Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
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Im 4.1.2<br />
Die Aufstallung, die Schlachtstraßen, die Einrichtungen <strong>zur</strong> Aufarbeitung <strong>der</strong> Nebenprodukte<br />
und <strong>der</strong> Abfälle sind grundsätzlich in geschlossenen Räumen vorzusehen. Offene<br />
Zwischenlagerungen sind zu vermeiden.<br />
b) Leckblut von Rin<strong>der</strong>n und Schweinen ist bei Temperaturen von weniger als 10 °C zu lagern.<br />
Das Koagulieren des Blutes ist durch Umpumpen zu verhin<strong>der</strong>n. Für die Bluttankentleerung ist<br />
das Gaspendelverfahren anzuwenden. Der Bluttank ist regelmäßig zu reinigen.<br />
c) Schlachtabfälle und Schlachtnebenprodukte sind in geschlossenen Behältern o<strong>der</strong> Räumen zu<br />
lagern. Die Temperatur <strong>der</strong> Schlachtabfälle und Schlachtnebenprodukte soll weniger als 10 °C<br />
betragen o<strong>der</strong> diese sind grundsätzlich in Räumen mit einer Raumtemperatur von weniger als<br />
5 °C zu lagern o<strong>der</strong> täglich abzufahren. Ihr Umfüllen zum Abtransport <strong>zur</strong><br />
Tierkörperbeseitigungsanlage muss in abgedeckte Behälter erfolgen.<br />
d) Abgase aus Produktionsanlagen, Einrichtungen <strong>zur</strong> Aufarbeitung und Lagerung von<br />
Schlachtnebenprodukten o<strong>der</strong> Abfällen sind zu erfassen und einer Abgasreinigungseinrichtung<br />
zuzuführen o<strong>der</strong> es sind gleichwertige Maßnahmen <strong>zur</strong> Emissionsmin<strong>der</strong>ung anzuwenden.<br />
Für Anlagen zum Schlachten von Geflügel sowie zum Schlachten sonstiger Tiere von mehr als 10<br />
Mg Lebendgewicht je Tag sind zusätzlich folgende Anfor<strong>der</strong>ungen anzuwenden:<br />
e) Unmittelbar nach dem Leeren <strong>der</strong> Fahrzeuge ist das darin liegende Stroh zusammen mit dem<br />
Kot auf <strong>der</strong> Dunglage zu lagern. Die Lieferfahrzeuge sind an einem festen, nahe an <strong>der</strong><br />
Dunglage befindlichen Waschplatz mit Druckwassergeräten zu reinigen. Boxen sind sofort<br />
nach <strong>der</strong> Leerung auszuschieben und sauber zu spritzen. Es sind Einrichtungen vorzusehen,<br />
um Schweine bei <strong>der</strong> Aufstallung mit Wasser berieseln zu können.<br />
f) Die Verdrängungsluft beim Befüllen <strong>der</strong> Bluttanks ist zu erfassen und einer<br />
Abgasreinigungseinrichtung (z.B. Aktivkohlefilter) zuzuführen.<br />
g) Flämmöfen bei <strong>der</strong> Schweineschlachtung sind so auszulegen, dass die Verweilzeit <strong>der</strong> Abgase<br />
in <strong>der</strong> Reaktionszone möglichst 1 Sekunde, mindestens aber 0,5 Sekunden beträgt. Die<br />
Temperatur in <strong>der</strong> Reaktionszone soll zwischen 600 °C und 700 °C liegen. Durch sorgfältige<br />
Einstellung des Gas<strong>–</strong><strong>Luft</strong><strong>–</strong>Gemisches ist ein geruchsarmer Betrieb <strong>der</strong> Flämmöfen zu<br />
gewährleisten. Flämmöfen dürfen nur mit Erdgas betrieben werden.<br />
h) Ergänzend zu Buchstabe c) soll die Temperatur <strong>der</strong> Schlachtabfälle und<br />
Schlachtnebenprodukte weniger als 10 °C betragen o<strong>der</strong> diese sind grundsätzlich in Räumen<br />
mit einer Raumtemperatur von weniger als 5 °C zu lagern; Schlachtabfälle und Schlachtnebenprodukte<br />
sind am Schlachttag <strong>zur</strong> Tierkörperbeseitigungsanlage o<strong>der</strong> zu einer an<strong>der</strong>en<br />
dafür zugelassenen Anlage zu transportieren.<br />
5.4.7.3/4 Anlagen <strong>der</strong> Nummern 7.3 und 7.4:<br />
5.4.7.3.1 Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von Speisefetten aus tierischen Rohstoffen o<strong>der</strong> zum Schmelzen von<br />
tierischen Fetten<br />
5.4.7.4.1 Anlagen <strong>zur</strong> Herstellung von Fleisch<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Gemüsekonserven o<strong>der</strong> Anlagen <strong>zur</strong> fabrikmäßigen<br />
Herstellung von Tierfutter durch Erwärmen <strong>der</strong> Bestandteile tierischer Herkunft<br />
BAULICHE UND BETRIEBLICHE ANFORDERUNGEN<br />
Folgende bauliche und betriebliche Maßnahmen sind anzuwenden:<br />
a) Bei Anlagen <strong>zur</strong> Erzeugung von Speisefetten aus tierischen Rohstoffen o<strong>der</strong> zum Schmelzen<br />
von tierischen Fetten soll als Prozesstechnik vorzugsweise das Trockenschmelzverfahren<br />
eingesetzt werden.<br />
b) Entladungen sind grundsätzlich bei geschlossenen Hallentoren vorzunehmen. Prozessanlagen,<br />
einschließlich <strong>der</strong> Lager, sind in geschlossenen Räumen unterzubringen.<br />
c) Abgase <strong>der</strong> Prozessanlagen sowie <strong>der</strong> Lager sind zu erfassen; Abgase mit geruchsintensiven<br />
Stoffen sind einer Abgasreinigungseinrichtung zuzuführen o<strong>der</strong> es sind gleichwertige<br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Emissionsmin<strong>der</strong>ung anzuwenden.<br />
d) Roh<strong>–</strong> und Zwischenprodukte sind in geschlossenen Behältern o<strong>der</strong> Räumen und bei<br />
Temperaturen von weniger als 10 ºC zu lagern. Offene Zwischenlagerungen sind zu<br />
vermeiden.<br />
VSGA 01/2003 79