11.02.2014 Aufrufe

PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile

PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile

PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15 Möglichkeiten der Intervention 91<br />

The Parental Alienation Syndrome<br />

der gemeinsamen Ziele und Konzepte. Dafür ist es notwendig, <strong>das</strong>s alle<br />

Professionen die gegebenen Informationen und die evtl. daraus entstehenden<br />

Diskussionen im Sinne ihrer Aufgaben hinterfragen und ggf. modifizieren, so <strong>das</strong>s<br />

sie dem gemeinsamen Ziel der Wahrung der elterlichen Verantwortung durch<br />

<strong>beide</strong> <strong>Elternteile</strong> gerecht werden (vgl. www.ak-cochem.de). Dies bedeutet, <strong>das</strong>s<br />

z. B. geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen von allen Berufsgruppen in ihrer<br />

Arbeit so umgesetzt werden müssen, <strong>das</strong>s sie weiterhin den gemeinsamen Zielen<br />

dienlich sind.<br />

Ziele <strong>des</strong> nun schon seit ca. 14 Jahren bestehenden Arbeitskreises sind:<br />

- „Institutionen und Personen, die bei Trennung und Scheidung von Eltern<br />

beteiligt sind, miteinander ins Gespräch bringen, um Vorgehensweisen und<br />

spezielle Hilfsangebote untereinander bekannt zu machen.<br />

- Formen der Kooperation zu entwickeln und zu praktizieren und<br />

- die Öffentlichkeit zu informieren.<br />

- Diese Arbeitsform zum Standard bei den Aufgaben der einzelnen<br />

Professionen zu machen.<br />

- Einfluss <strong>auf</strong> die Gesetzgebung zu nehmen (Lan<strong>des</strong>verordnungen etc.).“<br />

(www.ak-cochem.de)<br />

Die Erfolge der kooperativen Arbeitsweise <strong>des</strong> Arbeitskreises zeichnen sich in der<br />

steigenden Prozentzahl der Fälle <strong>des</strong> gemeinsamen Sorgerechts auch nach der<br />

Ehe ab. Konnte der Prozentsatz 1995 <strong>auf</strong> etwa 60 % gesteigert werden, so liegt er<br />

1998 annähernd bei 100 % (vgl. Rudolph 2006, www.ak-cochem.de).<br />

In der praktischen Umsetzung bedeutet dies, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Familiengericht bei einem<br />

Scheidungsantrag eines Elternpaares diese Information direkt an <strong>das</strong> zuständige<br />

Jugendamt weiterleitet, welches die Eltern mit dem Ziel berät, eine von <strong>beide</strong>n<br />

Parteien akzeptierte Sorgerechtsregelung zu finden.<br />

Finden die Eltern während der Beratung keine einvernehmliche Lösung, so wird<br />

ein Antrag <strong>auf</strong> Sorgerechtsregelung beim Amtsgericht gestellt (vgl. Lengowski<br />

2005 in Diplomarbeit „Eltern sein- Eltern bleiben“ Gorges, FH Koblenz). In dem ab<br />

diesem Zeitpunkt einsetzenden Prozess (genauer Abl<strong>auf</strong> siehe Anhang) beginnt<br />

die geforderte Kooperation und Vernetzung der unterschiedlichen Professionen,<br />

deren gemeinsames Ziel es ist, möglichst zeitnah eine für alle Beteiligten<br />

akzeptable Lösung, die dem <strong>Recht</strong> <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> <strong>auf</strong> den Kontakt mit <strong>beide</strong>n<br />

<strong>Elternteile</strong>n entspricht, zu formulieren. Hierbei ist besonders hervorzuheben, <strong>das</strong>s

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!