PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile
PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile
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15 Möglichkeiten der Intervention 91<br />
The Parental Alienation Syndrome<br />
der gemeinsamen Ziele und Konzepte. Dafür ist es notwendig, <strong>das</strong>s alle<br />
Professionen die gegebenen Informationen und die evtl. daraus entstehenden<br />
Diskussionen im Sinne ihrer Aufgaben hinterfragen und ggf. modifizieren, so <strong>das</strong>s<br />
sie dem gemeinsamen Ziel der Wahrung der elterlichen Verantwortung durch<br />
<strong>beide</strong> <strong>Elternteile</strong> gerecht werden (vgl. www.ak-cochem.de). Dies bedeutet, <strong>das</strong>s<br />
z. B. geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen von allen Berufsgruppen in ihrer<br />
Arbeit so umgesetzt werden müssen, <strong>das</strong>s sie weiterhin den gemeinsamen Zielen<br />
dienlich sind.<br />
Ziele <strong>des</strong> nun schon seit ca. 14 Jahren bestehenden Arbeitskreises sind:<br />
- „Institutionen und Personen, die bei Trennung und Scheidung von Eltern<br />
beteiligt sind, miteinander ins Gespräch bringen, um Vorgehensweisen und<br />
spezielle Hilfsangebote untereinander bekannt zu machen.<br />
- Formen der Kooperation zu entwickeln und zu praktizieren und<br />
- die Öffentlichkeit zu informieren.<br />
- Diese Arbeitsform zum Standard bei den Aufgaben der einzelnen<br />
Professionen zu machen.<br />
- Einfluss <strong>auf</strong> die Gesetzgebung zu nehmen (Lan<strong>des</strong>verordnungen etc.).“<br />
(www.ak-cochem.de)<br />
Die Erfolge der kooperativen Arbeitsweise <strong>des</strong> Arbeitskreises zeichnen sich in der<br />
steigenden Prozentzahl der Fälle <strong>des</strong> gemeinsamen Sorgerechts auch nach der<br />
Ehe ab. Konnte der Prozentsatz 1995 <strong>auf</strong> etwa 60 % gesteigert werden, so liegt er<br />
1998 annähernd bei 100 % (vgl. Rudolph 2006, www.ak-cochem.de).<br />
In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Familiengericht bei einem<br />
Scheidungsantrag eines Elternpaares diese Information direkt an <strong>das</strong> zuständige<br />
Jugendamt weiterleitet, welches die Eltern mit dem Ziel berät, eine von <strong>beide</strong>n<br />
Parteien akzeptierte Sorgerechtsregelung zu finden.<br />
Finden die Eltern während der Beratung keine einvernehmliche Lösung, so wird<br />
ein Antrag <strong>auf</strong> Sorgerechtsregelung beim Amtsgericht gestellt (vgl. Lengowski<br />
2005 in Diplomarbeit „Eltern sein- Eltern bleiben“ Gorges, FH Koblenz). In dem ab<br />
diesem Zeitpunkt einsetzenden Prozess (genauer Abl<strong>auf</strong> siehe Anhang) beginnt<br />
die geforderte Kooperation und Vernetzung der unterschiedlichen Professionen,<br />
deren gemeinsames Ziel es ist, möglichst zeitnah eine für alle Beteiligten<br />
akzeptable Lösung, die dem <strong>Recht</strong> <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> <strong>auf</strong> den Kontakt mit <strong>beide</strong>n<br />
<strong>Elternteile</strong>n entspricht, zu formulieren. Hierbei ist besonders hervorzuheben, <strong>das</strong>s