PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile
PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile
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Anhang 131<br />
The Parental Alienation Syndrome<br />
- Das Familiengericht lädt einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin <strong>des</strong><br />
Jugendamtes zur mündlichen Verhandlung.<br />
- Konnte im Vorfeld innerhalb <strong>des</strong> Beratungsprozesses im Jugendamt zu<br />
einer gemeinsamen Lösung gefunden werden, wird diese in der<br />
mündlichen Verhandlung nochmals besprochen und protokolliert.<br />
- Konnte im Vorfeld der Beratung keine gemeinsame Lösung erarbeitet<br />
werden, wird dies vor dem Familiengericht gemeinsam erörtert. Die<br />
Eltern haben auch hier noch einmal die Gelegenheit, ausführlich ihre<br />
Position darzulegen. Die bisherige „schriftliche Zurückhaltung“ der<br />
gegnerischen Anwälte hält die Verhandlung offen für neue<br />
Konsensschritte und wirkt so Konflikt entschärfend.<br />
- Wird auch vor dem Familiengericht (nach circa 2 Stunden Beratung)<br />
keine einvernehmliche Lösung erreicht, dann unterbricht <strong>das</strong><br />
Familiengericht die mündliche Verhandlung und die Eltern werden <strong>auf</strong><br />
<strong>das</strong> Beratungsangebot <strong>des</strong> Jugendamtes, der Lebensberatungsstelle<br />
oder einzelner Mediatoren verwiesen.<br />
- Das Familiengericht vertagt die mündliche Verhandlung für circa 6<br />
Monate. Die Eltern werden direkt aus der Verhandlung von einem<br />
Sozialarbeiters/einer Sozialarbeiterin zur Beratungsstelle begleitet. Die<br />
Mitarbeiter der Lebensberatung sind direkt ansprechbar und können die<br />
Eltern am Verhandlungstag empfangen und einen Beratungstermin mit<br />
ihnen innerhalb von 2 Wochen vereinbaren. In der Regel werden Mutter<br />
und Vater zunächst getrennte Termine angeboten.<br />
- Die Lebensberatung oder <strong>das</strong> Jugendamt beraten nun innerhalb der<br />
vorgesehenen 6 Monate <strong>auf</strong> ihrer jeweiligen Fachebene unter Wahrung<br />
der Pflicht zur Verschwiegenheit.<br />
- Nach erfolgreicher Beratung findet die zweite mündliche Verhandlung<br />
statt, die Vereinbarungen der Eltern werden protokolliert.