Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
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Im 4.1.2<br />
a) Stoffe <strong>der</strong> Klasse II insgesamt die Massenkonzentration 1 mg/m³, in Bleihütten die<br />
Massenkonzentration 2 mg/m³,<br />
b) Stoffe <strong>der</strong> Klasse III insgesamt die Massenkonzentration 2 mg/m³.<br />
SCHWEFELOXIDE<br />
Für stark schwefeldioxidhaltige Abgase gilt Nummer 5.4.4.1m.2 entsprechend.<br />
MESSUNG UND ÜBERWACHUNG DER EMISSIONEN AN SCHWEFELOXIDEN<br />
Bei Anlagen mit überwiegend verän<strong>der</strong>lichen Betriebsbedingungen soll bei Einzelmessungen die<br />
Dauer <strong>der</strong> Mittelungszeit <strong>der</strong> Chargendauer entsprechen, jedoch 24 Stunden nicht überschreiten;<br />
bei kontinuierlichen Messungen gilt abweichend von Nummer 2.7 Buchstabe a) bb), dass<br />
sämtliche Halbstundenmittelwerte das 3fache <strong>der</strong> festgelegten Massenkonzentrationen nicht<br />
überschreiten dürfen.<br />
BRENNSTOFFE<br />
Bei Einsatz von flüssigen o<strong>der</strong> festen Brennstoffen darf <strong>der</strong> Massengehalt an Schwefel im<br />
Brennstoff 1 vom Hun<strong>der</strong>t, bei festen Brennstoffen bezogen auf einen unteren Heizwert vom 29,3<br />
MJ/kg, nicht überschreiten, soweit nicht durch den Einsatz einer Abgasreinigungseinrichtung ein<br />
äquivalenter Emissionswert für Schwefeloxide erreicht wird; beim Einsatz von Kohlen dürfen nur<br />
Kohlen verwendet werden, die keine höheren Emissionen an Schwefeloxiden verursachen als<br />
Steinkohle mit einem Massengehalt an Schwefel von weniger als 1 vom Hun<strong>der</strong>t, bezogen auf<br />
einen unteren Heizwert von 29,3 MJ/kg.<br />
KREBSERZEUGENDE STOFFE<br />
In Kupferhütten gilt Nummer 5.2.7.1.1 mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Emissionswerte für Stoffe <strong>der</strong><br />
Klasse I, ausgenommen Arsen und seine Verbindungen, gelten. Die Emissionen an Arsen und<br />
seinen Verbindungen (außer Arsenwasserstoff), angegeben als As, im Abgas dürfen als<br />
Mindestanfor<strong>der</strong>ung den Massenstrom 0,4 g/h o<strong>der</strong> die Massenkonzentration 0,15 mg/m³ nicht<br />
überschreiten; abweichend davon dürfen im Abgas von Anodenöfen diese Emissionen als<br />
Mindestanfor<strong>der</strong>ung die Massenkonzentration 0,4 mg/m³ nicht überschreiten.<br />
DIOXINE UND FURANE<br />
Nummer 5.2.7.2 gilt mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass für die Emissionen an Dioxinen und Furanen im<br />
Abgas die Massenkonzentration 0,1 ng/m³ anzustreben ist und die Massenkonzentration 0,4 ng/m³<br />
nicht überschritten werden darf.<br />
AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />
SCHWEFELOXIDE<br />
Bei Altanlagen dürfen die Emissionen an Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid im Abgas <strong>–</strong><br />
ausgenommen Prozessabgase, die Anlagen nach 5.4.4.1m.2 zugeleitet werden <strong>–</strong> die<br />
Massenkonzentration 0,50 g/m³, angegeben als Schwefeldioxid, nicht überschreiten.<br />
5.4.3.3.2 Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von Ferrolegierungen nach elektrothermischen o<strong>der</strong> metallothermischen<br />
Verfahren<br />
GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />
Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen die Massenkonzentration 5 mg/m³ nicht<br />
überschreiten.<br />
5.4.3.3.3 Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Aluminium aus Erzen durch elektrolytische Verfahren mit<br />
vorgebrannten diskontinuierlichen Anoden<br />
BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />
Elektrolyseöfen sind in geschlossener Bauweise auszuführen. Das Öffnen <strong>der</strong> Öfen sowie die<br />
Häufigkeit <strong>der</strong> Anodeneffekte sind auf das betrieblich unvermeidbare Maß zu beschränken; dabei<br />
soll die Betriebsweise <strong>der</strong> Elektrolyseöfen soweit wie möglich automatisiert werden.<br />
Filterstaub ist soweit wie möglich einer Verwertung zuzuführen.<br />
GESAMTS<strong>TA</strong>UB<br />
Die staubförmigen Emissionen dürfen im Abgas<br />
a) <strong>der</strong> Elektrolyseöfen 10 mg/m³<br />
und<br />
b) <strong>der</strong> Elektrolyseöfen einschließlich <strong>der</strong> Abgase, die aus dem Ofenhaus abgeleitet werden, das<br />
Massenverhältnis 2 kg je Mg Aluminium<br />
VSGA 01/2003 61