Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Im 4.1.2<br />
Punkte in <strong>der</strong> Umgebung <strong>der</strong> Anlage, für die eine rechnerische Ermittlung <strong>der</strong> Zusatzbelastung<br />
(Immissionsprognose) vorgenommen wird.<br />
2.3 Immissionswerte<br />
Der Immissions<strong>–</strong>Jahreswert ist <strong>der</strong> Konzentrations<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Depositionswert eines Stoffes gemittelt<br />
über ein Jahr.<br />
Der Immissions<strong>–</strong>Tageswert ist <strong>der</strong> Konzentrationswert eines Stoffes gemittelt über einen<br />
Kalen<strong>der</strong>tag mit <strong>der</strong> zugehörigen zulässigen Überschreitungshäufigkeit (Anzahl <strong>der</strong> Tage) während<br />
eines Jahres.<br />
Der Immissions<strong>–</strong>Stundenwert ist <strong>der</strong> Konzentrationswert eines Stoffes gemittelt über eine volle<br />
Stunde (z.B. 8.00 bis 9.00 Uhr) mit <strong>der</strong> zugehörigen zulässigen Überschreitungshäufigkeit (Anzahl<br />
<strong>der</strong> Stunden) während eines Jahres.<br />
2.4 Abgasvolumen und Abgasvolumenstrom<br />
Abgase im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die Trägergase mit den festen, flüssigen o<strong>der</strong><br />
gasförmigen Emissionen.<br />
Angaben des Abgasvolumens und des Abgasvolumenstroms sind in dieser Verwaltungsvorschrift<br />
auf den Normzustand (273,15 K; 101,3 kPa) nach Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf<br />
bezogen, soweit nicht ausdrücklich etwas an<strong>der</strong>es angegeben wird.<br />
2.5 Emissionen<br />
Emissionen im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die von einer Anlage ausgehenden<br />
<strong>Luft</strong>verunreinigungen.<br />
Emissionen werden wie folgt angegeben:<br />
a) Masse <strong>der</strong> emittierten Stoffe o<strong>der</strong> Stoffgruppen bezogen auf das Volumen<br />
(Massenkonzentration)<br />
aa) von Abgas im Normzustand (273,15 K; 101,3 kPa) nach Abzug des Feuchtegehaltes an<br />
Wasserdampf,<br />
bb) von Abgas (f) im Normzustand (273,15 K; 101,3 kPa) vor Abzug des Feuchtegehaltes an<br />
Wasserdampf;<br />
b) Masse <strong>der</strong> emittierten Stoffe o<strong>der</strong> Stoffgruppen bezogen auf die Zeit als Massenstrom<br />
(Emissionsmassenstrom); <strong>der</strong> Massenstrom ist die während einer Betriebsstunde bei<br />
bestimmungsgemäßem Betrieb einer Anlage unter den für die <strong>Luft</strong>reinhaltung ungünstigsten<br />
Betriebsbedingungen auftretende Emission <strong>der</strong> gesamten Anlage;<br />
c) Anzahl <strong>der</strong> emittierten Fasern bezogen auf das Volumen (Faserstaubkonzentration) von Abgas<br />
im Normzustand (273,15 K; 101,3 kPa) nach Abzug des Feuchtegehaltes an Wasserdampf;<br />
d) Verhältnis <strong>der</strong> Masse <strong>der</strong> emittierten Stoffe o<strong>der</strong> Stoffgruppen zu <strong>der</strong> Masse <strong>der</strong> erzeugten o<strong>der</strong><br />
verarbeiteten Produkte o<strong>der</strong> <strong>zur</strong> Tierplatzzahl (Emissionsfaktor); in das Massenverhältnis geht<br />
die während eines Tages bei bestimmungsgemäßem Betrieb einer Anlage unter den für die<br />
<strong>Luft</strong>reinhaltung ungünstigsten Betriebsbedingungen auftretende Emission <strong>der</strong> gesamten Anlage<br />
ein;<br />
e) Anzahl <strong>der</strong> Geruchseinheiten <strong>der</strong> emittierten Geruchsstoffe bezogen auf das Volumen<br />
(Geruchsstoffkonzentration) von Abgas bei 293,15 K und 101,3 kPa vor Abzug des<br />
Feuchtegehaltes an Wasserdampf; die Geruchsstoffkonzentration ist das olfaktometrisch<br />
gemessene Verhältnis <strong>der</strong> Volumenströme bei Verdünnung einer Abgasprobe mit Neutralluft<br />
bis <strong>zur</strong> Geruchschwelle, angegeben als Vielfaches <strong>der</strong> Geruchsschwelle.<br />
2.6 Emissionsgrad und Emissionsmin<strong>der</strong>ungsgrad<br />
Emissionsgrad ist das Verhältnis <strong>der</strong> im Abgas emittierten Masse eines luftverunreinigenden<br />
Stoffes zu <strong>der</strong> mit den Brenn<strong>–</strong> o<strong>der</strong> Einsatzstoffen zugeführten Masse; er wird angegeben als<br />
Vomhun<strong>der</strong>tsatz.<br />
Emissionsmin<strong>der</strong>ungsgrad ist das Verhältnis <strong>der</strong> im Abgas emittierten Masse eines<br />
luftverunreinigenden Stoffes zu seiner zugeführten Masse im Rohgas; er wird angegeben als<br />
Vomhun<strong>der</strong>tsatz. Der Geruchsmin<strong>der</strong>ungsgrad ist ein Emissionsmin<strong>der</strong>ungsgrad.<br />
6 VSGA 01/2003