Anbau von Energiepflanzen - Ganzpflanzengewinnung mit ...
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Genauso wichtig wie die Höhe der Rohemissionen aus dem Kessel sind die Inhaltstoffe der Aschen, die<br />
auf den Betrieb der Feuerungsanlage und der nachgeschalteten Rauchgasreinigungssysteme Einfluß<br />
haben. Details hierüber sind bei SIEGLE (1997) nachzulesen.<br />
Die reine Biomasseverbrennung in Staubfeuerungen wird in Leistungsbereichen <strong>von</strong> 1 - 50 MW thermischer<br />
Leistung stattfinden. Für kleinere Leistungen ist die Staubfeuerungstechnik aufgrund ihrer Komplexität<br />
kaum wirtschaftlich, größere Leistungseinheiten erfordern entsprechende Abnehmer der erzeugten<br />
Wärmemenge; beim Strom kann momentan da<strong>von</strong> ausgegangen werden, daß er über das Einspeisegesetz<br />
abgesetzt wird. Zum anderen muß für Anlagen großer Leistung ein entsprechender logistischer Aufwand<br />
zur Brennstoffversorgung betrieben werden, und je nach Biomasseanfall der umliegenden Region müssen<br />
auch größere Transportstrecken in Kauf genommen werden. Für die weitere Diskussion der Emissionsgrenzwerte<br />
wird <strong>von</strong> Anlagengrößen zwischen 1 und 50 MW Feuerungsleistung ausgegangen.<br />
Bei der Monoverbrennung kann nicht <strong>mit</strong> der Nutzung vorhandener Rauchgasreinigungssysteme gerechnet<br />
werden. Sie wird speziell für die Biomassen gebaut werden, wodurch die Rohemissionen des Kessels<br />
maßgeblich für die Erforderlichkeit <strong>von</strong> Rauchgasreinigungssystemen verantwortlich sind. Man wird<br />
daher besonderes Augenmerk auf niedrige Rohemissionen richten.<br />
Für Anlagen in dieser Leistungsklasse sind die Grenzwerte der TA-Luft heranzuziehen. Für Brennstoffe<br />
wie Stroh und Holz wird hier ein Bezugssauerstoffgehalt <strong>von</strong> 11 % vorgegeben. Da eine kontinuierlich<br />
betriebene Staubfeuerung jedoch kaum bei 11 % O 2 betrieben wird, und eine Verdünnungsrechnung nicht<br />
statthaft ist, sind bei den Verbrennungsversuchen auch die reinen Biomasseflammen für einen<br />
Sauerstoffgehalt <strong>von</strong> 6 % angegeben.<br />
Die Emissionsgrenzwerte liegen für Anlagen bis 5 MW für Staub bei 150 mg/m³, über 5 MW bei<br />
50 mg/m³. Staubkonzentrationsmessungen wurden bei den Verbrennungsversuchen nicht durchgeführt.<br />
Naturgemäß liegen die Staubkonzentrationen im Rohgas einer Staubfeuerung über diesen Werten. Es ist<br />
in jedem Fall eine Entstaubungseinrichtung erforderlich. Diese kann als Einfach- oder Multizyklonanlage,<br />
als Elektrofilter oder als Gewebefilter ausgeführt sein, wobei beim letzteren aufgrund der Brandgefahr<br />
Funkenflug in den Filter sicher verhindert werden muß. Der CO-Grenzwert liegt für alle hier betrachteten<br />
Anlagengrößen bei 250 mg/m³, bei Anlagen <strong>mit</strong> weniger als 2,5 MW Feuerungswärmeleistung muß dieser<br />
Wert jedoch nur bei Nennlast eingehalten werden. Durch die entsprechende Aufbereitung des Brennstoffes<br />
kann dieser Grenzwert problemlos eingehalten werden.<br />
Für Stickoxide gilt bei der Staubfeuerung nach TA-Luft ein Grenzwert <strong>von</strong> 500 mg/m³, sofern nicht<br />
mehrere Anlagen zusammengeschaltet werden, in diesem Fall gilt der Grenzwert <strong>von</strong> 400 mg/m³. Durch<br />
feuerungstechnische Maßnahmen, wie der Luftstufung im Feuerraum, können bei der reinen Biomasseverbrennung<br />
auch beim relativ stickstoffreichen Stroh NO x-Werte <strong>von</strong> 200 ppm entsprechend 400<br />
mg/m³ (Umrechnungsfaktor <strong>von</strong> ppm nach mg/m³: ppm x 2,05) erreicht werden. Die stickstoffärmeren<br />
Holzbrennstoffe liegen in ihren NO x-Werten niedriger. Durch entsprechende primärseitige feuerungstechnische<br />
Maßnahmen lassen sich die Verbrennungsbedingungen so weit beeinflussen, daß die Vorgaben<br />
der TA-Luft auch ohne rauchgasseitige Entstickung eingehalten werden können.<br />
Die SO 2- Grenzwerte der TA-Luft liegen bei 2000, ab 20 MW Feuerungsleistung bei 1000 mg/m³. Durch<br />
den geringen Schwefelgehalt der Biomassen, so konnte bei den Verbrennungsversuchen gezeigt werden,<br />
sind die SO 2-Emissionen bei allen untersuchten Biomassen weit unter den Grenzwerten.<br />
In der TA-Luft ist weiterhin ein Grenzwert für Gesamtkohlenstoff <strong>von</strong> 50 mg/m³ angegeben. In den<br />
Untersuchungen konnten bisher jedoch keine unverbrannten Kohlenwasserstoffe am Ende der Brennkammer<br />
nachgewiesen werden.<br />
Für Salzsäure (HCl) bestehen für ausschließlich <strong>mit</strong> unbehandelten Hölzern oder <strong>mit</strong> Stroh befeuerten<br />
Anlagen in der TA-Luft keine Emissionsbeschränkungen. Ganzpflanzen sind jedoch nicht als Regelbrennstoff<br />
in der TA-Luft aufgeführt. Daher kommt Absatz 3.1.6 der Vorschrift hier zum Ansatz. Bei<br />
einer HCl-Fracht <strong>von</strong> größer oder gleich 0,3 kg/h muß ein Grenzwert <strong>von</strong> 30 mg/m³ eingehalten werden.<br />
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