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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

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Im 4.1.2<br />

a) Stoffe <strong>der</strong> Klasse II insgesamt die Massenkonzentration 1 mg/m³, in Bleihütten die<br />

Massenkonzentration 2 mg/m³,<br />

b) Stoffe <strong>der</strong> Klasse III insgesamt die Massenkonzentration 2 mg/m³.<br />

SCHWEFELOXIDE<br />

Für stark schwefeldioxidhaltige Abgase gilt Nummer 5.4.4.1m.2 entsprechend.<br />

MESSUNG UND ÜBERWACHUNG DER EMISSIONEN AN SCHWEFELOXIDEN<br />

Bei Anlagen mit überwiegend verän<strong>der</strong>lichen Betriebsbedingungen soll bei Einzelmessungen die<br />

Dauer <strong>der</strong> Mittelungszeit <strong>der</strong> Chargendauer entsprechen, jedoch 24 Stunden nicht überschreiten;<br />

bei kontinuierlichen Messungen gilt abweichend von Nummer 2.7 Buchstabe a) bb), dass<br />

sämtliche Halbstundenmittelwerte das 3fache <strong>der</strong> festgelegten Massenkonzentrationen nicht<br />

überschreiten dürfen.<br />

BRENNSTOFFE<br />

Bei Einsatz von flüssigen o<strong>der</strong> festen Brennstoffen darf <strong>der</strong> Massengehalt an Schwefel im<br />

Brennstoff 1 vom Hun<strong>der</strong>t, bei festen Brennstoffen bezogen auf einen unteren Heizwert vom 29,3<br />

MJ/kg, nicht überschreiten, soweit nicht durch den Einsatz einer Abgasreinigungseinrichtung ein<br />

äquivalenter Emissionswert für Schwefeloxide erreicht wird; beim Einsatz von Kohlen dürfen nur<br />

Kohlen verwendet werden, die keine höheren Emissionen an Schwefeloxiden verursachen als<br />

Steinkohle mit einem Massengehalt an Schwefel von weniger als 1 vom Hun<strong>der</strong>t, bezogen auf<br />

einen unteren Heizwert von 29,3 MJ/kg.<br />

KREBSERZEUGENDE STOFFE<br />

In Kupferhütten gilt Nummer 5.2.7.1.1 mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Emissionswerte für Stoffe <strong>der</strong><br />

Klasse I, ausgenommen Arsen und seine Verbindungen, gelten. Die Emissionen an Arsen und<br />

seinen Verbindungen (außer Arsenwasserstoff), angegeben als As, im Abgas dürfen als<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ung den Massenstrom 0,4 g/h o<strong>der</strong> die Massenkonzentration 0,15 mg/m³ nicht<br />

überschreiten; abweichend davon dürfen im Abgas von Anodenöfen diese Emissionen als<br />

Mindestanfor<strong>der</strong>ung die Massenkonzentration 0,4 mg/m³ nicht überschreiten.<br />

DIOXINE UND FURANE<br />

Nummer 5.2.7.2 gilt mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass für die Emissionen an Dioxinen und Furanen im<br />

Abgas die Massenkonzentration 0,1 ng/m³ anzustreben ist und die Massenkonzentration 0,4 ng/m³<br />

nicht überschritten werden darf.<br />

AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />

SCHWEFELOXIDE<br />

Bei Altanlagen dürfen die Emissionen an Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid im Abgas <strong>–</strong><br />

ausgenommen Prozessabgase, die Anlagen nach 5.4.4.1m.2 zugeleitet werden <strong>–</strong> die<br />

Massenkonzentration 0,50 g/m³, angegeben als Schwefeldioxid, nicht überschreiten.<br />

5.4.3.3.2 Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von Ferrolegierungen nach elektrothermischen o<strong>der</strong> metallothermischen<br />

Verfahren<br />

GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />

Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen die Massenkonzentration 5 mg/m³ nicht<br />

überschreiten.<br />

5.4.3.3.3 Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Aluminium aus Erzen durch elektrolytische Verfahren mit<br />

vorgebrannten diskontinuierlichen Anoden<br />

BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />

Elektrolyseöfen sind in geschlossener Bauweise auszuführen. Das Öffnen <strong>der</strong> Öfen sowie die<br />

Häufigkeit <strong>der</strong> Anodeneffekte sind auf das betrieblich unvermeidbare Maß zu beschränken; dabei<br />

soll die Betriebsweise <strong>der</strong> Elektrolyseöfen soweit wie möglich automatisiert werden.<br />

Filterstaub ist soweit wie möglich einer Verwertung zuzuführen.<br />

GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />

Die staubförmigen Emissionen dürfen im Abgas<br />

a) <strong>der</strong> Elektrolyseöfen 10 mg/m³<br />

und<br />

b) <strong>der</strong> Elektrolyseöfen einschließlich <strong>der</strong> Abgase, die aus dem Ofenhaus abgeleitet werden, das<br />

Massenverhältnis 2 kg je Mg Aluminium<br />

VSGA 01/2003 61

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