15.11.2012 Aufrufe

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Im 4.1.2<br />

5.4.6.2 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 6.2:<br />

Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Papier, Karton o<strong>der</strong> Pappe<br />

BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />

Abgase aus Behältern und Silos, bei denen beim Befüllvorgang staubförmige Emissionen<br />

auftreten können, sind zu erfassen und einer Entstaubungseinrichtung zuzuführen.<br />

Abgase aus <strong>der</strong> Holzschliffherstellung und aus TMP<strong>–</strong> (Thermo<strong>–</strong>Mechanical<strong>–</strong>Pulp<strong>–</strong>) Anlagen sind<br />

zu erfassen und möglichst als Verbrennungsluft einer Feuerungsanlage zuzuführen.<br />

ORGANISCHE STOFFE<br />

Durch Einsatz emissionsarmer Einsatzstoffe, z.B. Kunstharze o<strong>der</strong> Elastomerverbindungen mit<br />

niedrigem Restmonomergehalt, sind die Emissionen an organischen Stoffen im Abgas zu<br />

minimieren.<br />

Bei Anlagen mit direkt beheizten Trocknungsaggregaten sind die Emissionen an organischen<br />

Stoffen im Abgas zu minimieren, z.B. durch emissionsbezogene Optimierung <strong>der</strong> Verbrennung <strong>der</strong><br />

erdgasbefeuerten Trocknungsaggregate und Anpassung an wechselnde Lastzustände; die<br />

Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nummer 5.4.1.2.5 hinsichtlich <strong>der</strong> Bezugsgröße für den Volumengehalt an<br />

Sauerstoff im Abgas findet keine Anwendung.<br />

An<strong>–</strong> und Abfahrvorgänge sind im Hinblick auf geringe Emissionen zu optimieren. Bei <strong>der</strong><br />

Holzschliffherstellung und bei TMP<strong>–</strong>Anlagen finden die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nummer 5.2.5 keine<br />

Anwendung.<br />

Die Möglichkeiten, die Emissionen an organischen Stoffen durch primärseitige o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e dem<br />

Stand <strong>der</strong> Technik entsprechende Maßnahmen weiter zu vermin<strong>der</strong>n, z.B. bei TMP<strong>–</strong>Anlagen<br />

durch Kondensation in Wärmerückgewinnungseinrichtungen, sind auszuschöpfen.<br />

GERUCHSINTENSIVE STOFFE<br />

Durch Planung und Konstruktion sowie prozesstechnische Optimierung und Betriebsführung sind<br />

die Emissionen an geruchsintensiven Stoffen, z.B. aus dem Altpapierlager, <strong>der</strong><br />

Altpapieraufbereitung, <strong>der</strong> Zwischenlagerung und dem Abtransport <strong>der</strong> Abfälle aus <strong>der</strong><br />

Altpapieraufbereitung, den Prozesswasserkreisläufen, <strong>der</strong> Kläranlage und <strong>der</strong><br />

Schlammentwässerung, soweit wie möglich zu vermeiden. Soweit in <strong>der</strong> Umgebung einer Anlage<br />

Geruchseinwirkungen zu erwarten sind, sind weitergehende, dem Stand <strong>der</strong> Technik<br />

entsprechende Maßnahmen <strong>der</strong> Geruchsmin<strong>der</strong>ung, z.B. Kapselung <strong>der</strong> Anlagenteile, Erfassung<br />

<strong>der</strong> Abgase und Zuführung zu einer Abgasreinigungseinrichtung, durchzuführen.<br />

5.4.6.3 Anlagen <strong>der</strong> Nummer 6.3:<br />

Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten o<strong>der</strong> Holzfasermatten<br />

LAGERPLÄTZE<br />

Bei <strong>der</strong> Lagerung von Stammholz o<strong>der</strong> stückigem Holz finden die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Nummern<br />

5.2.3.5 und 5.2.3.6 keine Anwendung.<br />

Für Industrieresthölzer, die in trockenem Zustand stauben können (z.B. Frässpäne, Hobelspäne,<br />

Sägespäne, Sägemehl), o<strong>der</strong> Hölzer, bei denen die abtrennbare Fraktion bei Siebung mit einer<br />

maximalen Maschenweite von 5 mm den Wert von 50 g/kg (bezogen auf die Trockenmasse)<br />

überschreitet, ist durch betriebliche und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass das<br />

Entladen ausschließlich in geschlossenen Materialannahmestationen sowie den zugehörigen<br />

Siloanlagen erfolgen kann; die Abgase sind zu erfassen und einer Entstaubungseinrichtung<br />

zuzuführen.<br />

GESAMTS<strong>TA</strong>UB, EINSCHLIEßLICH DER ANTEILE AN KREBSERZEUGENDEN,<br />

ERBGUTVERÄNDERNDEN ODER REPRODUKTIONSTOXISCHEN STOFFEN<br />

Die staubförmigen Emissionen im Abgas dürfen als Mindestanfor<strong>der</strong>ung folgende<br />

Massenkonzentrationen nicht überschreiten:<br />

a) bei Schleifmaschinen 5 mg/m³,<br />

b) bei indirekt beheizten Spänetrocknern 10 mg/m³ (f),<br />

c) bei sonstigen Trocknern 15 mg/m³ (f).<br />

BRENNSTOFFE<br />

Bei Einsatz von flüssigen o<strong>der</strong> festen Brennstoffen in Späne<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Fasertrocknern darf <strong>der</strong><br />

Massengehalt an Schwefel im Brennstoff 1 vom Hun<strong>der</strong>t, bei festen Brennstoffen bezogen auf<br />

einen unteren Heizwert von 29,3 MJ/kg, nicht überschreiten, soweit nicht durch den Einsatz einer<br />

74 VSGA 01/2003

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!