PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile
PAS - das Recht des Kindes auf beide Elternteile
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Anhang 132<br />
The Parental Alienation Syndrome<br />
- Bei Abbruch der Beratung informiert ein Elternteil seinen Anwalt, dieser<br />
informiert <strong>das</strong> Familiengericht.<br />
- Bei Abbruch informiert die Lebensberatung <strong>das</strong> Jugendamt, dieses<br />
bietet dann den Eltern noch einmal alternativ Beratung an.<br />
- Bei Abbruch der Beratungen findet meist nochmals eine mündliche<br />
Verhandlung statt, in der die Problemlage erörtert wird. Kommt es<br />
weiterhin nicht zu einer Einigung, be<strong>auf</strong>tragt <strong>das</strong> Gericht einen<br />
interventionistisch arbeitenden Gutachter mit der Erstellung eines<br />
Gutachtens und ein weiterer Verhandlungstermin wird festgesetzt.<br />
- In 98% der Fälle gelingt es, nach diesem langwierigen Prozess zu einer<br />
einvernehmlichen Lösung zu finden. Die Vereinbarungen werden<br />
protokolliert und <strong>das</strong> Verfahren wird abgeschlossen. In 2% hochstrittiger<br />
Sorgerechtsfälle gelang es den Beteiligten nicht, eine gemeinsame<br />
Lösung zu finden. Die betroffenen Eltern gaben <strong>das</strong> Ziel, den Kindern<br />
<strong>beide</strong> <strong>Elternteile</strong> zu erhalten, <strong>auf</strong>.