BOR_II-2013 - Wirtschaft aktuell online
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SERVICE<br />
Umwelt- und Energieförderprogramme Bund<br />
Förderprogramm<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)<br />
Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge<br />
Verwendungszweck<br />
Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien<br />
an der Stromversorgung. Gefördert wird die Erzeugung von Strom<br />
aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie,<br />
Windenergie sowie solarer Strahlungsenergie. Die Kernelemente des EEG<br />
sind der vorrangige Anschluss von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren<br />
Energien und aus Grubengas an die Netze für die allgemeine<br />
Elektrizitätsversorgung, die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung<br />
und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber und der bundesweite<br />
Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.<br />
Der Bund fördert die Anschaffung von emissionsarmen schweren Nutzfahrzeugen<br />
ab 12 t Gesamtgewicht.<br />
Ziel ist es, den in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Bestand<br />
an Euro VI-Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t<br />
sowie Euro VI-Sattelzugmaschinen jährlich zu verdoppeln.<br />
Antragsberechtigt<br />
Berechtigt sind Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren<br />
Energien.<br />
Der zuständige Netzbetreiber ist zum Anschluss der Anlage und zur Zahlung<br />
der festgelegten Vergütung verpflichtet.<br />
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen <strong>Wirtschaft</strong>, die<br />
sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie freiberuflich Tätige, die<br />
Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen<br />
und künftige Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum<br />
Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen<br />
sind.<br />
Weitere<br />
Voraussetzungen<br />
Es muss sich um eine selbstständige technische Einrichtung zur Erzeugung<br />
von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas handeln.<br />
Die technischen Anforderungen sind zu beachten.<br />
Der Antragsteller muss als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen<br />
sein.<br />
Das Nutzfahrzeug muss als serienmäßiges Neufahrzeug in einem Mitgliedstaat<br />
der Europäischen Union zum Verkauf angeboten werden, ausschließlich<br />
für den Güterkraftverkehr bestimmt sein und das zulässige Gesamtgewicht<br />
muss mindestens 12 t betragen.<br />
Das Nutzfahrzeug muss bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung einen<br />
höheren als den <strong>aktuell</strong> geltenden Emissionsstandard erfüllen.<br />
Die erste verkehrsrechtliche Zulassung muss nach Bewilligung der Zuwendung<br />
in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.<br />
Das Fahrzeug muss mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik<br />
zugelassen bleiben.<br />
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er aufgrund der Förderung mehr<br />
Euro VI-Fahrzeuge anschafft, als er ohne Förderung angeschafft hätte oder<br />
dass er die geförderten Fahrzeuge zeitlich früher anschafft, als er dies ohne<br />
Förderung getan hätte.<br />
Art der<br />
För derung<br />
Für in Betrieb genommene Anlagen werden festgelegte Vergütungssätze<br />
gewährt.<br />
Zuschuss<br />
Förderanteil<br />
Die Höhe der Vergütung für den Strom hängt von der Energiequelle, der<br />
Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Installation der Anlage ab. Je<br />
später eine Anlage in Betrieb genommen wird, desto geringer ist der Tarif<br />
(Degression).<br />
Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Euro VI-Fahrzeug<br />
3.850 Euro für Großunternehmen,<br />
4.950 Euro für mittlere Unternehmen und<br />
6.050 Euro für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.<br />
Höchstförderung<br />
Konditionen<br />
- Zinssatz<br />
- Auszahlung<br />
- Laufzeit<br />
Fördervoraussetzungen<br />
/ Anmerkungen<br />
Bereitst.<br />
Zinsen<br />
Vorzeitige<br />
Tilgung<br />
Antragsverfahren<br />
Es besteht ein unmittelbarer Anspruch des Anlagenbetreibers gegen den<br />
Netzbetreiber auf Anschluss, Abnahme und Vergütung. Der Abschluss<br />
eines Vertrages ist möglich und kann zur Regelung insbesondere von<br />
technischen Fragen der Einbindung einer Anlage in das Netz sinnvoll sein.<br />
Weitere Informationen sind bei dem zuständigen Netzbetreiber erhältlich.<br />
Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.<br />
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens, d.h. vor Abschluss eines Kaufoder<br />
Leasingvertrages an die an die KfW Förderbank zu stellen<br />
Quelle: wfc <strong>Wirtschaft</strong>sförderung Kreis Coesfeld<br />
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