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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

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Im 4.1.2<br />

Abgasreinigungstechniken, die dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechen, nachgewiesen wird, dass<br />

keine höheren Emissionsmassenströme auftreten.<br />

Für Anfahr<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Abstellvorgänge, bei denen ein Überschreiten des 2fachen <strong>der</strong> festgelegten<br />

Emissionsbegrenzung nicht verhin<strong>der</strong>t werden kann, sind Son<strong>der</strong>regelungen zu treffen. Hierzu<br />

gehören insbeson<strong>der</strong>e Vorgänge, bei denen<br />

— eine Abgasreinigungseinrichtung aus Sicherheitsgründen (Verpuffungs<strong>–</strong>, Verstopfungs<strong>–</strong> o<strong>der</strong><br />

Korrosionsgefahr) umfahren werden muss,<br />

— eine Abgasreinigungseinrichtung wegen zu geringen Abgasdurchsatzes noch nicht voll wirksam<br />

ist o<strong>der</strong><br />

— eine Abgaserfassung und <strong>–</strong>reinigung während <strong>der</strong> Beschickung o<strong>der</strong> Entleerung von Behältern<br />

bei diskontinuierlichen Produktionsprozessen nicht o<strong>der</strong> nur un<strong>zur</strong>eichend möglich ist.<br />

Soweit aus betrieblichen o<strong>der</strong> messtechnischen Gründen (z.B. Chargenbetrieb, längere<br />

Kalibrierzeit) für Emissionsbegrenzungen an<strong>der</strong>e als die nach Nummer 2.7 bestimmten<br />

Mittelungszeiten erfor<strong>der</strong>lich sind, sind diese entsprechend festzulegen.<br />

Wird Abgas einer Anlage als Verbrennungsluft o<strong>der</strong> Einsatzstoff für eine weitere Anlage<br />

verwendet, sind Son<strong>der</strong>regelungen zu treffen.<br />

Die <strong>Luft</strong>mengen, die einer Einrichtung <strong>der</strong> Anlage zugeführt werden, um das Abgas zu verdünnen<br />

o<strong>der</strong> zu kühlen, bleiben bei <strong>der</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Massenkonzentration unberücksichtigt. Soweit<br />

Emissionswerte auf Sauerstoffgehalte im Abgas bezogen sind, sind die im Abgas gemessenen<br />

Massenkonzentrationen nach folgen<strong>der</strong> Gleichung um<strong>zur</strong>echnen:<br />

Darin bedeuten:<br />

EM<br />

EB<br />

OM<br />

OB<br />

EB =<br />

gemessene Massenkonzentration,<br />

21−<br />

O<br />

21−<br />

O<br />

VSGA 01/2003 23<br />

B<br />

M<br />

x EM<br />

Massenkonzentration, bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt,<br />

gemessener Sauerstoffgehalt,<br />

Bezugssauerstoffgehalt.<br />

Werden <strong>zur</strong> Emissionsmin<strong>der</strong>ung nachgeschaltete Abgasreinigungseinrichtungen eingesetzt, so<br />

darf für die Stoffe, für die die Abgasreinigungseinrichtung betrieben wird, die Umrechnung nur für<br />

die Zeiten erfolgen, in denen <strong>der</strong> gemessene Sauerstoffgehalt über dem Bezugssauerstoffgehalt<br />

liegt. Bei Verbrennungsprozessen mit reinem Sauerstoff o<strong>der</strong> sauerstoffangereicherter <strong>Luft</strong> sind<br />

Son<strong>der</strong>regelungen zu treffen.<br />

5.1.3 Grundsätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> integrierten Vermeidung und Vermin<strong>der</strong>ung von<br />

Umweltverschmutzungen<br />

Zur integrierten Emissionsvermeidung o<strong>der</strong> <strong>–</strong>minimierung sind Techniken und Maßnahmen<br />

anzuwenden, mit denen die Emissionen in die <strong>Luft</strong>, das Wasser und den Boden vermieden o<strong>der</strong><br />

begrenzt werden und dabei ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreicht wird; die<br />

Anlagensicherheit, die umweltverträgliche Abfallentsorgung sowie die sparsame und effiziente<br />

Verwendung von Energie sind zu beachten.<br />

Nicht vermeidbare Abgase sind an ihrer Entstehungsstelle zu erfassen, soweit dies mit<br />

verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Die emissionsbegrenzenden Maßnahmen müssen dem<br />

Stand <strong>der</strong> Technik entsprechen. Die Anfor<strong>der</strong>ungen dieser Verwaltungsvorschrift dürfen nicht<br />

durch Maßnahmen erfüllt werden, bei denen Umweltbelastungen in an<strong>der</strong>e Medien wie Wasser<br />

o<strong>der</strong> Boden entgegen dem Stand <strong>der</strong> Technik verlagert werden. Diese Maßnahmen sollen sowohl<br />

auf eine Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Massenkonzentrationen als auch <strong>der</strong> Massenströme o<strong>der</strong><br />

Massenverhältnisse <strong>der</strong> von einer Anlage ausgehenden <strong>Luft</strong>verunreinigungen ausgerichtet sein.<br />

Sie müssen während des Betriebs <strong>der</strong> Anlage bestimmungsgemäß eingesetzt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen sind insbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen:<br />

— Wahl von integrierten Prozesstechniken mit möglichst hoher Produktausbeute und minimalen<br />

Emissionen in die Umwelt insgesamt,<br />

— Verfahrensoptimierung, z.B. durch weitgehende Ausnutzung von Einsatzstoffen und<br />

Gewinnung von Koppelprodukten,

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