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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

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Im 4.1.2<br />

5.4.4.1d.2 Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Caprolactam<br />

CAPROLAC<strong>TA</strong>M<br />

Die Emissionen an Caprolactam im Abgas dürfen die Massenkonzentration 0,10 g/m³ nicht<br />

überschreiten.<br />

5.4.4.1h Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Basiskunststoffen<br />

5.4.4.1h.1 Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Polyvinylchlorid (PVC)<br />

BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />

Trocknerabgas ist möglichst als Verbrennungsluft in Feuerungsanlagen einzusetzen.<br />

RESTMONOMERGEHALT<br />

An <strong>der</strong> Übergangsstelle vom geschlossenen System <strong>zur</strong> Aufbereitung o<strong>der</strong> Trocknung im offenen<br />

System sind die Restgehalte an Vinylchlorid (VC) im Polymerisat so gering wie möglich zu halten;<br />

dabei dürfen als Mindestanfor<strong>der</strong>ung folgende Höchstwerte im Monatsmittel nicht überschritten<br />

werden:<br />

a) Suspensions<strong>–</strong>PVC 80 mg VC je kg PVC,<br />

b) Emulsions<strong>–</strong>PVC und Mikrosuspensions<strong>–</strong>PVC 0,50 g VC je kg PVC.<br />

Die Möglichkeiten, die Restgehalte an Vinylchlorid (VC) durch primärseitige Maßnahmen (z.B.<br />

mehrstufige Entgasung) o<strong>der</strong> durch an<strong>der</strong>e dem Stand <strong>der</strong> Technik entsprechende Maßnahmen<br />

weiter zu vermin<strong>der</strong>n, sind auszuschöpfen.<br />

5.4.4.1h.2 Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Viskoseprodukten<br />

SCHWEFELWASSERSTOFF UND KOHLENSTOFFDISULFID<br />

Im Gesamtabgas, einschließlich Raumluftabsaugung und Maschinenzusatzabsaugung, dürfen<br />

a) bei <strong>der</strong> Herstellung von textilem Rayon<br />

aa) die Emissionen an Schwefelwasserstoff die Massenkonzentration 50 mg/m³<br />

bb) und die Emissionen an Kohlenstoffdisulfid die Massenkonzentration 0,15 g/m³,<br />

b) bei <strong>der</strong> Herstellung von Kunstdarm und Schwammtuch<br />

aa) die Emissionen an Schwefelwasserstoff die Massenkonzentration 50 mg/m³<br />

bb) und die Emissionen an Kohlenstoffdisulfid die Massenkonzentration 0,40 g/m³<br />

nicht überschreiten. Nummer 2.7 Buchstabe a) bb) findet keine Anwendung.<br />

Die Möglichkeiten, die Emissionen an Schwefelwasserstoff und Kohlenstoffdisulfid durch<br />

Kapselung <strong>der</strong> Maschinen mit Abgaserfassung und Abgasreinigung o<strong>der</strong> durch an<strong>der</strong>e dem Stand<br />

<strong>der</strong> Technik entsprechende Maßnahmen weiter zu vermin<strong>der</strong>n, sind auszuschöpfen.<br />

5.4.4.1h.3 Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Polyurethanschäumen, ausgenommen Anlagen nach Nummer 5.11<br />

BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />

Abgase sind möglichst an <strong>der</strong> Entstehungsstelle zu erfassen.<br />

ORGANISCHE STOFFE<br />

Für Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von wärmeisolierenden Polyurethanschäumen, die mit reinen<br />

Kohlenwasserstoffen (z.B. Pentan) als Treibgas betrieben werden, finden die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Nummer 5.2.5 keine Anwendung.<br />

5.4.4.1h.4 Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Polyacrylnitrilfasern<br />

AL<strong>TA</strong>NLAGEN<br />

BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />

Bei Altanlagen ist Trocknerabgas möglichst als Verbrennungsluft in Feuerungsanlagen<br />

einzusetzen.<br />

ACRYLNITRIL<br />

Bei Altanlagen dürfen die Emissionen an Acrylnitril im Abgas <strong>der</strong> Trockner als Mindestanfor<strong>der</strong>ung<br />

die Massenkonzentration 15 mg/m³ nicht überschreiten. Die aus den Reaktionskesseln, <strong>der</strong><br />

Intensivausgasung, den Suspensionssammelbehältern und den Waschfiltern stammenden<br />

acrylnitrilhaltigen Abgase sind einer Abgaswäsche o<strong>der</strong> einer Adsorption zuzuführen; die<br />

Emissionen an Acrylnitril im Abgas dürfen als Mindestanfor<strong>der</strong>ung die Massenkonzentration<br />

5 mg/m³ nicht überschreiten.<br />

66 VSGA 01/2003

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