Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
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Im 4.1.2<br />
Abgasreinigungstechniken, die dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechen, nachgewiesen wird, dass<br />
keine höheren Emissionsmassenströme auftreten.<br />
Für Anfahr<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Abstellvorgänge, bei denen ein Überschreiten des 2fachen <strong>der</strong> festgelegten<br />
Emissionsbegrenzung nicht verhin<strong>der</strong>t werden kann, sind Son<strong>der</strong>regelungen zu treffen. Hierzu<br />
gehören insbeson<strong>der</strong>e Vorgänge, bei denen<br />
— eine Abgasreinigungseinrichtung aus Sicherheitsgründen (Verpuffungs<strong>–</strong>, Verstopfungs<strong>–</strong> o<strong>der</strong><br />
Korrosionsgefahr) umfahren werden muss,<br />
— eine Abgasreinigungseinrichtung wegen zu geringen Abgasdurchsatzes noch nicht voll wirksam<br />
ist o<strong>der</strong><br />
— eine Abgaserfassung und <strong>–</strong>reinigung während <strong>der</strong> Beschickung o<strong>der</strong> Entleerung von Behältern<br />
bei diskontinuierlichen Produktionsprozessen nicht o<strong>der</strong> nur un<strong>zur</strong>eichend möglich ist.<br />
Soweit aus betrieblichen o<strong>der</strong> messtechnischen Gründen (z.B. Chargenbetrieb, längere<br />
Kalibrierzeit) für Emissionsbegrenzungen an<strong>der</strong>e als die nach Nummer 2.7 bestimmten<br />
Mittelungszeiten erfor<strong>der</strong>lich sind, sind diese entsprechend festzulegen.<br />
Wird Abgas einer Anlage als Verbrennungsluft o<strong>der</strong> Einsatzstoff für eine weitere Anlage<br />
verwendet, sind Son<strong>der</strong>regelungen zu treffen.<br />
Die <strong>Luft</strong>mengen, die einer Einrichtung <strong>der</strong> Anlage zugeführt werden, um das Abgas zu verdünnen<br />
o<strong>der</strong> zu kühlen, bleiben bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Massenkonzentration unberücksichtigt. Soweit<br />
Emissionswerte auf Sauerstoffgehalte im Abgas bezogen sind, sind die im Abgas gemessenen<br />
Massenkonzentrationen nach folgen<strong>der</strong> Gleichung um<strong>zur</strong>echnen:<br />
Darin bedeuten:<br />
EM<br />
EB<br />
OM<br />
OB<br />
EB =<br />
gemessene Massenkonzentration,<br />
21−<br />
O<br />
21−<br />
O<br />
VSGA 01/2003 23<br />
B<br />
M<br />
x EM<br />
Massenkonzentration, bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt,<br />
gemessener Sauerstoffgehalt,<br />
Bezugssauerstoffgehalt.<br />
Werden <strong>zur</strong> Emissionsmin<strong>der</strong>ung nachgeschaltete Abgasreinigungseinrichtungen eingesetzt, so<br />
darf für die Stoffe, für die die Abgasreinigungseinrichtung betrieben wird, die Umrechnung nur für<br />
die Zeiten erfolgen, in denen <strong>der</strong> gemessene Sauerstoffgehalt über dem Bezugssauerstoffgehalt<br />
liegt. Bei Verbrennungsprozessen mit reinem Sauerstoff o<strong>der</strong> sauerstoffangereicherter <strong>Luft</strong> sind<br />
Son<strong>der</strong>regelungen zu treffen.<br />
5.1.3 Grundsätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> integrierten Vermeidung und Vermin<strong>der</strong>ung von<br />
Umweltverschmutzungen<br />
Zur integrierten Emissionsvermeidung o<strong>der</strong> <strong>–</strong>minimierung sind Techniken und Maßnahmen<br />
anzuwenden, mit denen die Emissionen in die <strong>Luft</strong>, das Wasser und den Boden vermieden o<strong>der</strong><br />
begrenzt werden und dabei ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht wird; die<br />
Anlagensicherheit, die umweltverträgliche Abfallentsorgung sowie die sparsame und effiziente<br />
Verwendung von Energie sind zu beachten.<br />
Nicht vermeidbare Abgase sind an ihrer Entstehungsstelle zu erfassen, soweit dies mit<br />
verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Die emissionsbegrenzenden Maßnahmen müssen dem<br />
Stand <strong>der</strong> Technik entsprechen. Die Anfor<strong>der</strong>ungen dieser Verwaltungsvorschrift dürfen nicht<br />
durch Maßnahmen erfüllt werden, bei denen Umweltbelastungen in an<strong>der</strong>e Medien wie Wasser<br />
o<strong>der</strong> Boden entgegen dem Stand <strong>der</strong> Technik verlagert werden. Diese Maßnahmen sollen sowohl<br />
auf eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Massenkonzentrationen als auch <strong>der</strong> Massenströme o<strong>der</strong><br />
Massenverhältnisse <strong>der</strong> von einer Anlage ausgehenden <strong>Luft</strong>verunreinigungen ausgerichtet sein.<br />
Sie müssen während des Betriebs <strong>der</strong> Anlage bestimmungsgemäß eingesetzt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen sind insbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen:<br />
— Wahl von integrierten Prozesstechniken mit möglichst hoher Produktausbeute und minimalen<br />
Emissionen in die Umwelt insgesamt,<br />
— Verfahrensoptimierung, z.B. durch weitgehende Ausnutzung von Einsatzstoffen und<br />
Gewinnung von Koppelprodukten,