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PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile

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Anhang 131<br />

The Parental Alienation Syndrome<br />

- Das Familiengericht lädt einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin <strong>des</strong><br />

Jugendamtes zur mündlichen Verhandlung.<br />

- Konnte im Vorfeld innerhalb <strong>des</strong> Beratungsprozesses im Jugendamt zu<br />

einer gemeinsamen Lösung gefunden werden, wird diese in der<br />

mündlichen Verhandlung nochmals besprochen und protokolliert.<br />

- Konnte im Vorfeld der Beratung keine gemeinsame Lösung erarbeitet<br />

werden, wird dies vor dem Familiengericht gemeinsam erörtert. Die<br />

Eltern haben auch hier noch einmal die Gelegenheit, ausführlich ihre<br />

Position darzulegen. Die bisherige „schriftliche Zurückhaltung“ der<br />

gegnerischen Anwälte hält die Verhandlung offen für neue<br />

Konsensschritte und wirkt so Konflikt entschärfend.<br />

- Wird auch vor dem Familiengericht (nach circa 2 Stunden Beratung)<br />

keine einvernehmliche Lösung erreicht, dann unterbricht <strong>das</strong><br />

Familiengericht die mündliche Verhandlung und die Eltern werden <strong>auf</strong><br />

<strong>das</strong> Beratungsangebot <strong>des</strong> Jugendamtes, der Lebensberatungsstelle<br />

oder einzelner Mediatoren verwiesen.<br />

- Das Familiengericht vertagt die mündliche Verhandlung für circa 6<br />

Monate. Die Eltern werden direkt aus der Verhandlung von einem<br />

Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin zur Beratungsstelle begleitet. Die<br />

Mitarbeiter der Lebensberatung sind direkt ansprechbar und können die<br />

Eltern am Verhandlungstag empfangen und einen Beratungstermin mit<br />

ihnen innerhalb von 2 Wochen vereinbaren. In der Regel werden Mutter<br />

und Vater zunächst getrennte Termine angeboten.<br />

- Die Lebensberatung oder <strong>das</strong> Jugendamt beraten nun innerhalb der<br />

vorgesehenen 6 Monate <strong>auf</strong> ihrer jeweiligen Fachebene unter Wahrung<br />

der Pflicht zur Verschwiegenheit.<br />

- Nach erfolgreicher Beratung findet die zweite mündliche Verhandlung<br />

statt, die Vereinbarungen der Eltern werden protokolliert.

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