Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
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AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />
GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />
Im 4.1.2<br />
Bei Altanlagen, die mit elektrischen Abschei<strong>der</strong>n ausgerüstet sind und die den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Nummer 6.2.3.3 entsprechen, dürfen die staubförmigen Emissionen im Abgas die<br />
Massenkonzentration 30 mg/m³ nicht überschreiten.<br />
STICKSTOFFOXIDE<br />
Bei Altanlagen mit U<strong>–</strong>Flammenwannen o<strong>der</strong> Querbrennerwannen dürfen die Emissionen an<br />
Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid im Abgas die Massenkonzentration 0,80 g/m³, angegeben<br />
als Stickstoffdioxid, nicht überschreiten; darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit einschließlich<br />
zusätzlicher abgasseitiger Min<strong>der</strong>ungsmaßnahmen ein Emissionswert von 0,50 g/m³ gefor<strong>der</strong>t<br />
werden kann.<br />
Diese Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Begrenzung <strong>der</strong> Emissionen an Stickstoffoxiden sind spätestens acht<br />
Jahre nach Inkrafttreten dieser Verwaltungsvorschrift einzuhalten; während <strong>der</strong> genannten Frist<br />
sind nach Ablauf je<strong>der</strong> Wannenreise die dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechenden baulichen<br />
Verän<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> Schmelzwanne <strong>zur</strong> Senkung <strong>der</strong> Emissionen an Stickstoffoxiden<br />
vorzunehmen.<br />
Soweit aus Gründen <strong>der</strong> Produktqualität eine Nitratläuterung erfor<strong>der</strong>lich ist, dürfen für die Zeit <strong>der</strong><br />
Nitratläuterung die Emissionen an Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid im Abgas folgende<br />
Massenkonzentrationen, angegeben als Stickstoffdioxid, nicht überschreiten:<br />
a) bei einem Abgasvolumenstrom von 5 000 m³/h o<strong>der</strong> mehr 1,0 g/m³,<br />
b) bei einem Abgasvolumenstrom von weniger als 5 000 m³/h 1,2 g/m³.<br />
Der Nitrateinsatz ist zu dokumentieren.<br />
5.4.2.15 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 2.15:<br />
Asphaltmischanlagen<br />
BEZUGSGRÖßE<br />
Die Emissionswerte beziehen sich auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 17 vom<br />
Hun<strong>der</strong>t, abweichend davon für Thermalölheizaggregate auf einen Volumengehalt an Sauerstoff<br />
im Abgas von 3 vom Hun<strong>der</strong>t.<br />
BAULICHE UND BETRIEBLICHE MAßNAHMEN<br />
Die staubhaltigen Abgase <strong>der</strong> Mineralstoff<strong>–</strong>Trockentrommel, <strong>der</strong> Asphaltgranulat<strong>–</strong>Trommel<br />
(Paralleltrommel), <strong>der</strong> Transporteinrichtungen für das Heißmineral, <strong>der</strong> Siebmaschine sowie des<br />
Mischers sind zu erfassen und einer Entstaubungseinrichtung zuzuführen.<br />
Brecher für Ausbauasphalt sind zu kapseln und mit wirksamen Einrichtungen <strong>zur</strong> Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Staubemissionen, z.B. Bedüsung mit Wasser, aus<strong>zur</strong>üsten.<br />
Die Möglichkeiten <strong>zur</strong> Absenkung <strong>der</strong> Herstellungstemperatur für Asphalt durch dem Stand <strong>der</strong><br />
Technik entsprechende Maßnahmen, z.B. durch Zusätze o<strong>der</strong> verfahrenstechnische Maßnahmen,<br />
sind auszuschöpfen.<br />
KOHLENMONOXID<br />
Beim Einsatz gasförmiger o<strong>der</strong> flüssiger Brennstoffe dürfen die Emissionen an Kohlenmonoxid im<br />
Abgas die Massenkonzentration 0,50 g/m³ nicht überschreiten. Beim Einsatz fester Brennstoffe ist<br />
für die Emissionen an Kohlenmonoxid im Abgas die Massenkonzentration 0,50 g/m³ anzustreben<br />
und darf die Massenkonzentration 1,0 g/m³ nicht überschritten werden.<br />
ORGANISCHE STOFFE<br />
Abgase aus dem Bereich des Mischerauslaufes, <strong>der</strong> Übergabestellen nach dem Mischer, <strong>der</strong><br />
Transporteinrichtungen für das Mischgut sowie <strong>der</strong> Übergabestellen in die Verladesilos, die<br />
organische Stoffe enthalten, sind zu erfassen und einer geeigneten Abgasreinigungseinrichtung<br />
(z.B. durch Einleiten als Verbrennungsluft in die Mineralstoff <strong>–</strong>Trockentrommel) zuzuführen.<br />
Die Emissionen an organischen Stoffen beim Befüllen <strong>der</strong> Bitumenlagertanks sind bevorzugt<br />
durch Einsatz des Gaspendelverfahrens zu vermeiden.<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nummer 5.2.5 für die Emissionen an organischen Stoffen <strong>der</strong> Klassen I<br />
und II finden keine Anwendung.<br />
VSGA 01/2003 57