PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile
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14 Angemessenes Vorgehen scheidungsbegleitender Professionen 73<br />
The Parental Alienation Syndrome<br />
am Verfahren beteiligten Sachverständigen, <strong>Recht</strong>sanwälten,<br />
Jugendamtsmitarbeiter etc. wichtig, da auch diese durch schnelles und<br />
rechtzeitiges Vorlegen von Gutachten etc. zur Beschleunigung <strong>des</strong> Verfahrens<br />
beitragen können bzw. müssen (vgl. Koeppel 2001, S. 73f).<br />
Im vorliegenden Fallbeispiel sind die Entfremdungstendenzen der Mutter seit<br />
Oktober 2004 klar erkennbar und ein Umgangsrechtsverfahren wird durch den<br />
Anwalt <strong>des</strong> Vaters umgehend eingeleitet. Trotzdem kommt es erst im Dezember<br />
2005 zur Anhörung der Kinder. Somit hat die Mutter ca. 14 Monate Zeit, ihre<br />
Kinder dem Vater zu entfremden. In dieser Zeit verlässt sie Koblenz und zieht<br />
nach Remagen, wo sie ihre Hetzkampagnen gegen Egon mit zusätzlicher<br />
Unterstützung durch ihre Mutter intensiviert. Nach dieser langen Trennung vom<br />
Vater und der zusätzlichen Verleumdung <strong>des</strong> Vaters durch die Mutter ist es nicht<br />
verwunderlich, <strong>das</strong>s die Kinder vor Gericht angeben, keinen Kontakt mehr zu<br />
ihrem Vater haben zu wollen. Somit wird deutlich, wie wichtig der zuvor geforderte<br />
kurze Abstand zwischen Trennung der Eltern bzw. Beginn der Entfremdung und<br />
Anhörung der Kinder ist. Bei einer zeitnahen Anhörung der Kinder wären die<br />
Entfremdungsstrategien der Mutter noch nicht so erfolgreich gewesen, die<br />
Erinnerung der Kinder an den Vater lebendiger gewesen und die Aussagen der<br />
Kinder wären näher an ihrem tatsächlichen Willen gewesen als <strong>das</strong> nach 14<br />
Monaten ständiger Indoktrinierung der Fall sein kann. Auch hätte man bei einer<br />
relativ schnellen Anhörung durch entsprechende gerichtliche Sanktionen eine<br />
weitere Entfremdung verhindern können, welches die Entfremdungsfolgen<br />
erheblich reduziert hätte.<br />
Im Fallbeispiel sind sowohl Familienrichter als auch Christas Anwalt für den<br />
späten Anhörungstermin verantwortlich. Daran erkennt man, <strong>das</strong>s es, wie<br />
beschrieben, von enormer Bedeutung ist, <strong>das</strong>s sich alle am Verfahren Beteiligten<br />
darüber im Klaren sind, wie wichtig es ist, solche Verfahren schnell abzuwickeln.<br />
Ein vorbildliches Verhalten <strong>des</strong> Richters hätte vorausgesetzt, <strong>das</strong>s dieser allen<br />
Beteiligten deutlich macht, warum eine kurze Verfahrensdauer bedeutsam ist.<br />
Weiterhin begeht der Richter den Fehler, sich von einem voreingenommenen<br />
Verfahrenspfleger beeindrucken zu lassen. Der Richter erkennt scheinbar auch<br />
bei der Anhörung der Kinder nicht die <strong>PAS</strong>-Symptome und lässt sich in seiner<br />
Entscheidung vom Verfahrenspfleger leiten, welcher gleichfalls, in