Anbau von Energiepflanzen - Ganzpflanzengewinnung mit ...
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Dies ist nur <strong>mit</strong> einer sekundären Rauchgasreinigung entweder durch Trockensorption oder durch einen<br />
Naßwäscher möglich. Bei gemessenen Chlorgehalten der Ganzpflanzen <strong>von</strong> 0,1 - 0,17 g Cl/MJ und einer<br />
angenommenen vollständigen Konversion des Chlors zu HCl ist ab einer Anlagengröße <strong>von</strong> 0,5 MW<br />
thermischer Leistung <strong>mit</strong> einer Überschreitung der HCl-Fracht zu rechnen, d.h., für die hier betrachteten<br />
Anlagen größer 1 MW Feuerungsleistung muß der Grenzwert <strong>mit</strong> großer Wahrscheinlichkeit herangezogen<br />
und eine Chlorabscheidung installiert werden.<br />
Der Ausschluß der Ganzpflanzen <strong>von</strong> den Regelbrennstoffen erscheint im Zusammenhang <strong>mit</strong> der HCl-<br />
Emission nicht besonders sinnvoll zu sein, da bei den Brennstoffanalysen gezeigt wurde, daß Ganzpflanzen<br />
geringere Chlorgehalte aufweisen als das Stroh. Es ist jedoch zu beachten, daß die Grenzwerte in der<br />
TA-Luft Mindestgrenzwerte darstellen, die <strong>von</strong> der genehmigenden Behörde in der Regel verschärft<br />
werden. Es kann daher da<strong>von</strong> ausgegangen werden, daß auch reine Strohfeuerungen diesen Grenzwert<br />
auferlegt bekommen und den Ganzpflanzen kein wirtschaftlicher Nachteil daraus entsteht.<br />
Die Grenzwerte nach TA-Luft können so<strong>mit</strong> bei der reinen Biomasseverbrennung in einer Staubfeuerung<br />
durch die Anwendung <strong>von</strong> feuerungstechnischen, primären Stickoxidminderungsmaßnahmen, Zugabe<br />
<strong>von</strong> Kalk zur Adsorption <strong>von</strong> Chlorverbindungen bei der Stroh- und Getreideganzpflanzenverbrennung<br />
sowie einer Rauchgasentstaubung eingehalten werden.<br />
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