11.02.2014 Aufrufe

PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile

PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile

PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 <strong>PAS</strong> – theoretische Grundlagen 13<br />

The Parental Alienation Syndrome<br />

ihre Kinder zu erziehen und im Umkehrschluss Kinder ein <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> ihre Familie<br />

haben.<br />

Somit wird schon anhand dieser Grundsätze deutlich, <strong>das</strong>s die Indoktrinierung<br />

eines Kin<strong>des</strong> gegen einen Elternteil rechtswidrig sein muss. Da einerseits dem<br />

entfremdeten Elternteil <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> die Erziehung seines Kin<strong>des</strong> genommen<br />

wird und andererseits dem Kind <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> <strong>auf</strong> Familie, welche als Kernfamilie<br />

min<strong>des</strong>tens aus Kind, Mutter und Vater besteht (vgl. www.wikipedia.de), verwehrt<br />

bleibt.<br />

Jedoch regelt <strong>das</strong> Bürgerliche Gesetzbuch der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

dieses <strong>Recht</strong> <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> bzw. <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> und die Pflicht der Eltern noch<br />

detaillierter in den Paragraphen 1626, 1666 und 1684.<br />

§ 1626 Abs. 3 BGB weist mit der Formulierung „Zum Wohl <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> gehört in<br />

der Regel der Umgang mit <strong>beide</strong>n <strong>Elternteile</strong>n. Gleiches gilt für den Umgang mit<br />

anderen Personen, zu denen <strong>das</strong> Kind Bindungen besitzt, wenn ihre<br />

Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.“ (§ 1626 Abs. 3 BGB)<br />

nochmals klar dar<strong>auf</strong> hin, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Kind einen Anspruch <strong>auf</strong> den Umgang mit<br />

<strong>beide</strong>n <strong>Elternteile</strong>n hat, welcher im Falle einer <strong>PAS</strong>-Indoktrinierung dem Kind klar<br />

verwehrt wird. Satz 2 verdeutlicht, <strong>das</strong>s auch der in <strong>PAS</strong>-Fällen übliche<br />

Kontaktabbruch zur gesamten Familie <strong>des</strong> entfremdeten Elternteils gesetzlich<br />

relevant sein kann.<br />

§ 1684 stellt noch einmal <strong>das</strong> <strong>Recht</strong> <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> <strong>auf</strong> Umgang mit jedem Elternteil<br />

heraus und formuliert in Absatz 2 konkret, <strong>das</strong>s Eltern alles zu unterlassen haben,<br />

„… was <strong>das</strong> Verhältnis <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt<br />

oder die Erziehung erschwert.“ (§ 1684 Abs. 2 BGB).<br />

Im § 1666 beschreibt <strong>das</strong> BGB die „Gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung <strong>des</strong><br />

Kin<strong>des</strong>wohls“ (§ 1666 BGB). Verletzen demnach Eltern oder ein Elternteil die<br />

elterliche Sorge (§ 1626 BGB), so kann <strong>das</strong> Gericht entsprechende Maßnahmen<br />

ergreifen. Da laut § 1626 Abs. 3 zur elterlichen Sorge der Umgang mit <strong>beide</strong>n<br />

<strong>Elternteile</strong>n gehört, stellt eine Entfremdung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> durch <strong>PAS</strong> sicherlich eine<br />

Verletzung der elterlichen Sorge da und ermöglicht dem Gericht somit in solchen<br />

Fällen zu intervenieren.<br />

Seit 1999 findet sich auch im „Palandt“, dem Standardkommentar zum BGB, unter<br />

§ 1626 ein Hinweis <strong>auf</strong> <strong>PAS</strong> (vgl. Schwamb 2000, www.wirbelwind.de).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!