BOR_II-2013 - Wirtschaft aktuell online
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SERVICE<br />
Umwelt- und Energieförderprogramme Bund<br />
Förderprogramm<br />
Verwendungszweck<br />
Antragsberechtigt<br />
Energieeffizient Sanieren – Kredit<br />
Das Programm dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von<br />
Investitionen zur CO 2<br />
-Minderung und Energieeinsparung bei bestehenden<br />
Wohngebäuden.<br />
Gefördert werden die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sowie Einzelmaßnahmen<br />
bzw. Kombinationen von Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden<br />
einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 1. Januar<br />
1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.<br />
Gefördert werden alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst<br />
genutzten und vermieteten Wohngebäuden (einschließlich Wohn-, Alten-<br />
und Pflegeheimen). Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist<br />
möglich.<br />
KfW-Energieeffizienzprogramm<br />
Das KfW-Energieeffizienzprogramm dient der Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen<br />
gewerblicher Unternehmen in Deutschland zu einem<br />
günstigen Zinssatz. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen in den<br />
Bereichen Haus-, Energie- und Anlagentechnik, Prozesskälte und -wärme,<br />
Mess-, Regel- und Steuerungstechnik sowie Sanierung und Neubau von<br />
Gebäuden. Zudem werden Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung<br />
sowie für Energiemanagementsysteme gefördert, die in<br />
Verbindung mit einer förderungswürdigen betrieblichen Energieeinsparinvestition<br />
stehen.<br />
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen<br />
<strong>Wirtschaft</strong>, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und<br />
deren Gruppenumsatz i.d.R. bis zu 2 Mrd. Euro beträgt, und Angehörige<br />
der Freien Berufe<br />
Weitere<br />
Voraussetzungen<br />
Art der<br />
För derung<br />
Für das Wohngebäude muss vor dem 1. Januar 1995 der Bauantrag gestellt<br />
oder Bauanzeige erstattet worden sein.<br />
Es muss sich um die Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus handeln oder<br />
um folgende Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen:<br />
Wärmedämmung von Wänden,<br />
Wärmedämmung von Dachflächen,<br />
Wärmedämmung von Geschossdecken,<br />
Erneuerung der Fenster und Außentüren,<br />
Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,<br />
Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe<br />
der Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe<br />
sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs<br />
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Bei der Sanierung<br />
zum KfW-Effizienzhaus sind auch Zuschüsse erhältlich.<br />
Die Investitionen müssen in Deutschland durchgeführt werden und wesentliche<br />
Energieeinspareffekte erzielen.<br />
Ersatzinvestitionen müssen zu einer spezifischen Endenergieeinsparung<br />
von mindestens 20 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten<br />
drei Jahre, führen.<br />
Bei Neuinvestitionen ist eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens<br />
15 % gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen.<br />
Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung zu<br />
quantifizieren und zu bestätigen.<br />
Bei der Sanierung oder dem Neubau von Gebäuden sind die Anforderungen<br />
an den Jahres-Primärenergiebedarf und den spezifischen Transmissionswärmetransferkoeffizienten<br />
nach der EnEV von einem Sachverständigen<br />
nach § 21 EnEV oder einer nach Landesrecht berechtigten Person zu<br />
quantifizieren und zu bestätigen.<br />
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-<br />
Leitlinien sowie der Erwerb von Grundstücken sind von der Förderung<br />
ausgeschlossen. Gleiches gilt für erneuerbare Energien-Anlagen, die überwiegend<br />
zur Netzeinspeisung dienen, sowie die Sanierung und Errichtung<br />
von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in<br />
Wohngebäuden genutzt wird.<br />
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt.<br />
Förderanteil Bis zu 100 % der Investitionskosten Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten<br />
Höchstförderung<br />
75.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus,<br />
50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen<br />
In der Regel bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben. Diese Kreditobergrenze<br />
kann überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit<br />
besitzt.<br />
Konditionen<br />
- Zinssatz<br />
- Auszahlung<br />
- Laufzeit<br />
1-1,5 %<br />
100 %<br />
Folgende Laufzeitvarianten stehen zur Verfügung:<br />
bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren (10/2)<br />
bis zu 20 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren (20/3)<br />
bis zu 30 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren (30/5)<br />
bis zu 8 Jahre Kreditlaufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende<br />
(8/8)<br />
Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens 4 Jahre.<br />
1 – 6,65 %, für kleine Unternehmen besteht ein KU-Fenster mit einem zusätzlich<br />
vergünstigten Zinssatz.<br />
100 %<br />
Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 5 Jahren bei höchstens einem tilgungsfreien<br />
Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahren bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.<br />
Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer<br />
mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei<br />
höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden.<br />
Fördervoraussetzungen<br />
/ Anmerkungen<br />
Bereitst.<br />
Zinsen<br />
Vorzeitige<br />
Tilgung<br />
Antragsverfahren<br />
Kombination mit anderen Förderprogrammen ist zulässig.<br />
Jederzeit möglich<br />
Anträge über die Hausbank an die KfW Förderbank<br />
Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm<br />
mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich<br />
im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich.<br />
Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist unter Zahlung<br />
einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.<br />
Anträge über die Hausbank an die KfW Förderbank<br />
Quelle: wfc <strong>Wirtschaft</strong>sförderung Kreis Coesfeld<br />
84 <strong>Wirtschaft</strong> <strong>aktuell</strong> GES <strong>II</strong>/<strong>2013</strong>