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PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile

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14 Angemessenes Vorgehen scheidungsbegleitender Professionen 74<br />

The Parental Alienation Syndrome<br />

wahrscheinlicher Unkenntnis von <strong>PAS</strong>, eine Entscheidung zum Wohl der Kinder<br />

herbeiführen möchte, aber <strong>das</strong> Gegenteil bewirkt. Die angesprochene<br />

Verschiebung der Machtverhältnisse vom Richter hin zu beteiligten Dritten<br />

manifestiert sich hier.<br />

Nach den zuvor gemachten Ausführungen hätte der Familienrichter <strong>das</strong> durch die<br />

Mutter vorgelegte Attest <strong>des</strong> Kinderpsychologen nicht als Beweismittel zulassen<br />

sollen, da kein Gespräch zwischen Kinderpsychologe und Egon stattgefunden hat<br />

und somit <strong>das</strong> Attest als Beweismittel ungeeignet ist.<br />

14.2 <strong>Recht</strong>sanwalt<br />

<strong>Recht</strong>sanwälte sind generell verpflichtet, sich für die Interessen ihrer Mandanten<br />

einzusetzen (vgl. Ward/Harvey 1998, S. 241).<br />

Wie <strong>das</strong> angemessene Vorgehen eines <strong>Recht</strong>sanwaltes in einem <strong>PAS</strong>-Fall<br />

aussieht, hängt davon ab, ob er den Entfremder und <strong>das</strong> betroffene Kind vertritt,<br />

oder den Entfremdeten.<br />

Vertritt ein <strong>Recht</strong>sanwalt den Entfremder, so wird er sich, wenn er Kenntnisse über<br />

<strong>PAS</strong> besitzt, dem moralischen Konflikt gegenüber sehen, einerseits seiner<br />

beruflichen Verpflichtung nachkommen zu müssen und andererseits zum Wohle<br />

<strong>des</strong> betroffenen Kin<strong>des</strong> handeln zu wollen (vgl. Gardner 1998, S. 251).<br />

Das Interesse <strong>des</strong> Entfremders als Mandant <strong>des</strong> Anwalts wird sicherlich sein, die<br />

Entfremdung rechtlich legalisieren zu lassen, d. h. der Mandant möchte, <strong>das</strong>s der<br />

<strong>Recht</strong>sanwalt vor Gericht einen Beschluss erwirkt, der den Kontakt zwischen <strong>PAS</strong>-<br />

Kind und Entfremdeten unterbindet. Hat der be<strong>auf</strong>tragte <strong>Recht</strong>sanwalt in einem<br />

solchen Fall kein Wissen über <strong>PAS</strong> bzw. bemerkt er nicht, <strong>das</strong>s es sich im<br />

vorliegenden Fall um <strong>PAS</strong> handelt, so kann er problemlos die Anweisungen seines<br />

Mandanten umsetzen (vgl. ebd.).<br />

Fehlen<strong>des</strong> Wissen über <strong>PAS</strong> spricht aber, <strong>auf</strong> Grund der zunehmenden<br />

Reputation <strong>des</strong> Syndroms (vgl. Dum 2003, S. 383ff), für eine schlechte<br />

Fachlichkeit <strong>des</strong> Anwaltes für Familienrecht.<br />

Realisiert der über <strong>PAS</strong> informierte <strong>Recht</strong>sanwalt jedoch, <strong>das</strong>s es sich bei dem<br />

Auftrag seines Mandanten um den Versuch einer Legalisierung einer Entfremdung<br />

im Sinne von <strong>PAS</strong> handelt, so bedeutet dies für ihn evtl. einen Gewissenskonflikt

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