PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile
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14 Angemessenes Vorgehen scheidungsbegleitender Professionen 87<br />
The Parental Alienation Syndrome<br />
Außerdem hätte evtl. ein persönliches längeres Gespräch dem sehr unter der<br />
Situation leidenden Vater ein Stück seines Leidensdrucks nehmen können.<br />
Weiterhin wäre es die Aufgabe <strong>des</strong> Verfahrenspflegers gewesen, sich auch mit<br />
weiteren engen Bezugspersonen (Eltern von Egon, Mutter von Christa) sowie<br />
Lehrern o. Ä. der Geschwister zu unterhalten, um ein umfassenderes Bild von der<br />
Situation und den daran gekoppelten Belastungen und Auffälligkeiten für Jennifer<br />
und Tim zu erhalten. Das Fehlen dieser Gespräche vermittelt dem<br />
Verfahrenspfleger ein sehr einseitiges Bild, welches ihn zu einer falschen<br />
Einschätzung der Situation bringt. Gerade im Falle von <strong>PAS</strong> sind diese Gespräche<br />
von immenser Bedeutung, da Entfremder und betroffene Kinder komplett in der<br />
Welt ihrer falschen Vorstellungen und Ansichten gefangen sind und der<br />
Verfahrenspfleger nur durch den Kontakt zu unbeteiligten Dritten die Möglichkeit<br />
hat, sich ein realistisches Bild der familiären Konflikte und Beziehungen zu<br />
machen.<br />
Die fehlenden Interaktionsbeobachtungen zwischen den Geschwistern und ihrem<br />
Vater sind ein weiterer grundlegender Fehler <strong>des</strong> Verfahrenspflegers. <strong>PAS</strong><br />
zeichnet sich u. a. dadurch aus, <strong>das</strong>s entfremdete Kinder beim direkten Kontakt<br />
mit dem Zielelternteil ihre ablehnende Haltung ihm gegenüber sehr schnell<br />
<strong>auf</strong>geben und ein liebevolles und zugewandtes Verhalten zeigen (vgl. Punkt 5.1<br />
und 5.2). Hieraus hätte der Verfahrenspfleger ableiten können, <strong>das</strong>s die Kinder,<br />
trotz gegenteiliger Aussage, den Kontakt zum Vater wollen und genießen. Ein<br />
solch fachlich wichtiger Teil der Arbeit <strong>des</strong> Verfahrenspflegers darf <strong>auf</strong> keinen Fall<br />
aus Zeitgründen ausfallen.<br />
Außerdem darf sich der Verfahrenspfleger durch die Weigerung Christas nicht<br />
davon abhalten lassen, ein weiteres Gespräch mit den Kindern zu führen. Im Falle<br />
von <strong>PAS</strong> muss der Verfahrenspfleger mit Komplikationen im Umgang mit dem<br />
entfremdenden Elternteil rechnen. Falls sich <strong>das</strong> problematische Miteinander nicht<br />
durch Gespräche zwischen dem Verfahrenspfleger und Christa verbessern lässt,<br />
so muss der Verfahrenspfleger <strong>das</strong> zuständige Gericht einschalten, um seinen<br />
Auftrag sachgemäß erfüllen zu können.<br />
Weiterhin fehlt im vorliegenden Fallbeispiel <strong>das</strong> Bemühen <strong>des</strong> Verfahrenspflegers,<br />
eine einvernehmliche und außergerichtliche Umgangsregelung zu erwirken. Diese<br />
Bemühungen wären für die Kinder von großer Bedeutung gewesen, da sie für Tim<br />
und Jennifer eine Möglichkeit dargestellt hätten, ihren Vater - ohne schlechtes