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BOR_II-2013 - Wirtschaft aktuell online

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SERVICE<br />

Umwelt- und Energieförderprogramme Bund<br />

Förderprogramm<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)<br />

Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge<br />

Verwendungszweck<br />

Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien<br />

an der Stromversorgung. Gefördert wird die Erzeugung von Strom<br />

aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie,<br />

Windenergie sowie solarer Strahlungsenergie. Die Kernelemente des EEG<br />

sind der vorrangige Anschluss von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren<br />

Energien und aus Grubengas an die Netze für die allgemeine<br />

Elektrizitätsversorgung, die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung<br />

und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber und der bundesweite<br />

Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.<br />

Der Bund fördert die Anschaffung von emissionsarmen schweren Nutzfahrzeugen<br />

ab 12 t Gesamtgewicht.<br />

Ziel ist es, den in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Bestand<br />

an Euro VI-Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t<br />

sowie Euro VI-Sattelzugmaschinen jährlich zu verdoppeln.<br />

Antragsberechtigt<br />

Berechtigt sind Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren<br />

Energien.<br />

Der zuständige Netzbetreiber ist zum Anschluss der Anlage und zur Zahlung<br />

der festgelegten Vergütung verpflichtet.<br />

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen <strong>Wirtschaft</strong>, die<br />

sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie freiberuflich Tätige, die<br />

Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen<br />

und künftige Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum<br />

Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen<br />

sind.<br />

Weitere<br />

Voraussetzungen<br />

Es muss sich um eine selbstständige technische Einrichtung zur Erzeugung<br />

von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas handeln.<br />

Die technischen Anforderungen sind zu beachten.<br />

Der Antragsteller muss als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen<br />

sein.<br />

Das Nutzfahrzeug muss als serienmäßiges Neufahrzeug in einem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union zum Verkauf angeboten werden, ausschließlich<br />

für den Güterkraftverkehr bestimmt sein und das zulässige Gesamtgewicht<br />

muss mindestens 12 t betragen.<br />

Das Nutzfahrzeug muss bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung einen<br />

höheren als den <strong>aktuell</strong> geltenden Emissionsstandard erfüllen.<br />

Die erste verkehrsrechtliche Zulassung muss nach Bewilligung der Zuwendung<br />

in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.<br />

Das Fahrzeug muss mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik<br />

zugelassen bleiben.<br />

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er aufgrund der Förderung mehr<br />

Euro VI-Fahrzeuge anschafft, als er ohne Förderung angeschafft hätte oder<br />

dass er die geförderten Fahrzeuge zeitlich früher anschafft, als er dies ohne<br />

Förderung getan hätte.<br />

Art der<br />

För derung<br />

Für in Betrieb genommene Anlagen werden festgelegte Vergütungssätze<br />

gewährt.<br />

Zuschuss<br />

Förderanteil<br />

Die Höhe der Vergütung für den Strom hängt von der Energiequelle, der<br />

Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Installation der Anlage ab. Je<br />

später eine Anlage in Betrieb genommen wird, desto geringer ist der Tarif<br />

(Degression).<br />

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Euro VI-Fahrzeug<br />

3.850 Euro für Großunternehmen,<br />

4.950 Euro für mittlere Unternehmen und<br />

6.050 Euro für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.<br />

Höchstförderung<br />

Konditionen<br />

- Zinssatz<br />

- Auszahlung<br />

- Laufzeit<br />

Fördervoraussetzungen<br />

/ Anmerkungen<br />

Bereitst.<br />

Zinsen<br />

Vorzeitige<br />

Tilgung<br />

Antragsverfahren<br />

Es besteht ein unmittelbarer Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den<br />

Netzbetreiber auf Anschluss, Abnahme und Vergütung. Der Abschluss<br />

eines Vertrages ist möglich und kann zur Regelung insbesondere von<br />

technischen Fragen der Einbindung einer Anlage in das Netz sinnvoll sein.<br />

Weitere Informationen sind bei dem zuständigen Netzbetreiber erhältlich.<br />

Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.<br />

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, d.h. vor Abschluss eines Kaufoder<br />

Leasingvertrages an die an die KfW Förderbank zu stellen<br />

Quelle: wfc <strong>Wirtschaft</strong>sförderung Kreis Coesfeld<br />

Lokale <strong>Wirtschaft</strong>snews · www.wirtschaft-<strong>aktuell</strong>.de<br />

G23 83

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