffentliche <strong>und</strong> die nicht öffentliche<br />

Rüge, die Missbilligung <strong>und</strong> den Hinweis.<br />

<strong>Book</strong> <strong>of</strong> Abstracts I 31

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