BOR_II-2013 - Wirtschaft aktuell online
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SERVICE<br />
Änderungen in den Förderprogrammen<br />
1.) Förderprogramm Betriebliche<br />
Kinderbetreuung des BMFSFJ<br />
Das Bundesministerium für Familie,<br />
Frauen, Senioren und Jugend unterstützt<br />
Unternehmen bei der Einrichtung<br />
betrieblicher Betreuungsplätze<br />
für Mitarbeiterkinder unter drei Jahren.<br />
Arbeitgeber aller Größen und<br />
Branchen können sich am Programm<br />
beteiligen und erhalten finanzielle<br />
Anreize, neue betriebliche Kinderbetreuungsplätze<br />
zu schaffen. Die<br />
Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss<br />
zu den laufenden Betriebskosten<br />
in Höhe von 400 Euro pro<br />
neu geschaffenem Ganztagsbetreuungsplatz<br />
und Monat. Sie wird als<br />
Anschubfinanzierung für bis zu zwei<br />
Jahre gewährt, um die Startphase zu<br />
erleichtern. Gefördert werden auch<br />
Verbundlösungen von kleinen und<br />
mittleren Unternehmen, die sich<br />
für eine gemeinsame Kinderbetreuung<br />
zusammenschließen. Wenn alle<br />
Fördervoraussetzungen vorliegen, erfolgt<br />
die Vergabe der Fördermittel<br />
in der Reihenfolge der Antragseingänge.<br />
Für Unternehmen gibt es wieder<br />
einige neue Fördermöglichkeiten.<br />
Foto: fotolia.com/DOC RABE Media<br />
2.) NRW/EU.KWK-<br />
Investitionszuschuss<br />
Nordrhein-Westfalen fördert Kraft-<br />
Wärmekopplungs-Anlagen (KWK)<br />
bis zu 50 kWel sowie KWK-bezogene<br />
Maßnahmen bis zu einem Investitionsvolumen<br />
von 50.000 Euro aus<br />
dem Programm Rationelle Energieverwendung,<br />
Regenerative Energien<br />
und Energiesparen progres.nrw –<br />
Programmbereich KWK. Die Förderung<br />
wird vom Ministerium für Klimaschutz,<br />
Umwelt, Landwirtschaft,<br />
Natur- und Verbraucherschutz des<br />
Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.<br />
Die Förderanträge können<br />
bei der Bezirksregierung Arnsberg<br />
gestellt werden Die Förderung richtet<br />
sich vor allem an kleine und mittlere<br />
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.<br />
Gefördert werden hocheffziente<br />
dezentrale KWK-Anlagen bis<br />
zu 50 kWel mit einem gestaffelten<br />
Zuschuss je nach Leistung ab 1.500<br />
Euro bis zu 17.000 Euro. Darüber<br />
hinaus werden gefördert:<br />
• die Verbesserung vorhandener<br />
KWK-Anlagen zu hocheffizienten<br />
KWK-Anlagen,<br />
• die Nachrüstung vorhandener Anlagen<br />
der ungekoppelten Stromund<br />
Wärmeerzeugung zu hocheffizienten<br />
KWK-Anlagen,<br />
• die Wärmeübergabestationen und<br />
Hausanschlüsse für Nah- und Fernwärme<br />
• Sorptionskälteanlagen mit einer Kälteleistung<br />
kleiner 50 kW,<br />
• Demonstrationsvorhaben neuartiger<br />
KWK unabhängig von der Leistung,<br />
• Umweltstudien auf Basis der Landesstudie<br />
KWK sowie<br />
• besondere Anlagen mit erhöhtem<br />
Innovationsgrad oder außerordentlichem<br />
Multiplikatoreffekt<br />
3.) Kostenlose Energieberatungen<br />
durch das RKW NRW<br />
Das Bundesministerium für <strong>Wirtschaft</strong><br />
und Technologie (BMWi) bietet<br />
ein neues Beratungsangebot zur<br />
Steigerung der Energieeffizienz von<br />
KMU. Um diese für Möglichkeiten<br />
zur Erhöhung der Energieeffizienz<br />
zu sensibilisieren, werden ab sofort<br />
kostenlose Impulsgespräche angeboten.<br />
Die Betriebe erhalten fachliche<br />
Informationen zu relevanten Energieeinsparpotenzialen<br />
und zu modernem<br />
Energiemanagement und Betriebsorganisation.<br />
Weitere Informationen<br />
bietet der Betriebsberater der WFG<br />
Ingo Trawinski telefonisch unter<br />
02561-9799920.<br />
4.) Zuschüsse des BAFA für<br />
Hocheffiziente Querschnittstechnologien<br />
im Mittelstand<br />
Das BAFA bietet interessante Fördermöglichkeiten<br />
für kleine und mittelständische<br />
Unternehmen, die Investitionen<br />
in hocheffiziente Technologien<br />
vornehmen und damit nachhaltig<br />
für sparsame und rationelle<br />
Energieverwendung in ihrem Betrieb<br />
sorgen. Gefördert werden investive<br />
Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz<br />
durch den Einsatz von<br />
hocheffizienten und am Markt verfügbaren<br />
Querschnittstechnologien.<br />
Zwei unterschiedliche Verfahren sind<br />
dabei zu unterscheiden: Erstens: Es<br />
werden der Ersatz von einzelnen Anlagen<br />
oder Aggregaten durch hocheffiziente<br />
Anlagen oder Aggregate mit<br />
einem Netto-Investitionsvolumen<br />
von 5.000 Euro bis zu maximal<br />
30.000 Euro je Antragsteller gefördert.<br />
Förderfähige Einzelmaßnahmen<br />
umfassen die folgenden Querschnittstechnologien:<br />
• Elektrische Motoren und Antriebe<br />
• Pumpen<br />
• Raumlufttechnische Anlagen<br />
• Druckluftsysteme<br />
• Anlagen zur Wärmerückgewinnung<br />
und zur Abwärmenutzung (nur für<br />
Raumlufttechnische Anlagen und<br />
Druckluftsysteme)<br />
Zweitens: Das zweite Verfahren ist die<br />
sogenannte systemische Optimierung.<br />
Dabei wird auf der Grundlage eines<br />
unternehmensindividuellen Konzepts<br />
sowohl der Ersatz und die Erneuerung<br />
von mindestens zwei Querschnittstechnologien<br />
ab einem Investitionsvolumen<br />
von 30.000 Euro als<br />
auch der Ersatz und die Erneuerung<br />
von Anlagen oder Anlagenteilen, die<br />
dazu beitragen, die Energieeffizienz<br />
einer Querschnittstechnologie unter<br />
Berücksichtigung ihrer Systemanbindung<br />
zu verbessern, gefördert.<br />
Vor Beginn der jeweiligen Investition<br />
ist durch einen Energieberater im<br />
Rahmen einer detaillierten Energieberatung<br />
ein Energieeinsparkonzept<br />
zu erstellen, in dem die Verwendung<br />
von hocheffizienten Querschnittstechnologien<br />
zur Optimierung des<br />
betrachteten Systems des Antragstellers<br />
geprüft und bewertet wurde. Die<br />
Maßnahmen sind nur förderfähig,<br />
wenn eine Endenergieeinsparung von<br />
mindestens 25 Prozent erzielt und<br />
nachgewiesen wird.<br />
Ingo Trawinski<br />
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38 <strong>Wirtschaft</strong> <strong>aktuell</strong> <strong>BOR</strong> <strong>II</strong>/<strong>2013</strong>