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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA

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Im 4.1.2<br />

5.2.3 Staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung o<strong>der</strong> Bearbeitung von festen Stoffen<br />

5.2.3.1 Allgemeines<br />

An Anlagen, in denen feste Stoffe be<strong>–</strong> o<strong>der</strong> entladen, geför<strong>der</strong>t, transportiert, bearbeitet,<br />

aufbereitet o<strong>der</strong> gelagert werden, sollen geeignete Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Emissionsmin<strong>der</strong>ung<br />

gestellt werden, wenn diese Stoffe auf Grund ihrer Dichte, Korngrößenverteilung, Kornform,<br />

Oberflächenbeschaffenheit, Abriebfestigkeit, Scher<strong>–</strong> und Bruchfestigkeit, Zusammensetzung o<strong>der</strong><br />

ihres geringen Feuchtegehaltes zu staubförmigen Emissionen führen können.<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung dieser Anfor<strong>der</strong>ungen sind unter Beachtung des Grundsatzes <strong>der</strong><br />

Verhältnismäßigkeit insbeson<strong>der</strong>e<br />

— die Art und Eigenschaften <strong>der</strong> festen Stoffe und ihrer Inhaltsstoffe (z.B. Gefährlichkeit und<br />

Toxizität im Sinne von § 4 GefStoffV, mögliche Wirkungen auf Böden und Gewässer, mögliche<br />

Bildung explosionsfähiger Staub<strong>–</strong>/ <strong>Luft</strong>gemische, Staubungsneigung, Feuchte),<br />

— das Umschlaggerät o<strong>der</strong> das Umschlagverfahren,<br />

— <strong>der</strong> Massenstrom und die Zeitdauer <strong>der</strong> Emissionen,<br />

— die meteorologischen Bedingungen,<br />

— die Lage des Umschlagortes (z.B. Abstand <strong>zur</strong> Wohnbebauung)<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Maßnahmen sind auch unter Beachtung ihrer möglichen Einwirkungen auf Wasser und Boden<br />

festzulegen.<br />

5.2.3.2 Be<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Entladung<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung von Anfor<strong>der</strong>ungen an die Be<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Entladung kommen folgende Maßnahmen<br />

in Betracht:<br />

MAßNAHMEN, BEZOGEN AUF DAS UMSCHLAGVERFAHREN<br />

— Minimierung <strong>der</strong> Fallstrecke beim Abwerfen (z.B. bei Schüttgossen durch Leitbleche o<strong>der</strong><br />

Lamellen),<br />

— selbsttätige Anpassung <strong>der</strong> Abwurfhöhe bei wechseln<strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Schüttungen,<br />

— Anpassung von Geräten an das jeweilige Schüttgut (z.B. bei Greifern Vermeidung von<br />

Überladung und Zwischenabwurf),<br />

— sanftes Anfahren von Greifern nach <strong>der</strong> Befüllung,<br />

— Rückführung von leeren Greifern in geschlossenem Zustand,<br />

— Minimierung von Zutrimmarbeiten und Reinigungsarbeiten,<br />

— Automatisierung des Umschlagbetriebes;<br />

MAßNAHMEN, BEZOGEN AUF DAS UMSCHLAGGERÄT<br />

— regelmäßige Wartung <strong>der</strong> Geräte (z.B. bei Greifern Prüfung <strong>der</strong> Schließkanten auf Dichtheit<br />

<strong>zur</strong> Vermin<strong>der</strong>ung von Rieselverlusten),<br />

— vollständig o<strong>der</strong> weitgehend geschlossene Greifer <strong>zur</strong> Vermeidung o<strong>der</strong> Vermin<strong>der</strong>ung von<br />

Abwehungen von <strong>der</strong> Schüttgutoberfläche,<br />

— Minimierung von Anhaftungen (insbeson<strong>der</strong>e bei Greifern o<strong>der</strong> z.B. Einsatz straffbarer<br />

Verladebälge bei Senkrechtbela<strong>der</strong>n/Teleskoprohren),<br />

— Schüttrohr mit Beladekopf und Absaugung,<br />

— Konusaufsatz mit Absaugung bei Senkrechtbela<strong>der</strong>n,<br />

— Reduzierung <strong>der</strong> Austrittsgeschwindigkeit bei Fallrohren durch Einbauten o<strong>der</strong> durch Einsatz<br />

von Kaskadenschurren,<br />

— weitgehen<strong>der</strong> Verzicht auf den Einsatz von Schleu<strong>der</strong>bän<strong>der</strong>n außerhalb geschlossener<br />

Räume,<br />

— Radla<strong>der</strong> möglichst nur bei befeuchteten o<strong>der</strong> nicht staubenden Gütern;<br />

MAßNAHMEN, BEZOGEN AUF DEN UMSCHLAGORT<br />

26 VSGA 01/2003

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