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PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile

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14 Angemessenes Vorgehen scheidungsbegleitender Professionen 86<br />

The Parental Alienation Syndrome<br />

kann (vgl. Knappert 2003, S. 338f). Wie bereits erwähnt, kann in einem <strong>PAS</strong>-Fall<br />

oft nur ein solch radikales Vorgehen - verbunden mit der Androhung schwerer<br />

Konsequenzen - zum Erfolg führen.<br />

Das Jugendamt ist dazu verpflichtet, <strong>das</strong> Gericht so zu informieren, <strong>das</strong> es die<br />

bestmöglichste Entscheidung im Sinne <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>wohls treffen kann. Hierfür<br />

reicht eine bloße Darstellung der Fakten nicht aus. Neben der detaillierten<br />

Darstellung der Fallgeschichte, der Beschreibung der bereits durchgeführten<br />

erfolgreichen und erfolglosen Interventionen, der Begründung für <strong>das</strong> evtl.<br />

Scheitern einer Intervention muss <strong>das</strong> Jugendamt fachlich fundierte Prognosen<br />

über den anzunehmenden weiteren Fallverl<strong>auf</strong> und die damit verbundenen<br />

Entwicklungsperspektiven für <strong>das</strong> betroffene Kind erstellen. Hierbei ist es wichtig,<br />

<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Jugendamt z. B. schonungslos die Verantwortlichen für <strong>das</strong> Scheitern<br />

einer Intervention benennt und sich nicht scheut, dem Gericht radikale<br />

Maßnahmen (z. B. Sorgerechtswechsel) vorzuschlagen, da oft nur diese in <strong>PAS</strong>-<br />

Fall zum gewünschten Erfolg führen (vgl. Knappert 2003, S. 340).<br />

Der Verfahrenspfleger, welcher im Fallbeispiel in Punkt 13 beschrieben wird,<br />

handelt keinesfalls so wie es in einem <strong>PAS</strong>-Fall erforderlich ist.<br />

Seine Aufgabe ist es viel mehr, die kindlichen Interessen zu vertreten, was ihm<br />

jedoch absolut nicht gelingt.<br />

Das Gespräch mit Tim und Jennifer findet nicht, wie gefordert, außerhalb <strong>des</strong><br />

familiären Umfelds statt, sondern im Wohnzimmer der entfremdenden Mutter.<br />

Dieser Fakt alleine verdeutlicht, <strong>das</strong>s <strong>PAS</strong>-Kinder in einer solch vorbelasteten<br />

Umgebung nicht ihre tatsächlichen Interessen äußern können, sondern, wie für<br />

<strong>PAS</strong> üblich, in ihren Äußerungen den Wünschen und Vorstellungen ihrer<br />

indoktrinierenden Mutter entsprechen wollen. Verstärkt wird dieses zwanghafte<br />

Verhalten der Kinder in der vorliegenden Situation durch die Anwesenheit der<br />

Mutter während <strong>des</strong> Gespräches. Der Verfahrenspfleger hätte dar<strong>auf</strong> bestehen<br />

müssen, <strong>das</strong> Gespräch mit den Kindern in Abwesenheit der Mutter führen zu<br />

dürfen, da er nur so den impliziten Druck der Mutter <strong>auf</strong> die Kinder hätte mildern<br />

können.<br />

Die Unterhaltung mit dem Vater der Kinder telefonisch durchzuführen ist möglich,<br />

jedoch bestimmt fachlich nicht optimal. Die für gewisse Gesprächsinhalte wichtige<br />

Mimik und Gestik <strong>des</strong> Vaters geht dem Verfahrenspfleger vollkommen verloren.

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