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BOR_II-2013 - Wirtschaft aktuell online

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SERVICE<br />

Umwelt- und Energieförderprogramme Bund<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)<br />

Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge<br />

Förderprogramm<br />

Verwendungszweck<br />

Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau des Anteils Erneuerbarer Energien<br />

an der Stromversorgung. Gefördert wird die Erzeugung von Strom<br />

aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie,<br />

Windenergie sowie solarer Strahlungsenergie. Die Kernelemente des EEG<br />

sind der vorrangige Anschluss von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren<br />

Energien und aus Grubengas an die Netze für die allgemeine<br />

Elektrizitätsversorgung, die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung<br />

und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber und der bundesweite<br />

Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.<br />

Berechtigt sind Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren<br />

Energien.<br />

Der zuständige Netzbetreiber ist zum Anschluss der Anlage und zur Zahlung<br />

der festgelegten Vergütung verpflichtet.<br />

Der Bund fördert die Anschaffung von emissionsarmen schweren Nutzfahrzeugen<br />

ab 12 t Gesamtgewicht.<br />

Natürlich glauben wir an die Kraft<br />

der Innovation. Aber eine Tradition<br />

Antragsberechtigt<br />

werden wir nie aufgeben.<br />

Ziel ist es, den in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Bestand<br />

an Euro VI-Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 t<br />

sowie Euro VI-Sattelzugmaschinen jährlich zu verdoppeln.<br />

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen <strong>Wirtschaft</strong>, die<br />

sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie freiberuflich Tätige, die<br />

Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen<br />

und künftige Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum<br />

Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen<br />

sind.<br />

Weitere<br />

Voraussetzungen<br />

Es muss sich um eine selbstständige technische Einrichtung zur Erzeugung<br />

von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas handeln.<br />

Die technischen Anforderungen sind zu beachten.<br />

Der Antragsteller muss als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen<br />

sein.<br />

Das Nutzfahrzeug muss als serienmäßiges Neufahrzeug in einem Mitgliedstaat<br />

der Europäischen Union zum Verkauf angeboten werden, ausschließlich<br />

für den Güterkraftverkehr bestimmt sein und das zulässige Gesamtgewicht<br />

muss mindestens 12 t betragen.<br />

Das Nutzfahrzeug muss bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung einen<br />

höheren als den <strong>aktuell</strong> geltenden Emissionsstandard erfüllen.<br />

Die erste verkehrsrechtliche Zulassung muss nach Bewilligung der Zuwendung<br />

in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.<br />

Das Fahrzeug muss mindestens 2 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik<br />

zugelassen bleiben.<br />

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er aufgrund der Förderung mehr<br />

Euro VI-Fahrzeuge anschafft, als er ohne Förderung angeschafft hätte oder<br />

dass er die geförderten Fahrzeuge zeitlich früher anschafft, als er dies ohne<br />

Förderung getan hätte.<br />

www.creaviva.de | www.fotodesign-wozniak.de<br />

Art der<br />

För derung<br />

Für in Betrieb genommene Anlagen werden festgelegte Vergütungssätze<br />

gewährt.<br />

Zuschuss<br />

Förderanteil<br />

Höchstförderung<br />

Die Höhe der Vergütung für den Strom hängt von der Energiequelle, der<br />

Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Installation der Anlage ab. Je<br />

später eine Anlage in Betrieb genommen wird, desto geringer ist der Tarif<br />

(Degression).<br />

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Euro VI-Fahrzeug<br />

3.850 Euro für Großunternehmen,<br />

4.950 Euro Qualität<br />

für mittlere Unternehmen und<br />

6.050 Euro für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.<br />

Qualität<br />

Konditionen<br />

- Zinssatz<br />

- Auszahlung<br />

- Laufzeit<br />

Qualität<br />

Fördervor-<br />

Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.<br />

aussetzun-<br />

gen / Anmerkungen<br />

Bereitst.<br />

Innovationen sind der Motor für Spitzenleistungen. Das gilt für unsere Kunden genauso wie für uns. Darum erfinden wir<br />

Zinsen<br />

uns Vorzeitige immer wieder neu – mit kontinuierlichen Mitarbeiter-Schulungen, der unermüdlichen Optimierung unserer Dienstleistungen<br />

Tilgung und der Perfektionierung interner Prozesse.<br />

Und Antragsverfahren<br />

Netzbetreiber auf Anschluss, Abnahme und Vergütung. Der Abschluss oder Leasingvertrages an die an die KfW Förderbank zu stellen<br />

doch pflegen Es besteht wir ein unmittelbarer täglich unsere Anspruch beste des Anlagenbetreibers Tradition. Bei gegen allem, den was Anträge wir sind im Feld vor Beginn elektrischer des Vorhabens, Antriebe d.h. vor Abschluss tun, verpflichten<br />

eines Kaufwir<br />

uns einem altbekannten aber zukunftssicheren Wert: Qualität. Diese Philosophie leben wir in unseren Werkstätten,<br />

eines Vertrages ist möglich und kann zur Regelung insbesondere von<br />

in unseren Lagern technischen und Fragen Vertriebsniederlassungen Einbindung einer Anlage in und das Netz überall sinnvoll da, sein. wo unsere Leute im Außeneinsatz sind. Das machen wir<br />

schon seit 1946 Weitere so Informationen und dabei sind bleiben bei dem wir zuständigen auch. Netzbetreiber erhältlich.<br />

Quelle: wfc <strong>Wirtschaft</strong>sförderung Kreis Coesfeld<br />

Lokale <strong>Wirtschaft</strong>snews · www.wirtschaft-<strong>aktuell</strong>.de<br />

85<br />

Clemens Lammers GmbH | Offenbergweg 17 | 48432 Rheine | Tel. 05971-80 11-0 | info@lammers.de | www.lammers.de

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