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Versagen von Notfallmaßnahmen<br />

In der Theorie werden Störfälle im Zweifelsfall zumindest noch durch Notfallmaßnahmen<br />

irgendwie beherrscht. Doch auch diese scheiterten in der Realität:<br />

In Block 1 waren am 11. März denkbare Notfallmaßnahmen zur Druckentlastung des<br />

Reaktordruckbehälters vermutlich schon wegen der schnellen zeitlichen Abläufe nicht mehr<br />

durchführbar. Zudem soll die Betriebsmannschaft die Außerbetriebnahme des Isolation<br />

Condensers angeblich längere Zeit nicht bemerkt haben, obwohl dessen Betrieb eigentlich<br />

an den Dampfschwaden von außerhalb gut erkennbar sein müsste.<br />

In Block 2 standen am 12. März angeforderte Feuerwehrwagen für Notfallmaßnahmen<br />

(Einspeisung) nicht zur Verfügung, weil diese für Block 1 benötigt wurden. Am 14. März<br />

scheiterten Notfallmaßnahmen (Meerwassereinspeisung in den Reaktordruckbehälter über<br />

Feuerlöschleitungen), weil sie erst um 19.54 Uhr realisiert wurden, die Kernfreilegung aber<br />

bereits zuvor eingesetzt hatte (laut NISA gegen 18 Uhr).<br />

In Block 3 standen ebenfalls bereits am 12. März nach dem Ausfall des Nachspeisesystems<br />

RCIC angeforderte Feuerwehrwagen für Notfallmaßnahmen (Einspeisung) nicht zur<br />

Verfügung, weil diese für Block 1 benötigt wurden. Zwischen dem 12. März und dem 13.<br />

März war schließlich – sehr spät – das Hochdruckeinspeisesystems HPCI in Betrieb. Am 13.<br />

März konnte der Reaktor nach Ausfall des HPCI-Systems nicht mit Hilfe von<br />

Feuerlöschpumpen bespeist werden, weil der Druck, als die Notfallmaßnahme durchgeführt<br />

werden sollte, bereits wieder von unter 10 bar auf rund 40 bar angestiegen war. Dass die<br />

Durchführung dieser Notfallmaßnahme erst so spät versucht wurde, liegt möglicherweise<br />

daran, dass zuvor noch erfolglos versucht wurde, das Nachspeisesystem RCIC in Betrieb zu<br />

nehmen.<br />

Kernschmelze<br />

Nach dem vollständigen Ausfall der Bespeisung der Kühlung und Bespeisung der<br />

Reaktordruckbehälter kam es in allen drei Blöcken unausweichlich zur Kernschmelze.<br />

Schlussfolgerungen<br />

<strong>Fukushima</strong> zeigt, wie die unzureichende sicherheitstechnische Auslegung von<br />

Atomkraftwerken in die Katastrophe führen kann. Dies betrifft sowohl einschlägige<br />

Prinzipien hinsichtlich des Grunddesigns wie auch zahlreiche Sicherheitsdefizite im Detail.<br />

Es gibt weltweit zahllose Atomkraftwerke, deren Sicherheitssysteme auf die eine oder<br />

andere Weise anfällig sind gegenüber den Auswirkungen eines am jeweiligen Standort<br />

realistisch zu erwartenden Erdbebens. Alle Reaktorsicherheitsexperten wissen, dass die<br />

„Sicherheitsreserven“ aller in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke ziemlich knapp<br />

bemessen sind, etwa was die vorgehaltenen Kühlwassermengen, die<br />

Stromversorgungssysteme oder auch das Vorhandensein verschiedenartiger („diversitärer“)<br />

Sicherheitseinrichtungen und deren räumliche Trennung und Flexibilität im Notfall angeht.<br />

Dabei muss der Auslöser noch nicht einmal ein Erdbeben sein. Sturm und Blitzschlag, ein<br />

Wasserschaden im Kraftwerk („Anlageninterne Überflutung“), ein kleiner Riss in einer der<br />

zahllosen Schweißnähte oder einfach auch nur eine Turbinenabschaltung mit<br />

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