BOR_II-2013 - Wirtschaft aktuell online
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AHAUS<br />
Landwirtschaft: Interessen vereinen<br />
Vertreter des Kreises Borken, der Kommunen, der Landwirtschaftskammer und des Landwirtschaftsverbandes Westfalen-Lippe haben<br />
Ende 2012 eine Branchenvereinbarung unterschrieben. Mit der freiwilligen Absprache sollen die Interessen der Landwirtschaft mit denen<br />
der Kommunen und Bürger künftig besser vereint werden. Das hat auch Auswirkungen auf Ahaus.<br />
Auch in Ahaus soll das<br />
Nebeneinander von Landwirtschaft<br />
und Kommune verbessert werden.<br />
Foto: Stadt Ahaus<br />
Vertreter aus Politik und Landwirtschaft<br />
aus der Region haben sich<br />
damit nun auf konkrete Regeln<br />
geeinigt, wenn zum Beispiel neue<br />
Bauprojekte wie Tierhaltungsanlagen<br />
gebaut werden sollen. Das Kommunikationskonzept<br />
sieht unter anderem<br />
vor, in jeder Gemeinde des Kreises<br />
Borken sogenannte städtebauliche<br />
Beobachtungsgebiete festzulegen, die<br />
Siedlungsrandbereiche mit einem bestimmten<br />
Abstand um die Ortsteile<br />
umfassen. Auch wenn ein Ahauser<br />
Landwirt künftig einen Stall in Siedlungsnähe<br />
bauen will, muss er sich<br />
laut Vereinbarung zunächst mit Vertretern<br />
der Kommune über seine Pläne<br />
austauschen. „Grundsätzlich wird<br />
davon ausgegangen, dass Stallbauten<br />
in den städtebaulichen Beobachtungsgebieten<br />
zu Nutzungskonflikten<br />
mit Siedlungen, insbesondere durch<br />
Geruchseinwirkungen, führen können“,<br />
erklärt der Ahauser Stadtplaner<br />
Walter Fleige. Die Beobachtungsgebiete<br />
haben deshalb einen Abstand zu<br />
den Ortsgrenzen von 1,5 Kilometern<br />
in Hauptwindrichtung und einem Kilometer<br />
in Nebenwindrichtung. „Ziel<br />
ist es, Konflikte um geplante Stallbauten<br />
künftig früher zu erkennen<br />
und in Kooperation zwischen Bauherren,<br />
landwirtschaftlichen Organisationen<br />
und kommunalen Gebietskörperschaften<br />
zu lösen“, erläutert<br />
Fleige.<br />
Im kommenden Mai will der Ausschuss<br />
für Landwirtschaft und Umwelt<br />
die Gebiete festlegen und sich<br />
anschließend mit Landwirtschaftsvertretern<br />
austauschen. Sobald die<br />
Beobachtungsgebiete endgültig festgelegt<br />
sind, ist die erste Grundlage für<br />
einen Konsens geschaffen. „Das soll<br />
allen Seiten gerecht werden“, betont<br />
Fleige und ergänzt: „Die Branchenvereinbarung<br />
ist freiwillig und nicht<br />
verbindlich. Das bedeutet also, die<br />
Beteiligten müssen die Übereinkunft<br />
mit Leben füllen.“<br />
Neben der Vereinbarung über die<br />
Beobachtungsgebiete verpflichten<br />
sich die Landwirte selbst zum aktiven<br />
Immissionsschutz von Stallanlagen<br />
zum Beispiel mit dem Einbau von<br />
Abluftanlagen. Im Gegenzug wollen<br />
die Kommunen und der Kreis bei der<br />
Suche nach alternativen Stallflächen<br />
behilflich sein, wenn keine Einigung<br />
erzielt wird.<br />
Jan Menge<br />
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